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Arnschter Ausrufer - Amtsblatt für die Stadt Arnstadt und deren Ortsteile
Ausgabe 3/2025
Amtlicher Teil
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Jagdgenossenschaft Neuroda

Einladung zur Mitgliederversammlung

Zu der nichtöffentlichen Versammlung der Mitgliederder Jagdgenossenschaft Neuroda

am Freitag, dem 19.06.2025 um 18:30 Uhr

in Neuroda, Ilmenauer Straße 16

(Alte Schule - Heimatverein)

ergeht hiermit an alle Eigentümer von Grundflächen, die zum Gemeinschaftsjagdbezirk Neuroda gehören und auf denen die Jagd ausgeübt werden darf, die Einladung.

Tagesordnung:

1.

Eröffnung und Begrüßung

2.

Feststellung der Beschlussfähigkeit

3.

Bekanntgabe der Tagesordnung - Beschlussfassung

4.

Bericht Jagdvorstand

5.

Bericht Jagdpächter

6.

Bericht Rechnungsprüfer

7.

Entlastung Jagdvorstand - Beschlussfassung

8.

Durchführung der Vorstandswahl

-

Wahl Vorsitzender

-

Wahl stellv. Vorsitzender

-

Wahl Beisitzer

-

Wahl Rechnungsprüfer

9.

Diskussion und Beschlussfassung zum Haushaltsplan

10.

Verwendung der Rücklagen - Beschlussfassung

10.

Verwendung des Reinertrages - Beschlussfassung

11.

Diskussion und Beschlussfassung zum Haushaltsplan

12.

Sonstiges

Vor Ausübung der Rechte und Pflichten, hat jeder Jagdgenosse das Eigentum mittels Gundbuchauszug nachzuweisen.

Jagdgenossinnen und Jagdgenossen, die im neuen Vorstand mitarbeiten möchten, melden sich bitte zwecks Berücksichtigung auf der Kandidatenliste bis spätestens 31.05.2025 schriftlich beim Jagdvorsteher.

gez. T. Wiets

Jagdvorsteher

Hinweis zu § 8 der Satzung:

Bei der Beschlussfassung der Jagdgenossenschaft kann sich jeder Jagdgenosse durch seinen Ehegatten, durch einen volljährigen Verwandten in gerader Linie, durch eine in seinem Dienst ständig beschäftigte volljährige Person oder durch einen bevollmächtigten Volljährigen derselben Jagdgenossenschaft angehörenden Jagdgenossen vertreten lassen. Für die Erteilung der Vollmacht an einen Jagdgenossen ist die schriftliche Form erforderlich.