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Arnschter Ausrufer - Amtsblatt für die Stadt Arnstadt und deren Ortsteile
Ausgabe 3/2025
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung zur Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für das Gesamtgebiet des im Aufstellungsverfahren befindlichen Bebauungsplans „BP Am Talweg Reinsfeld“ gemäß § 2 Absatz 1 BauGB (Baugesetzbuch) i. V. m. § 1 Absatz 8 BauGB

BESCHLUSS

Mit Beschlussnummer 2025-0185 hat der Stadtrat am 27.03.2025 in öffentlicher Sitzung die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für das Gesamtgebiet des im Aufstellungsverfahren befindlichen Bebauungsplans „BP Am Talweg Reinsfeld“ beschlossen.

PLANGEBIET

Das Plangebiet befindet sich im Westen des Ortsteils Reinsfeld, der Stadt Arnstadt und umfasst die Flurstücke der Gemarkung Reinsfeld (Flur-Zähler/Nenner) 1-52/3, 1-54/1, 1-54/2, 1-55/2, 1-55/1, 1-57/7, 1-57/3, 1-57/6, 1-57/5, 1-698, 6-687 (teilweise), 1-305, 1-306, 1-307, 1-308, 1-309, 1-310, 1-311, 1-312.

Der Geltungsbereich wird im Norden durch die Straße „In Reinsfeld“, im Osten durch den westlichen Ortsrand von Reinsfeld und im Süden und im Westen durch Landwirtschaftswege begrenzt. Der Geltungsbereich der Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für das Gesamtgebiet des im Aufstellungsverfahren befindlichen Bebauungsplans „BP Am Talweg Reinsfeld“ ist dem beigefügten Lageplan zu entnehmen und entspricht exakt dem Geltungsbereich des damals gefassten Aufstellungsbeschlusses.

Zum Zeitpunkt des Aufstellungsbeschlusses vom 07.10.1993 umfasste der Geltungsbereich des derzeit rechtskräftigen Bebauungsplans die Flurstücke der Gemarkung Reinsfeld (Flur-Zähler/Nenner) 1-52a, 1-54a, 1-54b, 1-55b, 1-57a (teilweise), 1-57/3 (teilweise), 6-697 (teilweise), 6-698, 6-687 (teilweise), 6-305, 6-306, 6-307, 6-308, 6-309, 6-310, 6-311, 6-312. Diese Flurstücksaufteilung / Flurstücksnummerierung entspricht nicht mehr dem aktuellen Liegenschaftskataster. Die nicht mehr gültige Flurstücksaufteilung / Flurstücksnummerierung ist dem nachfolgenden Übersichtsplan (Geltungsbereich vom 07.10.1993) zu entnehmen.

PLANUNGSZIEL/PLANUNGSZWECK

Betrachtet man das Ausmaß des Geltungsbereichs in Bezug auf die vorhandene Siedlungsfläche von Reinsfeld widerspricht der Aufstellungsbeschluss „BP Am Talweg Reinsfeld“ dem Gebot der „Innen vor Außenentwicklung“ nach § 1 Absatz 5 BauGB und somit den übergeordneten städtebaulichen Leitzielen der Stadt Arnstadt.

FOLGEN/HINWEISE

Die Einleitung des Bauleitplanverfahrens „BP Am Talweg Reinsfeld“ durch den Aufstellungsbeschluss vom 07.10.1993 wird mit Beschluss Nr. 2025-0185 vom 27.03.2025 aufgehoben.

Die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses setzt keine weiteren Verfahrensschritte nach dem BauGB voraus. Die Aufhebung des damals gefassten Aufstellungsbeschlusses ist durch diese Bekanntmachung rechtswirksam und damit abgeschlossen.

VERÖFFENTLICHUNG UND BETEILIGUNG

Sie haben die Möglichkeit sich während der nachstehend aufgeführten Dienstzeiten bei der der Stadtverwaltung Arnstadt im Amt für Stadtentwicklung und Umwelt, Verwaltungsgebäude Am Plan 2, Raum 3.20 auch allgemein zum Thema Bauleitplanung zu informieren.

MO, DI, DO, FR:

09:00 - 12:00 Uhr

DI:

13:30 - 18.00 Uhr

Gerne können Sie Ihre Anfragen auch per Mail an stadtentwicklung@stadtverwaltung.arnstadt.de richten. In Ausnahmefällen besteht nach telefonischer Vereinbarung unter der Nummer 03628/745-770 die Möglichkeit, außerhalb der oben genannten Sprechzeiten Auskunft über Bauleitplanverfahren zu erhalten.