Zu der nichtöffentlichen Versammlung der Mitglieder der Jagdgenossenschaft Reinsfeld-Kettmannshausen
am Freitag, dem 29.05.2026 um 19:00 Uhr
im Café zur Wipfra
ergeht hiermit an alle Eigentümer von Grundflächen, die zum Gemeinschaftsjagdbezirk Reinsfeld-Kettmannshausen gehören und auf denen die Jagd ausgeübt werden darf, die Einladung.
Tagesordnung:
| 1. | Eröffnung und Begrüßung |
| 2. | Feststellung der Beschlussfähigkeit |
| 3. | Bekanntgabe der Tagesordnung - Beschlussfassung |
| 4. | Bericht Jagdvorstand |
| 5. | Bericht Jagdpächter |
| 6. | Bericht Rechnungsprüfer |
| 7. | Entlastung Jagdvorstand - Beschlussfassung |
| 8. | Diskussion zum Haushaltsplan - Beschlussfassung |
| 9. | Verwendung der Rücklagen - Beschlussfassung |
| 10. | Verwendung des Reinertrages - Beschlussfassung |
| 11. | Sonstiges |
Vor Ausübung der Rechte und Pflichten hat jeder Jagdgenosse das Eigentum mittels Grundbuchauszug nachzuweisen.
Für den Transport nach Wipfra beim Jagdvorsteher melden.
gez. W. Herbst
Hinweis zu § 8 der Satzung:
Bei der Beschlussfassung der Jagdgenossenschaft kann sich jeder Jagdgenosse durch seinen Ehegatten, durch einen volljährigen Verwandten in gerader Linie, durch eine in seinem Dienst ständig beschäftigte volljährige Person oder durch einen bevollmächtigten Volljährigen derselben Jagdgenossenschaft angehörenden Jagdgenossen vertreten lassen. Für die Erteilung der Vollmacht an einen Jagdgenossen ist die schriftliche Form erforderlich.