Titel Logo
Arnschter Ausrufer - Amtsblatt für die Stadt Arnstadt und deren Ortsteile
Ausgabe 3/2024
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Amtlicher Teil

Beschluss Nr.: 2024-0526

Genehmigung der Niederschrift der 38. Sitzung des Stadtrates der Stadt Arnstadt vom 01.02.2024 - öffentlicher Teil -

Die Niederschrift der 38. Sitzung des Stadtrats der Stadt Arnstadt vom 01.02.2024 (öffentlicher Teil) wird gemäß § 42 Abs. 2 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. 2/2003, S. 41) genehmigt.

Beschluss Nr.: 2024-0514

Feststellung der Jahresrechnung 2018 auf Grundlage des Schlussberichts des Landratsamtes Ilm-Kreis gemäß § 80 Abs. 3 Satz 1 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO)

Die Jahresrechnung 2018 wird auf Grundlage des Schlussberichts des Rechnungsprüfungsamtes des Landsamtes Ilm-Kreis gemäß § 80 Abs. 3 Satz 1 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) festgestellt.

Beschluss Nr.: 2024-0519

Entlastung des Bürgermeisters sowie des hauptamtlichen Beigeordneten der Stadt Arnstadt für das Haushaltsjahr 2018

Der Bürgermeister und der hauptamtliche Beigeordnete werden gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 ThürKO für das Haushaltsjahr 2018 auf Grundlage des Schlussberichts entlastet.

Beschluss Nr.: 2024-0515

Feststellung der Jahresrechnung 2019 auf Grundlage des Schlussberichts des Landratsamtes Ilm-Kreis gemäß § 80 Abs. 3 Satz 1 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO)

Die Jahresrechnung 2019 wird auf Grundlage des Schlussberichts des Rechnungsprüfungsamtes des Landsamtes Ilm-Kreis gemäß § 80 Abs. 3 Satz 1 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) festgestellt.

Beschluss Nr.: 2024-0520

Entlastung des Bürgermeisters sowie der hauptamtlichen Beigeordneten der Stadt Arnstadt für das Haushaltsjahr 2019

Der Bürgermeister und der hauptamtlichen Beigeordneten werden gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 ThürKO für das Haushaltsjahr 2019 auf Grundlage des Schlussberichts entlastet.

Beschluss Nr.: 2024-0516

Feststellung der Jahresrechnung 2020 auf Grundlage des Schlussberichts des Landratsamtes Ilm-Kreis gemäß § 80 Abs. 3 Satz 1 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO)

Die Jahresrechnung 2020 wird auf Grundlage des Schlussberichts des Rechnungsprüfungsamtes des Landsamtes Ilm-Kreis gemäß § 80 Abs. 3 Satz 1 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) festgestellt.

Beschluss-Nr.: 2024-0521

Entlastung des Bürgermeisters sowie der hauptamtlichen Beigeordneten der Stadt Arnstadt für das Haushaltsjahr 2020

Der Bürgermeister und den hauptamtlichen Beigeordneten werden gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 ThürKO für das Haushaltsjahr 2020 auf Grundlage des Schlussberichts entlastet.

Beschluss-Nr. 2024-0522

Änderung der Feuerwehr- und Wasserwehrdienstsatzung

Der Stadtrat der Stadt Arnstadt beschließt die aus der Anlage ersichtliche 2. Änderungssatzung der Feuerwehrsatzung der Stadt Arnstadt in der Fassung vom 07. September 2016.

Beschluss Nr.: 2024-0533

1. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Arnstadt zur Anwendung des Thüringer Verwaltungskostengesetzes nebst Gebührenverzeichnis (Verwaltungskostensatzung) vom 24.10.2017

1.

Der Beschluss-Nr. 2023-0347 vom 14.09.2023 (1. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Arnstadt zur Anwendung des Thüringer Verwaltungskostengesetzes nebst Gebührenverzeichnis (Verwaltungskostensatzung) wird aufgehoben.

2.

Der Stadtrat der Stadt Arnstadt beschließt die als Anlage beigefügte 1. Änderungs­satzung zur Satzung der Stadt Arnstadt zur Anwendung des Thüringer Verwaltungs­kostengesetzes nebst Gebührenverzeichnis (Verwaltungskostensatzung) vom 24.10.2017.

Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

Beschluss Nr.: 2024-0525

Vollzug Thüringer Straßengesetz, Einziehung "Wilhelm-Höpken-Straße" in Arnstadt

Der Stadtrat der Stadt Arnstadt beschließt:

In den Gemarkungen Arnstadt und Rudisleben wird die in der Anlage gekennzeichnete „Wilhelm-Höpken-Straße“ (Gemarkung Arnstadt, Flur 6, Flurstück 263/37 und Gemarkung Ruduisleben, Flur 9, Flurstücke 98/18, 98/24 und 98/30) gemäß § 8 Thüringer Straßengesetz vom 07.05.1993 - Thür.GVBl. vom 13.05.1993, S. 273 - als Gemeindestraße eingezogen.

