Zu der nichtöffentlichen Versammlung der Mitglieder
der Jagdgenossenschaft Dannheim
am Donnerstag, dem 06. Juni 2024 um 18:00 Uhr
im Dorfgemeinschaftshaus in Dannheim
ergeht hiermit an alle Eigentümer von Grundflächen, die zum Gemeinschaftsjagdbezirk Dannheim gehören und auf denen die Jagd ausgeübt werden darf, die Einladung.
Tagesordnung:
| 1. | Eröffnung und Begrüßung |
| 2. | Feststellung der Beschlussfähigkeit |
| 3. | Bekanntgabe der TO - Beschlussfassung |
| 4. | Bericht Jagdvorstand |
| 5. | Bericht Jagdpächter |
| 6. | Bericht Rechnungsprüfer |
| 7. | Entlastung Jagdvorstand - Beschlussfassung |
| 8. | Verwendung der Rücklagen - Beschlussfassung |
| 9. | Verwendung des Reinertrages - Beschlussfassung |
| 10. | Diskussion und Beschlussfassung zum Haushaltsplan |
| 11. | Sonstiges |
Vor Ausübung der Rechte und Pflichten, hat jeder Jagdgenosse das Eigentum mittels Gundbuchauszug nachzuweisen.
gez. M. Wrpoljaz
Jagdvorsteher
Hinweis zu § 8 der Satzung:
Bei der Beschlussfassung der Jagdgenossenschaft kann sich jeder Jagdgenosse durch seinen Ehegatten, durch einen volljährigen Verwandten in gerader Linie, durch eine in seinem Dienst ständig beschäftigte volljährige Person oder durch einen bevollmächtigten Volljährigen derselben Jagdgenossenschaft angehörenden Jagd- genossen vertreten lassen. Für die Erteilung der Vollmacht an einen Jagdgenossen ist die schriftliche Form erforderlich.