Zu der nichtöffentlichen Versammlung der Mitglieder der Jagdgenossenschaft Reinsfeld-Kettmannshausen
am Freitag, dem 06.06.2025 um 19:00 Uhr
im großen Saal von Reinsfeld
ergeht hiermit an alle Eigentümer von Grundflächen, die zum Gemeinschaftsjagdbezirk Reinsfeld-Kettmannshausen gehören und auf denen die Jagd ausgeübt werden darf, die Einladung.
Tagesordnung:
| 1. | Eröffnung und Begrüßung |
| 2. | Feststellung der Beschlussfähigkeit |
| 3. | Bekanntgabe der Tagesordnung – Beschlussfassung |
| 4. | Änderung der Satzung der JG Reinsfeld- Kettmannshausen |
| 5. | Bericht Jagdvorstand6. Bericht Jagdpächter |
| 7. | Bericht Rechnungsprüfer |
| 8. | Entlastung Jagdvorstand – Beschlussfassung |
| 9. | Diskussion zum Haushaltsplan – Beschlussfassung |
| 10. | Verwendung der Rücklagen – Beschlussfassung |
| 11. | Verwendung des Reinertrages – Beschlussfassung |
| 12. | Wahl des Vorstandes- Wahl Vorsitzender- Wahl stellv. Vorsitzender- Wahl Beisitzer- Wahl Rechnungsprüfer |
| 13. | Sonstiges |
Vor Ausübung der Rechte und Pflichten hat jeder Jagdgenosse das Eigentum mittels Grundbuchauszug nachzuweisen.
gez.
W. Herbst
Hinweis zu § 8 der Satzung:
Bei der Beschlussfassung der Jagdgenossenschaft kann sich jeder Jagdgenosse durch seinen Ehegatten, durch einen volljährigen Verwandten in gerader Linie, durch eine in seinem Dienst ständig beschäftigte volljährige Person oder durch einen bevollmächtigten Volljährigen derselben Jagdgenossenschaft angehörenden Jagdgenossen vertreten lassen. Für die Erteilung der Vollmacht an einen Jagdgenossen ist die schriftliche Form erforderlich.