Beschluss Nr.: 2024-0532

Erstellung eines integralen Hochwasserschutzkonzeptes für das Oberflächengewässer Wipfra und dessen hydrologisches Einzugsgebiet - Zustimmung zum Abschluss einer Zweckvereinbarung mit den Gemeinden im Einzugsbereich der Wipfra

Der Stadtrat der Stadt Arnstadt möge beschließen:

1.

Der Stadtrat der Stadt Arnstadt stimmt dem Abschluss einer Zweckvereinbarung gem. §§ 7 ff. ThürKGG über die Erstellung eines kombinierten integralen Hochwasserschutzkonzeptes für das Oberflächengewässer Wipfra und dessen hydrologisches Einzugsgebiet und unter Berücksichtigung der Schaffung einer effektiven und nachhaltigen Starkregenvorsorge (iHWSK Wipfra) mit den Städten Arnstadt, Ilmenau, Stadtilm sowie den Gemeinden Alkersleben, Bösleben-Wüllersleben, Elleben, Elxleben, Osthausen-Wülfershausen, Witzleben und Amt Wachsenburg zu.

Die Zweckvereinbarung ist als Anlage 1 beigefügt und Bestandteil dieses Beschlusses.

2.

Der Stadtrat der Stadt Arnstadt stimmt der Aufgabenübernahme für die o. g. Gemeinden und Städte zur Beantragung von Fördermitteln sowie der im § 2 (1) b-h Verwaltungsvereinbarung zur Erstellung eines iHWSK Wipfra genannten Aufgaben und dessen hydrologisches Einzugsgebiet gemäß der Richtlinie zur Förderung des Hochwasserschutzes und der Fließgewässerentwicklung in Thüringen im Rahmen der „Aktion Fluss - Thüringer Gewässer gemeinsam entwickeln“ gültig ab 19.07.2023 zu.

3.

Der Stadtrat der Stadt Arnstadt nimmt zur Kenntnis, dass vorbehaltlich des Bewilligungsbescheides:

-

der Zeitraum für die Erstellung des iHWSK Wipfra voraussichtlich 3 Jahre (2024 - 2026) beträgt.

-

die Kosten für die Erstellung des iHWSK Wipfra werden aktuell voraussichtlich auf 165.000,00 € betragen. Die genaue Ermittlung der Kosten kann erst nach der konkreten Aufgabenstellung zur Erstellung des iHWSK durch ein Planungsbüro erfolgen. Es ist damit zurechnen, dass es durchaus zu einer Verdopplung der Erstellungskosten kommen kann.

-

das Vorhaben „iHWSK Wipfra“ soll im Rahmen des Förderprogramms Hochwasserschutz unter Beachtung der verfügbaren Haushaltsmittel des Fördermittelgebers mit 70 % Förderung unterstützt werden. Der verbleibende Eigenanteil von 30 % soll durch die Kommunen im Einzugsgebiet der Wipfra entsprechend der Verwaltungsvereinbarung über die Erstellung des iHWSK Wipfra übernommen werden. Der prozentuale Eigenanteil anhand der zugehörigen Flusskilometer beträgt für die Stadt Arnstadt 38,7 % des Eigenanteils.

-

Die notwendigen Haushaltsmittel für den Eigenanteil der Stadt Arnstadt als Kommune im Einzugsbereich der Wipfra (EZG Wipfra) in Höhe von 38,7 %, werden in den Haushaltsplan für das Jahr 2024 und im Investitionsplan für 2025 durch die Verwaltung dargestellt

4.

Der Bürgermeister wird beauftragt die Öffentlichkeit im Rahmen der Erstellung des iHWSK Wipfra zu informieren und zu beteiligen.

5.

Der Bürgermeister wird mit dem Vollzug des Beschlusses beauftragt.

Beschluss-Nr.: 2024-0523

Bewilligung von Ehrensold für den ehemaligen Bürgermeister der Gemeinde Dannheim, Herrn Uwe Greßler

Dem ehemaligen Bürgermeister der Gemeinde Dannheim, Herrn Uwe Greßler, wird ab 01.09.2020 Ehrensold nach § 8 Abs. 7 des Thüringer Gesetzes über kommunale Wahlbeamte (ThürKWBG) bewilligt.

Beschluss-Nr. 2024-05171

Änderungsantrag zum Beschlussantrag 2024-0517 (Stillzimmer im Rathaus)

Der Stadtrat der Stadt Arnstadt beschließt, die Verwaltung mit der Bereithaltung eines Zimmers mit multifunktionalem Zweck zu beauftragen. Dieses kann, nach direkter Absprache mit den Mitarbeiterinnen vom Empfang, von stillenden Müttern, Frauen und Kindern in akuter Not und von Eltern von Kindern mit Behinderungen zur zurückgezogenen Gabe ihrer Mahlzeiten genutzt werden.

