Beschluss Nr.: 2025-0158
Genehmigung der Niederschrift der 5. Sitzung des Stadtrates der Stadt Arnstadt vom 12.12.2024 - öffentlicher Teil -
Die Niederschrift der 5. Sitzung des Stadtrates der Stadt Arnstadt vom 12.12.2024 (öffentlicher Teil) wird gemäß § 42 Abs. 2 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBI. 2/2003, S. 41) genehmigt.
Beschluss Nr.: 2025-0195
Genehmigung der Niederschrift der 6. Sitzung des Stadtrates der Stadt Arnstadt vom 30.01.2025 - öffentlicher Teil -
Die Niederschrift der 6. Sitzung des Stadtrates der Stadt Arnstadt vom 30.01.2025 (öffentlicher Teil) wird gemäß § 42 Abs. 2 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBI. 2/2003, S. 41) genehmigt.
Beschluss Nr.: 2025-0210
Aufnahme eines Kommunaldarlehens in Höhe von 4.782.500,00 EUR (aus Kreditermächtigung 2024)
Der Stadtrat der Stadt Arnstadt beschließt die Aufnahme eines Kommunaldarlehens in Höhe von 4.782.500,00 EUR.
| Annuitätendarlehen | |
| Laufzeit: | 20 Jahre |
| Tilgung: |
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| Zinssatz: |
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| Auszahlungskurs: | 100% |
| Zinsfälligkeit: | vierteljährlich nachträglich ab 15.07.2025 |
| Tilgungsfälligkeit: | vierteljährlich nachträglich ab 15.07.2025 |
| Valuta: | 15.04.2025 |
Beschluss Nr.: 2025-0188
Fortschreibung des "Einzelhandels- und Zentrenkonzepts 2025" der Stadt Arnstadt
Der Stadtrat der Stadt Arnstadt beschließt die Fortschreibung des „Einzelhandels- und Zentrenkonzepts 2025“ der Stadt Arnstadt gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB (städtebauliches Entwicklungskonzept) als Grundlage für sachgerechte Planungen zur Steuerung des Einzelhandels sowie zur Beurteilung und Abwägung von großflächigen Einzelhandelsvorhaben im Rahmen der Bauleitplanung.
Beschluss Nr.: 2025-0182
Abwägung zur Satzung "Nr. 90 Ergänzungssatzung Ettischleben" (Abwägungsbeschluss) und Satzung "Nr. 90 Ergänzungssatzung Ettischleben" (Satzungsbeschluss)
Der Stadtrat der Stadt Arnstadt beschließt:
| 1. | Die Abwägung zu den im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 2 BauGB (Baugesetzbuch) und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen. |
| 2. | Gemäß § 10 Absatz 1 BauGB i. V. m. § 97 Absatz 2 ThürBO (Thüringer Bauordnung) und § 19 Absatz 1 Satz 1 ThürKO (Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung - Thüringer Kommunalordnung) i. V. m. § 2 Absatz 1 und 2 ThürKO wird die Ergänzungssatzung „Nr. 90 Ettischleben“ - bestehend aus Planzeichnung und Begründung in der Fassung vom 11.03.2025 - als Satzung beschlossen. |
| 3. | Die Ergänzungssatzung „Nr. 90 Ettischleben“ ist gemäß § 21 Absatz 3 ThürKO vor der öffentlichen Bekanntmachung der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen. |
| 4. | Der Beschluss über die Ergänzungssatzung „Nr. 90 Ettischleben“ ist gemäß §10 Absatz 3 Satz 4 BauGB öffentlich bekannt zu machen. |
| 5. | Die Abwägungstabelle der Ergänzungssatzung „Nr. 90 Ettischleben“ in der Fassung vom 03.12.2024 ist Teil dieses Beschlusses. |
| 6. | Die Planzeichnung und Begründung der Ergänzungssatzung „Nr. 90 Ettischleben“ in der Fassung vom 11.03.2025 sind Teil dieses Beschlusses. |
Beschluss Nr.: 2025-0183
Aufhebung des Bebbauungsplans "BP 64 Teilortsumfahrung Branchewinda" (Aufstellungsbeschluss)
Der Stadtrat der Stadt Arnstadt beschließt:
| 1. | Die vollständige Aufhebung der Satzung des am 16.07.2004 in Kraft getretenen Bebauungsplans „BP 64 Teilortsumfahrung Branchewinda“ mit integriertem Grünordnungsplan gemäß § 1 Absatz 8 BauGB (Baugesetzbuch) im Regelverfahren. |
| 2. | Im Regelverfahren sind die einheitlich geltenden Grundsätze der §§ 1, 1a, 2 und 2a BauGB sowie die Vorschriften über die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden sowie sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 bis 4a BauGB einzuhalten. |
