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Arnschter Ausrufer - Amtsblatt für die Stadt Arnstadt und deren Ortsteile
Ausgabe 3/2025
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung zur Aufstellung des Bebauungsplans „BP 52 Feuerwehr Dosdorf“ (Aufstellungsbeschluss) gemäß § 2 Absatz 1 BauGB (Baugesetzbuch) i. V. m § 1 BauGB

BESCHLUSS

Mit Beschlussnummer 2025-0189 hat der Stadtrat am 27.03.2025 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung des Bebauungsplans „BP 52 Feuerwehr Dosdorf“ (Aufstellungsbeschluss) beschlossen.

PLANGEBIET

Das Plangebiet befindet sich am Ortsrand des Ortsteils Dosdorf südwestlich der Stadt Arnstadt, nahe der Ortslage Siegelbach und umfasst mit einer Größe von ca. 0,53 ha die Flurstücke der Gemarkung Dosdorf (Flur-Zähler/Nenner) 6-93 und 6-94/3.

Damit wird der Geltungsbereich im Norden durch die Straße „Dosdorf“, im Osten durch die gemeinsame Flurstücksgrenze der Flurstücke 6-94/3 und 6-94/1, im Süden durch den Geraradweg und das Fließgewässer „Gera“, im Westen durch die gemeinsame Flurstücksgrenze der Flurstücke 6-92 und 6-93 begrenzt.

Der Geltungsbereich der Aufstellung des Bebauungsplans „BP 52 Feuerwehr Dosdorf“ ist dem beigefügten Lageplan zu entnehmen.

PLANUNGSZIEL/PLANUNGSZWECK

Der derzeitige Standort der freiwilligen Feuerwehr Dosdorf am südöstlichen Ortsrand - unmittelbar am Geraradweg gelegen - weist durch die derzeitige Lage begrenzte räumliche Entwicklungsmöglichkeiten und damit einhergehende Standortnachteile auf. Zukünftig wird dieser Standort den Platzansprüchen für Fahrzeuge und Sonderausrüstung sowie den Ausrück- und Anfahrtszeiten (Konfliktsituation) nicht mehr gerecht. Perspektivisch ist eine Fusion der freiwilligen Feuerwehr Siegelbach und Dosdorf am neu geplanten Standort angedacht. Die freiwillige Feuerwehr Dosdorf übernimmt bereits heute die Ausbildungsfunktion für die freiwillige Feuerwehr Siegelbach und bündelt darüber hinaus die Jugendfeuerwehren von Espenfeld, Siegelbach und Dosdorf. Derzeit umfasst der Einsatzwagenbestand der Feuerwehr Dosdorf zwei Fahrzeuge. Mit dem Bedeutungszuwachs des neu geplanten Feuerwehrstandorts sind zukünftig drei Einsatzfahrzeuge vorgesehen.

Da eine Erweiterung am derzeitigen Feuerwehrstandort Dosdorf nicht möglich ist, wurden Standortuntersuchungen vorgenommen. Mit dem Ergebnis, dass die oben genannten Flurstücke als neuer Standort für das Feuerwehrgerätehaus „sehr gut geeignet“ wären.

Ziel der Bauleitplanung ist die Festsetzung einer Gemeinbedarfsfläche gemäß § 9 Absatz 1 Nr. 5 BauGB mit der Zweckbestimmung „Feuerwehrgerätehaus“ sowie die Festsetzung des zulässigen Maßes der baulichen Nutzung gemäß § 9 Absatz 1 Nr. 1 BauGB und der überbaubaren und nicht überbaubaren Grundstücksflächen gemäß § 9 Absatz 1 Nr. 2 BauGB i. V. m. § 23 BauNVO.

VERÖFFENTLICHUNG UND BETEILIGUNG

Über alle weiteren Verfahrensschritte werden Sie durch ortsübliche Bekanntmachung frühzeitig informiert. Unabhängig davon haben Sie die Möglichkeit sich während der nachstehend aufgeführten Dienstzeiten bei der der Stadtverwaltung Arnstadt im Amt für Stadtentwicklung und Umwelt, Verwaltungsgebäude Am Plan 2, Raum 3.20 auch allgemein zum Thema Bauleitplanung zu informieren.

MO, DI, DO, FR:

09:00 - 12:00 Uhr

DI:

13:30 - 18.00 Uhr

Gerne können Sie Ihre Anfragen auch per Mail an stadtentwicklung@stadtverwaltung.arnstadt.de richten. In Ausnahmefällen besteht nach telefonischer Vereinbarung unter der Nummer 03628/745-770 die Möglichkeit, außerhalb der oben genannten Sprechzeiten Auskunft über Bauleitplanverfahren zu erhalten.