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Arnschter Ausrufer - Amtsblatt für die Stadt Arnstadt und deren Ortsteile
Ausgabe 3/2026
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung zur Abwägung der Stellungnahmen zum Vorentwurf (Abwägungsbeschluss), Billigung des Entwurfs und Durchführung der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung (Auslegungsbeschluss) im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens „BP 005a Kübel

Lageplan | Geltungsbereich des Bebauungsplans „BP 005a Kübelberg - 4. Änderung“ der Stadt Arnstadt (unmaßstäblich)

Lageplan | Geltungsbereich der externen Ausgleichsmaßnahme „BP 005a Kübelberg - 4. Änderung“ der Stadt Arnstadt (unmaßstäblich)

Im Laufe des Bauleitplanverfahrens wurden für den vorbezeichneten Bebauungsplan unterschiedliche Titel verwendet:

-

Beschluss Nr. 2025-0163 (Aufstellungsbeschluss):

 

Bebauungsplan Nr. 5a „Kübelberg“ 4. Änderung „Nördlicher Kübelberg“

-

Beschluss Nr. 2025-0164 (Frühzeitige Beteiligung):

 

4. Änderung des Bebauungsplanes „Nördlicher Kübelberg“

Das Bauleitplanverfahren wird zur eindeutigen Auslegbarkeit dauerhaft als „BP 005a Kübelberg - 4. Änderung“ der Stadt Arnstadt weitergeführt.

BESCHLUSS

Mit Beschluss Nr. 2026-0461 hat der Stadtrat am 26.03.2026 in öffentlicher Sitzung die Abwägung der Stellungnahmen zum Vorentwurf (Abwägungsbeschluss), die Billigung des Entwurfs und die Durchführung der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung (Auslegungsbeschluss) im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens „BP 005a Kübelberg - 4. Änderung“ der Stadt Arnstadt beschlossen.

PLANGEBIET

Das Plangebiet liegt im Südosten der Stadt Arnstadt, nahe der Ortslage Angelhausen - Oberndorf. Der Geltungsbereich erstreckt sich über einen östlichen Teilbereich des Ursprungsplanes „BP 005a Kübelberg“ und umfasst eine Größe von ca. 3,34 ha. Der Ursprungsbebauungsplan kann unter 

https://www.arnstadt.de/fileadmin/Arnstadt/Stadt_und_Verwaltung/Stadtplanung/Bauleitplanung/Bebauungsplaene/017-kuebelberg-stand-1-aenderung-03-2006.pdf eingesehen werden.

Der Geltungsbereich des „BP 005a Kübelberg - 4. Änderung“ der Stadt Arnstadt wird wie folgt begrenzt:

Im Norden:

durch die Straßenkreuzung „Drosselweg“

und „Auf dem Kübelberg“

Im Osten:

durch den Verlauf der Straße „Auf dem Kübelberg“

Im Süden:

durch die Bebauung nördlich des „Amselweges“

Im Westen:

durch den Verlauf des „Drosselweges“

Der Geltungsbereich umfasst die nachfolgend genannten Flurstücke:

-

Gemarkung Angelhausen - Oberndorf, Flur 6, Flurstücke 78/1, 78/2, 78/3, 79, 80, 81/1, 81/2, 82, 83, 83/1, 84/1, 84/4, 218 (tlw.) & 230/2 (tlw.)

-

Gemarkung Arnstadt, Flur 39, Flurstücke 457/8 (tlw.), 456/65 und 456/43 (tlw.)

 

 

Der Geltungsbereich der externen Ausgleichsmaßnahme umfasst die nachfolgend genannten Flurstücke:

-

Gemarkung Görbitzhausen, Flur 2, Flurstücke 408, 411 und 412

 

 

VERÖFFENTLICHUNG UND BETEILIGUNG

Die Veröffentlichung des Entwurfs des Bebauungsplans „BP 005a Kübelberg - 4. Änderung“ der Stadt Arnstadt mit Begründung, Umweltbericht und Grünordnungsplan sowie den dazugehörigen allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung im Internet gemäß § 3 Absatz 2 BauGB und die Einholung der Stellungnahmen nach § 4 Absatz 2 BauGB erfolgt in der Zeit

vom 04.05.2026 bis einschließlich 05.06.2026.