| 3. | Bei der Aufhebung des Bebauungsplans „BP 64 Teilortsumfahrung Branchewinda“ sind im Aufhebungsverfahren die potentiellen Entschädigungsansprüche nach den §§ 39 ff. BauGB zu berücksichtigen. |
| 4. | In der Bekanntmachung nach § 10 Absatz 3 BauGB ist auf die Vorschriften des § 44 Absatz 3 Satz 1 und 2 sowie des Absatzes 4 BauGB hinzuweisen. |
| 5. | Der Beschluss über die Aufhebung des Bebauungsplans „BP 64 Teilortsumfahrung Branchewinda“ (Aufstellungsbeschluss) ist gemäß § 2 Absatz 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. |
| 6. | Der Geltungsbereich der Aufhebung des „BP 64 Teilortsumfahrung Branchewinda“ ist Teil dieses Beschlusses. |
Beschluss Nr.: 2025-0184
Aufhebung des Bebauungsplans “BP 77 Solardorf Kettmannshausen“
(Aufstellungsbeschluss)
Der Stadtrat der Stadt Arnstadt beschließt:
| 1. | Die vollständige Aufhebung der Satzung des am 25.08.2000 in Kraft getretenen Bebauungsplans „BP 77 Solardorf Kettmannshausen“ mit integriertem Grünordnungsplan gemäß § 1 Absatz 8 BauGB (Baugesetzbuch) im Regelverfahren. |
| 2. | Im Regelverfahren sind die einheitlich geltenden Grundsätze der§ 1, 1 a, 2 und 2a BauGB sowie die Vorschriften über die Beteiligung der Offentlichkeit und der Behörden sowie sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 bis 4a BauGB einzuhalten. |
| 3. | Bei der Aufhebung des Bebauungsplans „BP 77 Solardorf Kettmannshausen“ sind im Aufhebungsverfahren die potentiellen Entschädigungsansprüche nach den § 39 ff. BauGB zu berücksichtigen. |
| 4. | In der Bekanntmachung nach § 10 Absatz 3 BauGB ist auf die Vorschriften des § 44 Absatz 3 Satz 1 und 2 sowie des Absatzes 4 BauGB hinzuweisen. |
| 5. | Der Beschluss über die Aufhebung des Bebauungsplans „BP 77 Solardorf Kettmannshausen“ (Aufstellungsbeschluss) ist gemäß § 2 Absatz 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. |
| 6. | Der Geltungsbereich der Aufhebung des „BP 77 Solardorf Kettmannshausen“ ist Teil dieses Beschlusses. |
Beschluss Nr.: 2025-0186
Aufhebung des Bebauungsplans “BP 81 GE Wüllersiebener Straße
Marlishausen“ (Aufstellungsbeschluss)
Der Stadtrat der Stadt Arnstadt beschließt:
| 1. | Die vollständige Aufhebung der Satzung des am 20.11.1998 in Kraft getretenen Bebauungsplans „BP 81 GE Wüllerslebener Straße Marlishausen“ mit integriertem Grünordnungsplan gemäß § 1 Absatz 8 BauGB (Baugesetzbuch) im Regelverfahren. |
| 2. | Im Regelverfahren sind die einheitlich geltenden Grundsätze der § 1, 1 a, 2 und 2a BauGB sowie die Vorschriften über die Beteiligung der Offentlichkeit und der Behörden sowie sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 bis 4a BauGB einzuhalten. |
| 3. | Bei der Aufhebung des Bebauungsplans „BP 81 GE Wüllerslebener Straße Marlishausen“ sind im Aufhebungsverfahren die potentiellen Entschädigungsansprüche nach den § 39 ff. BauGB zu berücksichtigen. |
| 4. | In der Bekanntmachung nach § 10 Absatz 3 BauGB ist auf die Vorschriften des § 44 Absatz 3 Satz 1 und 2 sowie des Absatzes 4 BauGB hinzuweisen. |
| 5. | Der Beschluss über die Aufhebung des Bebauungsplans „BP 81 GE Wüllerslebener Straße Marlishausen“ (Aufstellungsbeschluss) ist gemäß § 2 Absatz 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. |
| 6. | Der Geltungsbereich der Aufhebung des „BP 81 GE Wüllerslebener Straße Marlishausen“ ist Teil dieses Beschlusses. |
Beschluss Nr.: 2025-0185
Aufhebung des Bebauungsplans “BP 86 Am Talweg 1 Reinsfeld“ (Aufstellungsbeschluss)
Der Stadtrat der Stadt Arnstadt beschließt:
| 1. | Die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für das Gesamtgebiet des Bebauungsplans „BP Am Taiweg Reinsfeld“. |
| 2. | Die vollständige Aufhebung der Satzung des am 06.10.1994 in Kraft getretenen Bebauungsplans „BP 86 Am Talweg 1 Reinsfeld“ mit integriertem Grünordnungsplan gemäß § 1 Absatz 8 BauGB (Baugesetzbuch) im Regelverfahren. |
