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Arnschter Ausrufer - Amtsblatt für die Stadt Arnstadt und deren Ortsteile
Ausgabe 3/2026
Amtlicher Teil
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Jagdgenossenschaft Reinsfeld-Kettmannshausen

Einladung zur Mitgliederversammlung

Zu der nichtöffentlichen Versammlung der Mitglieder der Jagdgenossenschaft Reinsfeld-Kettmannshausen

am Freitag, dem 29.05.2026 um 19:00 Uhr

im Café zur Wipfra

ergeht hiermit an alle Eigentümer von Grundflächen, die zum Gemeinschaftsjagdbezirk Reinsfeld-Kettmannshausen gehören und auf denen die Jagd ausgeübt werden darf, die Einladung.

Tagesordnung:

1.

Eröffnung und Begrüßung

2.

Feststellung der Beschlussfähigkeit

3.

Bekanntgabe der Tagesordnung - Beschlussfassung

4.

Bericht Jagdvorstand

5.

Bericht Jagdpächter

6.

Bericht Rechnungsprüfer

7.

Entlastung Jagdvorstand - Beschlussfassung

8.

Diskussion zum Haushaltsplan - Beschlussfassung

9.

Verwendung der Rücklagen - Beschlussfassung

10.

Verwendung des Reinertrages - Beschlussfassung

11.

Sonstiges

Vor Ausübung der Rechte und Pflichten hat jeder Jagdgenosse das Eigentum mittels Grundbuchauszug nachzuweisen.

Für den Transport nach Wipfra beim Jagdvorsteher melden.

gez. W. Herbst

Hinweis zu § 8 der Satzung:

Bei der Beschlussfassung der Jagdgenossenschaft kann sich jeder Jagdgenosse durch seinen Ehegatten, durch einen volljährigen Verwandten in gerader Linie, durch eine in seinem Dienst ständig beschäftigte volljährige Person oder durch einen bevollmächtigten Volljährigen derselben Jagdgenossenschaft angehörenden Jagdgenossen vertreten lassen. Für die Erteilung der Vollmacht an einen Jagdgenossen ist die schriftliche Form erforderlich.