Zu der nichtöffentlichen Versammlung der Mitgliederder Jagdgenossenschaft Neuroda
am Freitag, dem 19.06.2025 um 18:30 Uhr
in Neuroda, Ilmenauer Straße 16
(Alte Schule - Heimatverein)
ergeht hiermit an alle Eigentümer von Grundflächen, die zum Gemeinschaftsjagdbezirk Neuroda gehören und auf denen die Jagd ausgeübt werden darf, die Einladung.
Tagesordnung:
| 1. | Eröffnung und Begrüßung | |
| 2. | Feststellung der Beschlussfähigkeit | |
| 3. | Bekanntgabe der Tagesordnung - Beschlussfassung | |
| 4. | Bericht Jagdvorstand | |
| 5. | Bericht Jagdpächter | |
| 6. | Bericht Rechnungsprüfer | |
| 7. | Entlastung Jagdvorstand - Beschlussfassung | |
| 8. | Durchführung der Vorstandswahl | |
| - | Wahl Vorsitzender |
| - | Wahl stellv. Vorsitzender |
| - | Wahl Beisitzer |
| - | Wahl Rechnungsprüfer |
| 9. | Diskussion und Beschlussfassung zum Haushaltsplan | |
| 10. | Verwendung der Rücklagen - Beschlussfassung | |
| 10. | Verwendung des Reinertrages - Beschlussfassung | |
| 11. | Diskussion und Beschlussfassung zum Haushaltsplan | |
| 12. | Sonstiges | |
Vor Ausübung der Rechte und Pflichten, hat jeder Jagdgenosse das Eigentum mittels Gundbuchauszug nachzuweisen.
Jagdgenossinnen und Jagdgenossen, die im neuen Vorstand mitarbeiten möchten, melden sich bitte zwecks Berücksichtigung auf der Kandidatenliste bis spätestens 31.05.2025 schriftlich beim Jagdvorsteher.
gez. T. Wiets
Jagdvorsteher
Hinweis zu § 8 der Satzung:
Bei der Beschlussfassung der Jagdgenossenschaft kann sich jeder Jagdgenosse durch seinen Ehegatten, durch einen volljährigen Verwandten in gerader Linie, durch eine in seinem Dienst ständig beschäftigte volljährige Person oder durch einen bevollmächtigten Volljährigen derselben Jagdgenossenschaft angehörenden Jagdgenossen vertreten lassen. Für die Erteilung der Vollmacht an einen Jagdgenossen ist die schriftliche Form erforderlich.