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Arnschter Ausrufer - Amtsblatt für die Stadt Arnstadt und deren Ortsteile
Ausgabe 3/2025
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung zur Einleitung des Aufhebungsverfahrens des Bebauungsplans „BP 86 Am Talweg I Reinsfeld“ (Aufstellungsbeschluss) gemäß § 2 Absatz 1 BauGB (Baugesetzbuch) i. V. m. § 1 Absatz 8 BauGB

BESCHLUSS

Mit Beschlussnummer 2025-0185 hat der Stadtrat am 27.03.2025 in öffentlicher Sitzung die Einleitung des Aufhebungsverfahrens für den Bebauungsplan „BP 86 Am Talweg I Reinsfeld“ (Aufstellungsbeschluss) beschlossen.

PLANGEBIET

Das Plangebiet befindet sich im Westen des Ortsteils Reinsfeld, der Stadt Arnstadt und umfasst mit einer Größe von ca. 1,54 ha die Flurstücke der Gemarkung Reinsfeld (Flur-Zähler/Nenner) 1-57/7 (teilweise), 1-57/3 (teilweise), 1-57/6, 1-57/5, 1-698, 6-687 (teilweise), 1-305, 1-306, 1-307, 1-308, 1-309, 1-310, 1-311, 1-312.

Der Geltungsbereich erstreckt sich beginnend im Süden fortlaufend Richtung Westen und Norden entlang der Flurstücke von Landwirtschaftswegen der Gemarkung Reinsfeld (Flur-Zahler/Nenner) 6-700, 6-293 und 6-687. Der nordöstliche und östliche Geltungsbereich folgt analog zum rechtskräftigen Bebauungsplan „BP 86 Am Talweg I Reinsfeld“ in der Regel keinen vorhanden Flurstücksgrenzen - quer und diagonal verlaufend durch Flurstücke. Von einer Beschreibung wird aufgrund von Ungenauigkeiten abgesehen.

Zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses vom 29.09.1994 umfasste der Geltungsbereich des derzeit rechtskräftigen Bebauungsplans die Flurstücke der Gemarkung Reinsfeld (Flur-Zähler/Nenner) 1-57a (teilweise), 1-57/3 (teilweise), 1-57/5, 1-57/6, 6-697 (teilweise), 6-698, 6-687 (teilweise), 6-305, 6-306, 6-307, 6-308, 6-309, 6-310, 6-311 und 6-312.

Diese Flurstücksaufteilung / Flurstücksnummerierung entspricht teilweise nicht mehr dem aktuellen Liegenschaftskataster. Die nicht mehr gültige Flurstücksaufteilung / Flurstücksnummerierung ist dem nachfolgenden Übersichtsplan (Ausschnitt aus dem derzeit rechtskräftigen Bebauungsplan) zu entnehmen.

PLANUNGSZIEL/PLANUNGSZWECK

Der Bebauungsplan „BP 86 Am Talweg I Reinsfeld“ ist seit dem 06.10.1994 rechtskräftig und setzt derzeit als zulässige Art der baulichen Nutzung ein allgemeines Wohngebiet gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 4 BauNVO (Baunutzungsverordnung) fest. Betrachtet man das Ausmaß des Geltungsbereichs in Bezug auf die vorhandene Siedlungsfläche von Reinsfeld widerspricht der Bebauungsplan „BP 86 Am Talweg I Reinsfeld“ dem Gebot der „Innen vor Außenentwicklung“ nach § 1 Absatz 5 BauGB und somit den übergeordneten städtebaulichen Leitzielen der Stadt Arnstadt.

FOLGEN/HINWEISE

Derzeit richtet sich die planungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben nach § 30 Absatz 1 BauGB. Ein Vorhaben ist demnach innerhalb des Geltungsbereichs zulässig, wenn es den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht widerspricht und die Erschließung gesichert ist. Nach Abschluss des Aufhebungsverfahrens richtet sich die planungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben auf den oben genannten Flurstücken im Allgemeinen nach § 35 BauGB.

Aufgrund der geplanten Aufhebung des Bebauungsplans „BP 86 Am Talweg I Reinsfeld“ wird bereits frühzeitig auf die Regelungen zum Planungsschadensrecht gem. §§ 39 - 44 BauGB hingewiesen.

VERÖFFENTLICHUNG UND BETEILIGUNG

Über alle weiteren Verfahrensschritte werden Sie durch ortsübliche Bekanntmachung frühzeitig informiert. Unabhängig davon haben Sie die Möglichkeit sich während der nachstehend aufgeführten Dienstzeiten bei der der Stadtverwaltung Arnstadt im Amt für Stadtentwicklung und Umwelt, Verwaltungsgebäude Am Plan 2, Raum 3.20 auch allgemein zum Thema Bauleitplanung zu informieren.

MO, DI, DO, FR:

09:00 - 12:00 Uhr

DI:

13:30 - 18.00 Uhr

Gerne können Sie Ihre Anfragen auch per Mail an stadtentwicklung@stadtverwaltung.arnstadt.de richten. In Ausnahmefällen besteht nach telefonischer Vereinbarung unter der Nummer 03628/745-770 die Möglichkeit, außerhalb der oben genannten Sprechzeiten Auskunft über Bauleitplanverfahren zu erhalten.