| 3. | Im Regelverfahren sind die einheitlich geltenden Grundsätze der § 1, 1 a, 2 und 2a BauGB sowie die Vorschriften über die Beteiligung der Offentlichkeit und der Behörden sowie sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 bis 4a BauGB einzuhalten. |
| 4. | Bei der Aufhebung des Bebauungsplans „BP 86 Am Talweg 1 Reinsfeld“ sind im Aufhebungsverfahren die potentiellen Entschädigungsansprüche nach den § 39 ff. BauGB zu berücksichtigen. |
| 5. | In der Bekanntmachung nach § 10 Absatz 3 BauGB ist auf die Vorschriften des § 44 Absatz 3 Satz 1 und 2 sowie des Absatzes 4 BauGB hinzuweisen. |
| 6. | Der Beschluss über die Aufhebung des Bebauungsplans „BP 86 Am Talweg 1 Reinsfeld“ (Aufstellungsbeschluss) ist gemäß § 2 Absatz 1 BauGB in geänderter Form erneut ortsüblich bekannt zu machen. |
| 7. | Der Geltungsbereich der Aufhebung des „BP 86 Am Talweg 1 Reinsfeld“ ist Teil dieses Beschlusses. |
Beschluss Nr.: 2025-0189
Aufstellung des Bebauungsplans “BP 52 Feuerwehr Dosdorf“ (Aufstellungsbeschluss)
Der Stadtrat der Stadt Arnstadt beschließt:
| 1. | Die Aufstellung des Bebauungsplans „BP 52 Feuerwehr Dosdorf“ gemäß § 2 Absatz 1 BauGB (Baugesetzbuch) im Regelverfahren. |
| 2. | Im Regelverfahren sind die einheitlichen geltenden Grundsätze der 1, la, 2 und 2a BauGB sowie die Vorschriften über die Beteiligung der Offentlichkeit und der Behörden sowie sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 bis 4a BauGB einzuhalten. |
| 3. | Der Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplans „BP 52 Feuerwehr Dosdorf“ (Aufstellungsbeschluss) ist gemäß § 2 Absatz 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. |
| 4. | Der Geltungsbereich der Aufstellung des Bebauungsplans „BP 52 Feuerwehr Dosdorf“ ist Teil dieses Beschlusses. |
Beschluss Nr.: 2025-0190
2. Verlängerung des Sanierungsgebietes “Altstadt“ der Stadt Arnstadt
Der Stadtrat der Stadt Arnstadt beschließt:
Gemäß § 142 Abs. 3 Satz 4 BauGB wird die Laufzeit um weitere 5 Jahre der rechtskräftigen „Satzung zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes „Altstadt““ vom 01.11.1993 fristgemäß über den gesetzlich befristeten Zeitraum nach § 253 Abs.
4 BauGB, datiert gemäß 1. Verlängerungsbeschluss 201 9/0979 bis zum 31.12 2030, bis zum 31.12.2035 verlängert. Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, die entsprechende Anzeige der Verlängerung beim Thüringer Landesverwaltungsamt einzureichen.
Beschluss Nr.: 2025-0191
Grundhafter Ausbau Schloßstraße von Neideckstraße bis Holzmarkt
Zum grundhaften Ausbau der Schloßstraße zwischen Neideckstraße und Holzmarkt nimmt der Stadtrat der Stadt Arnstadt die vorliegenden Planungsunterlagen zustimmend zur Kenntnis.
Der Stadtrat beauftragt den Bürgermeister mit der Durchführung der Maßnahme entsprechend des vorliegenden Ausbauprogrammes.
Beschluss Nr.: 2025-0199
Bebauungsplan Angelhausen - Oberndorf Nr. 5a “Kübelberg“, 4. Änderung “Nördlicher Kübelberg“ - Anordnung der Baulandumlegung
Der Stadtrat der Stadt Arnstadt beschließt für den Geltungsbereich der in Aufstellung befindlichen 4. Änderung des Bebauungsplans Angelhausen - Oberndorf Nr. 5a „Kübelberg“, „Nördlicher Kübelberg“ wird nach § 46 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 45 BauGB eine Baulandumlegung angeordnet.
Der Geltungsbereich ist der Anlage 1 zu entnehmen und liegt innerhalb des im Aufstellungsbeschluss mit der Nummer 2025-0163 vom 31.01.2025 definierten Rahmens.
Die Umlegungsbefugnis wird auf den (noch zu bildenden) Umlegungsausschuss übertragen.
Beschluss Nr.: 2025-0197
1. Änderungssatzung der Stadt Arnstadt über die Erhebung von Kostenersatz und Gebühren für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr
Der Stadtrat der Stadt Arnstadt beschließt die aus der Anlage ersichtliche 1. Änderungssatzung der Stadt Arnstadt über die Erhebung von Kostenersatz und Gebühren für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Arnstadt.
