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Arnschter Ausrufer - Amtsblatt für die Stadt Arnstadt und deren Ortsteile
Ausgabe 3/2023
Amtlicher Teil
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Amtliche Bekanntmachung

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan Arnstadt „Zentrale Funktionen im Stadtumbaugebiet Rabenhold“

Mit Beschluss-Nr. 2022/-0143 hat der Stadtrat der Stadt Arnstadt in öffentlicher Sitzung der Aufstellung des Bebauungsplanes „Zentrale Funktionen im Stadtumbaugebiet Rabenhold“ in Arnstadt zugestimmt.

Im Rahmen dieser öffentlichen Auslegung soll die Öffentlichkeit frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Entwicklung dieses Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet werden. Während der öffentlichen Auslegung besteht die Gelegenheit für jedermann zur Äußerung und Erörterung.

Die öffentliche Auslegung der Planungsunterlagen zum Vorentwurf findet in der Zeit

vom 08.05.2023 bis 16.06.2023 (einschließlich)

in der Stadtverwaltung Arnstadt in 99310 Arnstadt, Am Plan 2, Zimmer 3.12 / 3.20 (Amt für Stadtentwicklung/Stadtplanung, Umwelt, Grün, Forst, Abteilung Stadtentwicklung | Stadtplanung) während der Dienstzeiten statt.

Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, erfolgt nach § 4 Abs. 1 BauGB parallel mit einer entsprechenden schriftlichen Unterrichtung.

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes wird in der öffentlichen Sitzung des zuständigen Bau-, Vergabe- und Umweltausschusses des Stadtrates der Stadt Arnstadt am 25.04.2023 im Rathaus, Rathaussaal, Markt 1 vorgestellt und über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informiert.

Frank Spilling

Bürgermeister