In Arnstadt, in der Gemarkung Marlishausen, Flur 8, Flurstück(e) 43/101, 43/150, 43/152, 43/17, 43/21, 43/22, 43/23, 43/24, 43/30, 43/99wurde eine Liegenschaftsvermessung in Form einer Grenzfeststellung und Grenzwiederherstellung nach den Bestimmungen der §§ 9 bis 15 des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes (ThürVermGeoG) vom 16. Dezember 2008 (GVBl. S.574) in der geltenden Fassung durchgeführt. Betroffen von dieser Liegenschaftsvermessung in Form einer Grenzwiederherstellung ist auch das Flurstück 43/19 in der Gemarkung Marlishausen, Flur 8.
Über die Liegenschaftsvermessung und deren Ergebnis wurde eine Grenzniederschrift aufgenommen.
Diese Grenzniederschrift und die Dokumentation der Anhörung der Beteiligten sowie die dazugehörige Skizze können von den mit Flurstück 43/19 Beteiligten
vom 09.05.2026 bis 08.06.2026 jeweils Montag bis Freitag in der Zeit von 07:30 bis 16:00 Uhr
in der Geschäftsstelle des Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs Rainer Pense, Markt 11, 99310 Arnstadt eingesehen werden.
Gemäß § 10 Abs. 4 ThürVermGeoG in der geltenden Fassung wird durch Offenlegung das Ergebnis der oben genannten Liegenschaftsvermessung bekannt gegeben. Das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung gilt als anerkannt, wenn innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist kein Widerspruch eingelegt wurde.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist beim Rainer Pense, Markt 11, 99310 Arnstadt schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch eingelegt werden.
Arnstadt, den 25.03.2026
gez. Dipl.-Ing. Rainer Pense
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur