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Arnschter Ausrufer - Amtsblatt für die Stadt Arnstadt und deren Ortsteile
Ausgabe 3/2026
Amtlicher Teil
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Beschlüsse der 15. Stadtratssitzung am 26.03.2026

Beschluss Nr.: 2025-0364

Genehmigung der Niederschrift der 13. Sitzung des Stadtrates der Stadt Arnstadt vom 11.12.2025 - öffentlicher Teil -

Die Niederschrift der 13. Sitzung des Stadtrates der Stadt Arnstadt vom 11.12.2025 (öffentlicher Teil) wird gemäß § 42 Abs. 2 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBI. 2/2003, S. 41) genehmigt.

Beschluss Nr.: 2026-0447

Genehmigung der Niederschrift der 14. Sitzung des Stadtrates der Stadt Arnstadt vom 29.01.2026 - öffentlicher Teil-

Die Niederschrift der 14. Sitzung des Stadtrates der Stadt Arnstadt vom 29.01.2026 (öffentlicher Teil) wird gemäß § 42 Abs. 2 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBI. 2/2003, S. 41) genehmigt.

Beschluss Nr.: 2026-0454

Bewerbung Thüringentag 2029

Der Stadtrat der Stadt Arnstadt beschließt:

1.

Die Stadt Arnstadt möchte im Rahmen des 1.325-jährigen Stadtjubiläums den Thüringentag 2029 durchführen.

2.

Der Bürgermeister wird beauftragt, Gespräche mit dem Freistaat Thüringen aufzunehmen und eine Bewerbung vorzubereiten.

Beschluss Nr.: 2026-0453

Grundsatzentscheidung zur zukünftigen Entwicklung des Standortes der Kindertagesstätte und Kinderkrippe "Regenbogen" im Areal "Auf der Setze"

1.

Der Stadtrat der Stadt Arnstadt nimmt den Projektbericht zur Bedarfs-, Machbarkeits- und Wirtschaftlichkeitsanalyse der Kindertagesstätte „Regenbogen“ (Kita-Nr. 42) und der Kinderkrippe „Regenbogen“ (Kita-Nr. 46) im Areal „Auf der Setze“ zustimmend zur Kenntnis.

2.

Der Stadtrat beschließt im Rahmen der im Projektbericht dargestellten Option D - Aufgabe des Standortes „Auf der Setze“ -

 

-

die Kinderkrippe „Regenbogen“ (Kita-Nr. 46) zum 31.08.2026 zu schließen,

 

-

die Kindertagesstätte „Regenbogen“ (Kita-Nr. 42) zum 31.08.2027 zu schließen.

Das Hauptgebäude im Areal „Auf der Setze“ wird ab dem 01.09.2026 nicht weiter für Zwecke der Kindertagesbetreuung genutzt. Das Villagebäude der Kindertagesstätte „Regenbogen“ wird längstens bis zum 31.08.2027 weiterbetrieben.

Beschluss Nr.: 2026-0460

Änderung der Besetzung des Umlegungsausschusses der Stadt Arnstadt

Der Bau-, Vergabe- und Umweltausschuss empfiehlt dem Stadtrat der Stadt Arnstadt folgendes zu beschließen:

Zur Vorsitzenden des Umlegungsausschuss der Stadt Arnstadt wird aufgrund struktureller Änderung in der Organisationsstruktur im Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation Frau Tanja Zschech bestellt.

Zum Stellvertreter der Vorsitzenden des Umlegungsausschuss wird der bisherige Vorsitzende, Herrn Stefan Wolf bestellt.

Beschluss Nr.: 2026-0455

Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplans "BP 056 VE Über den Karnwiesen Schmerfeld" (Aufstellungsbeschluss)

Der Stadtrat der Stadt Arnstadt beschließt:

1.

Die Einleitung des Verfahrens zur vollständigen Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplans „BP 056 VE Über den Karnwiesen Schmerfeld“ (Aufstellungsbeschluss) unter Berücksichtigung des § 1 Absatz 8 BauGB (Baugesetzbuch).

2.

Der Vorhaben- und Erschließungsplan „BP 056 VE Über den Karnwiesen Schmerfeld“ wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 12 Absatz 6 Satz 3 BauGB i. V. m. § 13 BauGB aufgehoben. Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Absatz 1 BauGB und § 10a Absatz 1 BauGB abgesehen. Der § 4c BauGB ist nicht anzuwenden.

3.

Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Absatz 1 BauGB und § 4 Absatz 1 BauGB wird gemäß § 13 Absatz 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.

4.

Bei der Beteiligung nach § 3 Absatz 2 BauGB und § 4 Absatz 2 BauGB ist gemäß § 13 Absatz 3 Satz 2 BauGB darauf hinzuweisen, dass von einer Umweltprüfung abgesehen wird.

5.

Bei der Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplans „BP 056 VE Über den Karnwiesen Schmerfeld“ sind im Aufhebungsverfahren die potentiellen Entschädigungsansprüche nach den §§ 39 ff. BauGB zu berücksichtigen. In der Bekanntmachung nach § 10 Absatz 3 BauGB ist auf die Vorschriften des § 44 Absatz 3 Satz 1 und 2 sowie des Absatzes 4 BauGB hinzuweisen.

6.

Der Beschluss über die Einleitung des Verfahrens zur vollständigen Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplans „BP 056 VE Über den Karnwiesen Schmerfeld“ (Aufstellungsbeschluss) ist gemäß § 2 Absatz 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

7.

Der Geltungsbereich der Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplans „BP 056 VE Über den Karnwiesen Schmerfeld“ ist Teil dieses Beschlusses.

Beschluss Nr.: 2026-0456

Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplans "BP 054 VE Recyclingplatz Görbitzhausen" (Aufstellungsbeschluss)

Der Stadtrat der Stadt Arnstadt beschließt:

1.

Die Einleitung des Verfahrens zur vollständigen Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplans „BP 054 VE Recyclingplatz Görbitzhausen“ (Aufstellungsbeschluss) unter Berücksichtigung des § 1 Absatz 8 BauGB (Baugesetzbuch).

2.

Der Vorhaben- und Erschließungsplan „BP 054 VE Recyclingplatz Görbitzhausen“ wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 12 Absatz 6 Satz 3 BauGB i. V. m. § 13 BauGB aufgehoben. Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Absatz 1 BauGB und § 10a Absatz 1 BauGB abgesehen. Der § 4c BauGB ist nicht anzuwenden.

3.

Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Absatz 1 BauGB und § 4 Absatz 1 BauGB wird gemäß § 13 Absatz 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.

4.

Bei der Beteiligung nach § 3 Absatz 2 BauGB und § 4 Absatz 2 BauGB ist gemäß § 13 Absatz 3 Satz 2 BauGB darauf hinzuweisen, dass von einer Umweltprüfung abgesehen wird.

5.

Bei der Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplans „BP 054 VE Recyclingplatz Görbitzhausen“ sind im Aufhebungsverfahren die potentiellen Entschädigungsansprüche nach den §§ 39 ff. BauGB zu berücksichtigen. In der Bekanntmachung nach § 10 Absatz 3 BauGB ist auf die Vorschriften des § 44 Absatz 3 Satz 1 und 2 sowie des Absatzes 4 BauGB hinzuweisen.

6.

Der Beschluss über die Einleitung des Verfahrens zur vollständigen Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplans „BP 054 VE Recyclingplatz Görbitzhausen“ (Aufstellungsbeschluss) ist gemäß § 2 Absatz 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

7.

Der Geltungsbereich der Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplans „BP 054 VE Recyclingplatz Görbitzhausen“ ist Teil dieses Beschlusses.

Beschluss Nr.: 2026-0456

Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplans "BP 082 VE Beim See Marlishausen" (Aufstellungsbeschluss)

Der Stadtrat der Stadt Arnstadt beschließt:

1.

Die Einleitung des Verfahrens zur vollständigen Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplans „BP 082 VE Beim See Marlishausen“ (Aufstellungsbeschluss) unter Berücksichtigung des § 1 Absatz 8 BauGB (Baugesetzbuch).

2.

Der Vorhaben- und Erschließungsplan „BP 082 VE Beim See Marlishausen“ wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 12 Absatz 6 Satz 3 BauGB i. V. m. § 13 BauGB aufgehoben. Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Absatz 1 BauGB und § 10a Absatz 1 BauGB abgesehen. Der § 4c BauGB ist nicht anzuwenden.

3.

Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Absatz 1 BauGB und § 4 Absatz 1 BauGB wird gemäß § 13 Absatz 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.

4.

Bei der Beteiligung nach § 3 Absatz 2 BauGB und § 4 Absatz 2 BauGB ist gemäß § 13 Absatz 3 Satz 2 BauGB darauf hinzuweisen, dass von einer Umweltprüfung abgesehen wird.

5.

Bei der Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplans „BP 082 VE Beim See Marlishausen“ sind im Aufhebungsverfahren die potentiellen Entschädigungsansprüche nach den §§ 39 ff. BauGB zu berücksichtigen. In der Bekanntmachung nach § 10 Absatz 3 BauGB ist auf die Vorschriften des § 44 Absatz 3 Satz 1 und 2 sowie des Absatzes 4 BauGB hinzuweisen.

6.

Der Beschluss über die Einleitung des Verfahrens zur vollständigen Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplans „BP 082 VE Beim See Marlishausen“ (Aufstellungsbeschluss) ist gemäß § 2 Absatz 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

7.

Der Geltungsbereich der Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplans „BP 082 VE Beim See Marlishausen“ ist Teil dieses Beschlusses.

Beschluss Nr.: 2026-0461

Abwägung der Stellungnahmen zum Vorentwurf (Abwägungsbeschluss), Billigung des Entwurfs und Veröffentlichung im Internet (Auslegungsbeschluss) im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens "BP 005a Kübelberg - 4. Änderung" der Stadt Arnstadt

Der Stadtrat der Stadt Arnstadt beschließt:

1.

Die Abwägung (Abwägungsbeschluss) der eingegangenen Stellungnahmen zum Vorentwurf (Anlage 01) im Rahmen der Beteiligungen nach § 3 Absatz 1 BauGB (Baugesetzbuch) und § 4 Absatz 1 BauGB.

2.

Die Billigung des Entwurfs des Bebauungsplans „BP 005a Kübelberg - 4. Änderung“ der Stadt Arnstadt.

3.

Die Durchführung der Beteiligungen nach § 3 Absatz 2 BauGB und § 4 Absatz 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplans "BP 005a Kübelberg - 4. Änderung" der Stadt Arnstadt.

4.

Die Beteiligungen nach § 3 Absatz 2 BauGB und § 4 Absatz 2 BauGB werden gemäß § 4a Absatz 2 BauGB gleichzeitig durchgeführt.

5.

Ort und Dauer der Beteiligungen nach § 3 Absatz 2 BauGB und § 4 Absatz 2 BauGB sind ortsüblich bekannt zu machen.

6.

Der Entwurf der Planzeichnung (Anlage 02), der Entwurf der Begründung (Anlage 03), der Entwurf des Umweltberichts und des Grünordnungsplans (Anlage 04) sind Teil dieses Beschlusses.

7.

Das Bebauungsplanverfahren wird unter dem Titel „BP 005a Kübelberg - 4. Änderung" fortgeführt (ursprüngliche Bezeichnung „BP 5a Kübelberg 4. Änderung Nördlicher Kübelberg). In der ortsüblichen Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen.

Beschluss Nr.: 2026-0376

Prüfung der Einführung eines zentralen, privat finanzierten Silvesterfeuerwerks nach dem Vorbild der Stadt Ilmenau

Der Stadtrat der Stadt Arnstadt beschließt, die Stadtverwaltung zu beauftragen zu prüfen, ob und unter welchen Rahmenbedingungen es möglich wäre, zum Jahreswechsel ein zentrales, professionell organisiertes Silvesterfeuerwerk in Arnstadt zu etablieren, ähnlich dem Modell, das derzeit in der Stadt Ilmenau vorbereitet wird und bereits realisiert wurde. Dabei sollen insbesondere folgende Punkte betrachtet werden:

1.