Die Unterlagen werden in diesem Zeitraum unter

https://www.arnstadt.de/stadt-verwaltung/stadtentwicklung/beteiligungsverfahren 

veröffentlicht. Zusätzlich können die Unterlagen während der nachstehend aufgeführten Dienstzeiten bei der Stadtverwaltung Arnstadt im Amt 61 für Stadtentwicklung und Umwelt, Verwaltungsgebäude Am Plan 2, Raum 3.20 eingesehen werden:

MO, DI, DO, FR:

09:00 - 12:00 Uhr

DI:

13:30 - 18:00 Uhr

Weiterhin können die dem Bauleitplan zu Grunde liegenden Vorschriften wie technische Anleitungen, DIN-Normen, Gesetze o.ä. an dieser Stelle eingesehen werden.

Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichung elektronisch an stadtentwicklung@stadtverwaltung.arnstadt.de übermittelt, bei Bedarf auch auf anderem Weg eingereicht werden (schriftlich an obenstehende Adresse oder persönlich und mündlich zur Niederschrift). Alternativ haben Sie die Möglichkeit das standardisierte Kontaktformular für Ihre Stellungnahme zu verwenden. Dieses finden Sie direkt auf der Website des Beteiligungsverfahrens.

In Ausnahmefällen besteht nach telefonischer Vereinbarung unter der Nummer 03628/745-770 die Möglichkeit, außerhalb der oben genannten Sprechzeiten Auskunft über die Planung zu erhalten.

Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können gemäß § 4a Absatz 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

VORLIEGENDE UMWELTBEZOGENE INFORMATIONEN

Fachplanungen, Gutachten Studien:

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Umweltbericht (UB) zum Bebauungsplan „BP 005a Kübelberg - 4. Änderung“

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Grünordnungsplan (GOP) zum Bebauungsplan „BP 005a Kübelberg - 4. Änderung“

Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung mit Umweltinformationen:

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Thüringer Landesverwaltungsamt vom 27.02.2025:

Innen- vor Außenentwicklung/Nachnutzung vor Flächenneuinanspruchnahme; Umfang UB: Übernahme relevanter Inhalte aus vorangegangenen Verfahren;

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Landratsamt Ilm-Kreis vom 13.03.2025:

Umfang UB/GOP; Baumpflanzungen; Festsetzung der Ausgleichsmaßnahmen; Eingriffs-Ausgleichsbilanz; Verkehrslärm; Löschwasserversorgung; Flächenversieglung/ Bodenschutz;

-

Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz vom 25.02.2025:

Lärmschutz; Belange der Wasserwirtschaft und Ingenieurgeologie/Baugrund;

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Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und ländlichen Raum vom 11.02.2025:

Ausgleichs-Ersatzmaßnahmen;

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Arbeitsgruppe Artenschutz Thüringen e.V. vom 07.03.2025:

Flächenversiegelung/Grünflächenanteil;

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Kulturbund e.V. vom 07.03.2025:

Flächenversiegelung (Schottergärten); grünordnerische Festsetzungen; Artenschutz; Umfang UB/GOP; Eingriffs-Ausgleichsbilanz;

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Schutzgemeinschaft Deutscher Wald Landesverband Thüringen e.V. vom 05.03.2025:

Flächenversiegelung; Eingriffs-Ausgleichsbilanz;

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Verband für Angeln und Naturschutz Thüringen e.V. vom 07.03.2025:

Umfang UB (Artenschutz);

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TEN Thüringer Energienetze vom 06.02.2025:

Abstände Grünflächen/Pflanzungen zu Leitungen (Schutzstreifen);

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Wasser-/Abwasserzweckverband Arnstadt u. Umgebung vom 06.02.2025:

wasser-/abwasserseitige Erschließung;

Berichte, Konzepte, Prognosen und Stellungnahmen:

 

 

HINWEISE

Bei der Abgabe von Stellungnahmen ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Eine Mitteilung des Abwägungsergebnisses ist andernfalls nicht möglich. Ohne Zuordnung der Stellungnahme kann die Einschätzung der Betroffenheit privater Belange erschwert sein. Mit der Abgabe der Stellungnahme wird der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten zum Zwecke der Durchführung des Verfahrens zugestimmt.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Absatz 1 Buchst. e DSGVO und dem Thüringer Datenschutzgesetz. Weitere Informationen zum Thema „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB“ (Art. 13 DSGVO) erhalten Sie unter https://www.arnstadt.de/datenschutz.

Frank Spilling

Bürgermeister