Zu der nichtöffentlichen Versammlung der Mitglieder der Jagdgenossenschaft Neuroda
am Freitag, dem 23.06.2023 um 18:00 Uhr
in Arnstadt OT Neuroda, Ilmenauer Straße 16
(Alte Schule - Heimatverein)
ergeht hiermit an alle Eigentümer von Grundflächen, die zum Gemeinschaftsjagdbezirk Neuroda gehören und auf denen die Jagd ausgeübt werden darf, die Einladung.
Tagesordnung:
| 1. | Eröffnung und Begrüßung |
| 2. | Feststellung der Beschlussfähigkeit |
| 3. | Bekanntgabe der TO - Beschlussfassung |
| 4. | Bericht Jagdvorstand |
| 5. | Bericht Jagdpächter |
| 6. | Bericht Revisionskommission |
| 7. | Entlastung Jagdvorstand - Beschlussfassung |
| 9. | Verwendung der Rücklagen - Beschlussfassung |
| 10. | Verwendung des Reinertrages - Beschlussfassung |
| 11. | Diskussion und Beschlussfassung zum Haushaltsplan 2023/2024 |
| 12. | Diskussion und Beschlussfassung Vertretungsberechtigungen Onlinebanking |
| 13. | Sonstiges |
Vor Ausübung der Rechte und Pflichten, hat jeder Jagdgenosse das Eigentum mittels Grundbuchauszug nachzuweisen.
gez. T. Wiets
Jagdvorsteher
Hinweis zu § 8 der Satzung:
Bei der Beschlussfassung der Jagdgenossenschaft kann sich jeder Jagdgenosse durch seinen Ehegatten, durch einen volljährigen Verwandten in gerader Linie, durch eine in seinem Dienst ständig beschäftigte volljährige Person oder durch einen bevollmächtigten Volljährigen derselben Jagdgenossenschaft angehörenden Jagdgenossen vertreten lassen. Für die Erteilung der Vollmacht an einen Jagdgenossen ist die schriftliche Form erforderlich.