Machbarkeit und Organisation

 

-

ob ein professioneller Feuerwerksbetrieb die notwendigen Genehmigungen,

Sicherheitsmaßnahmen und die Durchführung übernehmen könnte

 

-

ob im Rahmen der Veranstaltung begleitend Musik und gastronomische Versorgung angeboten werden könnten

2.

Kostenneutralität für den städtischen Haushalt

 

-

ob eine Finanzierung durch Spenden der Bürgerschaft oder durch eine Sammelaktion im Sinne von Bürgerengagement möglich wäre

 

-

ob Sponsoring und weitere Unterstützungsmodelle in Betracht kommen

 

-

ob eine Beteiligung von Vereinen, Unternehmen oder Initiativen möglich wäre

3.

Zielsetzung

 

-

ob ein gemeinsames städtisches Feuerwerk geeignet sein könnte,

die Zahl privater einzelner Feuerwerke freiwillig zu verringern

die Lärmbelastung und Verschmutzung zu reduzieren

und zugleich ein gemeinsames, sicheres Stadterlebnis zu schaffen

4.

Standortfrage

 

-

welche öffentlichen Flächen grundsätzlich geeignet wären,

zum Beispiel zentrale Plätze mit ausreichenden Sicherheitsabständen

und ohne besondere Brandlasten oder Waldnähe

5.

Rechtliche Rahmenbedingungen

 

-

welche gesetzlichen und ordnungsrechtlichen Vorgaben zu beachten sind

 

-

welche Stellen zu beteiligen wären

 

-

welche Sicherheitskonzepte erforderlich sind

6.

Einbeziehung der Ortsteile

 

-

weiterhin soll geprüft werden, ob auch in den Ortsteilen in kleinerem, angepasstem Rahmen ähnliche gemeinschaftliche Feuerwerke auf öffentlichen Plätzen möglich wären, sofern dort der Wunsch der Bürgerschaft besteht und eine freiwillige Finanzierung sichergestellt werden kann.

7.

Ergebnisdarstellung

 

-

Die Stadtverwaltung wird gebeten, dem Stadtrat die Ergebnisse der Prüfung einschließlich möglicher Organisationsmodelle, Sicherheitsbewertung und Finanzierungsoptionen zur Beratung vorzulegen.

Beschluss Nr.: 2026-0445

Abberufung einer sachkundigen Bürgerin aus dem Werkausschuss für den Kulturbetrieb auf Vorschlag der Fraktionen DIE LINKE.-Grüne und SPD

Frau Kathrin Cagnin wird als sachkundige Bürgerin aus dem Werkausschuss für den Kulturbetrieb abberufen.

Beschluss Nr.: 2026-0446

Berufung einer sachkundigen Bürgerin in den Werkausschuss für den Kulturbetrieb auf Vorschlag der Fraktion SPD

Frau Kati Christof wird als sachkundige Bürgerin in den Werkausschuss für den Kulturbetrieb berufen.

Beschluss Nr.: 2026-0444

Berufung eines sachkundigen Bürgers in den Bau-, Vergabe-, und Umweltausschuss auf Vorschlag der Fraktion BürgerProjekt

Herr Christian Wedemeier wird als sachkundiger Bürger in den Bau-, Vergabe- und Umweltausschuss berufen.

Beschluss Nr.: 2025-0365

Genehmigung der Niederschrift der 13. Sitzung des Stadtrates der Stadt Arnstadt vom 11.12.2025 - nichtöffentlicher Teil -

Die Niederschrift der 13. Sitzung des Stadtrates der Stadt Arnstadt vom 11.12.2025 (nichtöffentlicher Teil) wird gemäß § 42 Abs. 2 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBI. 2/2003, S. 41) genehmigt.

Beschluss Nr.: 2026-0448

Genehmigung der Niederschrift der 14. Sitzung des Stadtrates der Stadt Arnstadt vom 29.01.2026 - nichtöffentlicher Teil -

Die Niederschrift der 14. Sitzung des Stadtrates der Stadt Arnstadt vom 29.01.2026 (nichtöffentlicher Teil) wird gemäß § 42 Abs. 2 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBI. 2/2003, S. 41) genehmigt.

Frank Spilling

Bürgermeister