BESCHLUSS
Mit Beschlussnummer 2025-0188 hat der Stadtrat am 27.03.2025 in öffentlicher Sitzung die Fortschreibung des „Einzelhandels- und Zentrenkonzepts 2025“ der Stadt Arnstadt (städtebauliches Entwicklungskonzept) gemäß § 1 Absatz 6 Nummer 11 BauGB (Baugesetzbuch) als Grundlage für sachgerechte Planungen zur Steuerung des Einzelhandels sowie zur Beurteilung und Abwägung von großflächigen Einzelhandelsvorhaben im Rahmen der Bauleitplanung beschlossen.
PLANGEBIET
Die Fortschreibung des „Einzelhandels und Zentrenkonzepts 2025“ betrachtet das komplette Stadtgebiet der Stadt Arnstadt inklusive aller Ortsteile. Nachfolgend werden die Standortkategorien der Lebensmittelmärkte sowie die Abgrenzungen der beschlossenen zentralen Versorgungsbereiche (ZVB-Abgrenzung, siehe Legende) dargestellt.
PLANUNGSZIEL / PLANUNGSZWECK
Der Einzelhandel in der Stadt Arnstadt unterlag seit der letzten Aktualisierung des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts im Jahr 2014 einer deutlichen Dynamik. Zudem erfolgte am 01.01.2019 die Eingemeindung der Gemeinde Wipfratal mit ihren zwölf Ortsteilen. Vor diesem Hintergrund dient die Fortschreibung des „Einzelhandels- und Zentrenkonzepts von 2025“ dazu, die aktuelle Bestandsituation zu erfassen, die Entwicklungen der letzten Jahre zu beurteilen und den Einzelhandel der Stadt Arnstadt zukunftsgerichtet entwickeln und steuern zu können.
VERÖFFENTLICHUNG UND BETEILIGUNG
Die vollständige Fassung der Fortschreibung des „Einzelhandels- und Zentrenkonzepts von 2025“ ist auf der Internetseite der Stadt Arnstadt unter dem nachfolgenden Link einsehbar: https://www.arnstadt.de/stadt-verwaltung/stadtentwicklung/staedtebauliche-fachplanungen/einzelhandel
Sie haben die Möglichkeit sich während der nachstehend aufgeführten Dienstzeiten bei der der Stadtverwaltung Arnstadt im Amt für Stadtentwicklung und Umwelt, Verwaltungsgebäude Am Plan 2, Raum 3.20 allgemein zum Thema Planungskonzepte zu informieren.
| MO, DI, DO, FR: | 09:00 - 12:00 Uhr |
| DI: | 13:30 - 18.00 Uhr |
Gerne können Sie Ihre Anfragen auch per Mail an stadtentwicklung@stadtverwaltung.arnstadt.de richten. In Ausnahmefällen besteht nach telefonischer Vereinbarung unter der Nummer 03628/745-770 die Möglichkeit, außerhalb der oben genannten Sprechzeiten Auskunft über städtebauliche Planungen zu erhalten.