Beschluss Nr.: 2025-0198
Neufassung der Satzung für die Arbeitsgruppe „Stadtgrün“ der Stadt Arnstadt
Der Stadtrat der Stadt Arnstadt beschließt die im Anhang beigefügte Neufassung der Satzung für die Arbeitsgruppe „Stadtgrün“ der Stadt Arnstadt vom 27.03.2025.
Beschluss Nr.: 2024-0138
Stand der Umsetzung § 2 b Umsatzsteuergesetz
Der Bürgermeister informiert den Stadtrat bis zum 31. Januar 2025 über den Stand der Umsetzung § 2b Umsatzsteuergesetz und die daraus resultierenden Auswirkungen auf Gebühren, Entgelte und sonstige städtische Leistungen
Beschluss Nr.: 2025-0220
Abberufung stellvertretender sachkundiger Bürger aus den Ausschüssen des Stadtrates der Stadt Arnstadt auf Vorschlag der Fraktion SPD und Grüne für Arnstadt
Folgende Stellvertreter für sachkundige Bürger werden für die Ausschüsse des Stadtrates der Stadt Arnstadt abberufen:
| Name des Ausschusses | Name des Stellvertreters für den/die sachkundigen Bürgerin/Bürgers |
| Finanzausschuss | Herr Marc Schleicher |
| Ausschuss für Rechnungsprüfung, Bürgerfragen und Ordnungsangelegenheiten | Herr Marko Hilse |
Beschluss Nr.: 2024-0159
Genehmigung der Niederschrift der 5. Sitzung des Stadtrates der Stadt Arnstadt vom 12.12.2024 - nichtöffentlicher Teil -
Die Niederschrift der 5. Sitzung des Stadtrates der Stadt Arnstadt vom 12.12.2024 (nichtöffentlicher Teil) wird gemäß § 42 Abs. 2 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBI. 2/2003, 5. 41) genehmigt.
Beschluss Nr.: 2025-0196
Genehmigung der Niederschrift der 6. Sitzung des Stadtrates der Stadt Arnstadt vom 30.01.2025 - nichtöffentlicher Teil -
Die Niederschrift der 6. Sitzung des Stadtrates der Stadt Arnstadt vom 30.01.2025 (nichtöffentlicher Teil) wird gemäß § 42 Abs. 2 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBI. 2/2003, S. 41) genehmigt.
Beschluss Nr.: 2025-0187
Holzeinschlag 2025 - Vergabe 2025/01/61
Der Auftrag für den Holzeinschlag im Stadtwald für die Stadt Arnstadt, wird auf das Angebot der Firma Forstdienstleistungen Torsten Möller in 98694 Ilmenau erteilt.
Aus datenschutzrechtlichen Gründen gekürzter Beschlusstext.
Beschluss Nr.: 2025-0194
Erwerb der Immobilie "Fischtor" und der umliegenden Grünfläche (ehemalige Fischteiche) am Wollmarkt
Der Stadtrat der Stadt Arnstadt stimmt dem Erwerb der Immobilie „Fischtor“ und der zugehörigen Grünfläche (ehemalige Fischteiche) am Wollmarkt in der Gemarkung Arnstadt, Flur 2, Flurstück 2243/6, durch die Stadt Arnstadt zu.
Aus datenschutzrechtlichen Gründen gekürzter Beschlusstext.
Beschluss Nr.: 2025-0208
Vergabe nach VOB
Grundhafter Ausbau der Schlossstraße in Arnstadt
Der Stadtrat der Stadt Arnstadt beschließt, den Zuschlag auf die Leistungen Grundhafter Ausbau der Schlossstraße in Arnstadt, Teilleistung Straßenbau und anteilige allgemeine Leistungen, Vergabe-Nr. 25_02, an die Firma STRABAG AG, Gruppe Arnstadt, Ichtershäuser Straße 80, 99310 Arnstadt zu erteilen.
Aus datenschutzrechtlichen Gründen gekürzter Beschlusstext.
Beschluss Nr.: 2025-0216
Vergabe nach VOB
Neues Palais Arnstadt
Sonderausstellung DG1 - Malerarbeiten
Der Stadtrat der Stadt Arnstadt beschließt, den Zuschlag auf die Leistungen Neues Palais Arnstadt, Sonderausstellung DG1 - Malerarbeiten, Vergabe-Nr. 25_05, an die Firma Nüthen Restaurierungen GmbH & Co. KG, Anton-Lucius-Straße 14, 99085 Erfurt zu erteilen.
Aus datenschutzrechtlichen Gründen gekürzter Beschlusstext.
Frank Spilling
Bürgermeister