Beschluss-Nr. 2019-0033

Ortschronist für Arnstadt

Der Bürgermeister wird beauftragt einen Ortschronisten für die Stadt Arnstadt einzuset­zen.

Beschluss-Nr. 2024-0542

Abberufung eines sachkundigen Bürgers aus dem Werkausschuss für den Baubetriebshof und für den Bäderbetrieb auf Vorschlag der SPD Fraktion

Fraktion der SPD

Herr Hans-Werner Eschrich wird als sachkundiger Bürger für den Werkausschuss für den Baubetriebshof und für den Bäderbetrieb der Fraktion der SPD abberufen.

Beschluss-Nr. 2024-0543

Berufung eines sachkundigen Bürgers in den Werkausschuss für den Baubetriebshof und für den Bäderbetrieb auf Vorschlag der SPD Fraktion

Herr Florian Wagner wird als sachkundiger Bürger in den Werkausschuss für den Baubetriebshof und für den Bäderbetrieb der Fraktion der SPD berufen.

Beschluss-Nr.: 2024-0539

Abberufung eines sachkundigen Bürgers aus dem Ausschuss Rechnungsprüfung, Bürgerfragen, Ordnungsangelegenheiten auf Vorschlag der Fraktion ProArnstadt

Herr Michael Gruber wird als sachkundiger Bürger aus dem Ausschuss Rechnungsprüfung, Bürgerfragen, Ordnungsangelegenheiten der Fraktion ProArnstadt abberufen.

Beschluss-Nr.: 2024-0540

Berufung eines sachkundigen Bürgers in den Ausschuss Rechnungsprüfung, Bürgerfragen, Ordnungsangelegenheiten auf Vorschlag der Fraktion ProArnstadt

Herr Hans-Werner Eschrich wird als sachkundiger Bürger in den Ausschuss Rechnungsprüfung, Bürgerfragen, Ordnungsangelegenheiten berufen.

Beschluss-Nr.: 2024-0527

Genehmigung der Niederschrift der 38. Sitzung des Stadtrates der Stadt Arnstadt vom 01.02.2024 - nichtöffentlicher Teil -

Die Niederschrift der 38. Sitzung des Stadtrates der Stadt Arnstadt vom 01.02.2024 (nichtöffentlicher Teil) wird gemäß § 42 Abs. 2 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. 2/2003, S. 41) genehmigt.

Beschluss-Nr. 2024-0529

Ermächtigung zur Abgabe einer Patronatserklärung zugunsten der Bäder- und Beteiligungsverwaltung Arnstadt GmbH

Der Bürgermeister wird ermächtigt, eine Patronatserklärung zugunsten der Bäder- und Beteiligungsverwaltung Arnstadt GmbH in Höhe von maximal 500.000 EUR abzugeben.

Beschluss Nr.: 2024-0549

Betrauung der Bäder- und Beteiligungsverwaltung Arnstadt GmbH durch die Stadt Arnstadt mit der Unterhaltung und dem Betrieb des multifunktionalen Hallenbades der Stadt Arnstadt

Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Bäder-und Beteiligungsverwaltung Arnstadt GmbH mit der Unterhaltung und dem Betrieb des multifunktionalen Hallenbades der Stadt Arnstadt zu betrauen.

Beschluss-Nr. 2024-0530

Holzeinschlag - Vergabe 2024/02/61

Der Auftrag für:

den Holzeinschlag im Stadtwald für die Stadt Arnstadt, wird auf das Angebot der Firma Forstunternehmen Ralf Möller in 98694 Ilmenau erteilt.

Aus datenschutzrechtlichen Gründen gekürzter Beschlusstext

Beschluss Nr.: 2024-0536

Vergabe von Planungsleistungen

Neues Palais in Arnstadt

Restaurierung der Wandbespannung im Schmelzzimmer, Raum 330

Der Stadtrat der Stadt Arnstadt beschließt, den Auftrag für die Objektplanung der Leistungsphasen 1 - 8 nach § 34 HOAI (2021) der Restaurierung der Wandbespannung im Schmelzzimmer des Neuen Palais in Arnstadt an das Ingenieurbüro für Denkmalpflege Rudolstadt, Kleine Allee 9, 07407 Rudolstadt gemäß des Angebots vom 13.02.2024 zu vergeben.

Aus datenschutzrechtlichen Gründen gekürzter Beschlusstext

Beschluss-Nr. 2024-0544

Versetzung in den Ruhestand von Stadtamtsrat Herrn Uwe Greßler zum 1. Oktober 2024

Der Stadtrat stimmt der Versetzung in den Ruhestand von Stadtamtsrat Herrn Uwe Greßler zum 1. Oktober 2024 zu.

Frank Spilling

Bürgermeister