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Arnschter Ausrufer - Amtsblatt für die Stadt Arnstadt und deren Ortsteile
Ausgabe 4/2024
Amtlicher Teil
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Thüringer Kommunalwahlen am 26. Mai 2019

Wahlbekanntmachung

zur Wahl des Bürgermeisters der Stadt Arnstadt, des Landrates für den Ilm-Kreis, der Stadtratsmitglieder des Stadtrates der Stadt Arnstadt, der Kreistagsmitglieder für den Kreistag des Ilm-Kreises und der Ortsteilbürgermeister der Ortsteile der Stadt Arnstadt

1. Am 26. Mai 2024 finden die Kommunalwahlen von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr statt. Anschließend wird das Wahlergebnis ermittelt.

2. Die Stadt Arnstadt bildet 20 Stimmbezirke. Die Wahlräume befinden sich

In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten übermittelt worden sind, sind der Stimmbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat.

Zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses sind Briefwahlvorstände gebildet worden. Die Arbeitsräume der Briefwahlvorstände befinden sich im Rathaus der Stadt Arnstadt, Markt 1, 99310 Arnstadt. Die genauen Räumlichkeiten entnehmen Sie am Wahltag der entsprechenden Ausschilderung im Wahlraum.

Die Briefwahlvorstände treten am Wahltag dem 26. Mai 2024 um 14:00 Uhr zur Ermittlung des Wahlergebnisses zusammen.

3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Stimmbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.

Die Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und einen amtlichen Personalausweis - Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis - oder Reisepass zur Wahl mitzubringen.

Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält nach Betreten des Wahlraums für jede Wahl, für die er wahlberechtigt ist, einen Stimmzettel ausgehändigt.

Die Stimmabgabe erfolgt auf folgende Weise:

3.1. Wahl der Stadtrats- und Kreistagsmitglieder

Die Wahl wird als Verhältniswahl durchgeführt. Die gültigen Wahlvorschläge sind auf dem amtlichen Stimmzettel aufgedruckt. Jeder Wähler hat drei Stimmen. Die Wähler können einem Bewerber bis zu drei Stimmen durch Kennzeichnen der hinter dem Bewerbernamen vorgesehenen Kreise geben. Die Wähler können ihre drei Stimmen auch auf verschiedene Bewerber verteilen und zwar auch dann, wenn die Bewerber verschiedenen Wahlvorschlägen angehören. Sie können ihre drei Stimmen auch dadurch vergeben, dass sie einen Wahlvorschlag kennzeichnen (dann entfallen auf die ersten drei Bewerber des Wahlvorschlags mit Ausnahme von gestrichenen Bewerbern jeweils eine Stimme) oder einen Wahlvorschlag kennzeichnen und gleichzeitig höchstens drei Stimmen einzelnen Bewerbern geben (dann entfallen ggf. noch verbleibende Stimmen auf die ersten Bewerber des gekennzeichneten Wahlvorschlags mit Ausnahme von gestrichenen Bewerbern).

3.2. Wahl des Bürgermeisters der Stadt Arnstadt und des Landrates für den Ilm-Kreis

Jeder Wähler hat eine Stimme. Die Wähler vergeben ihre Stimme dadurch, dass sie auf dem amtlichen Stimmzettel einen der aufgedruckten Wahlvorschläge kennzeichnen.

3.3. Wahl der Ortsteilbürgermeister in

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Dosdorf, Espenfeld,

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Angelhausen/Oberndorf,

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Rudisleben,

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Branchewinda, Dannheim, Görbitzhausen und Roda

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Ettischleben, Hausen, Marlishausen

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Kettmannshausen, Neuroda, Reinsfeld, Schmerfeld und Wipfra

Jede Wählerin und jeder Wähler hat eine Stimme. Die Wähler vergeben ihre Stimme dadurch, dass sie entweder den auf dem amtlichen Stimmzettel aufgedruckten Wahlvorschlag kennzeichnen oder eine wählbare Person mit Nachnamen, Vornamen und Beruf auf dem Stimmzettel eintragen.

3.4. Wahl des Ortsteilbürgermeisters in Siegelbach

Jede Wählerin und jeder Wähler hat eine Stimme. Die Wähler vergeben ihre Stimme dadurch, dass sie auf dem amtlichen Stimmzettel eine wählbare Person mit Nachnamen, Vornamen und Beruf eintragen.

4. Der Wähler begibt sich zur Stimmabgabe in die Wahlzelle, kennzeichnet dort seine Stimmzettel und faltet sie so zusammen, dass andere Personen die Kennzeichnung nicht erkennen können. Jeder Stimmzettel muss einzeln gefaltet werden.

Der Wahlvorstand hat darüber zu wachen, dass das Wahlgeheimnis gewahrt bleibt. Er achtet darauf, dass sich immer nur ein Wähler in der Wahlzelle aufhält.

Ein Wähler, der des Lesens unkundig oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung gehindert ist, den Stimmzettel zu kennzeichnen, zu falten oder selbst in die Wahlurne zu legen, kann eine andere Person bestimmen, deren Hilfe er sich bei der Stimmabgabe bedienen will und gibt dies dem Wahlvorstand bekannt. Die Hilfsperson kann auch ein vom Wähler bestimmtes Mitglied des Wahlvorstands sein. Die Hilfeleistung hat sich auf die Erfüllung der Wünsche des Wählers zu beschränken. Die Hilfsperson darf gemeinsam mit dem Wähler die Wahlzelle aufsuchen, wenn dies zur Hilfeleistung erforderlich ist. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl erlangt hat.

5. Die Wahlhandlung und die Ermittlung des Wahlergebnisses sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt zum Wahlraum sowie zu den Arbeitsräumen der Briefwahlvorstände, soweit dies ohne Störungen des Wahlgeschäfts möglich ist.

6. Wähler, die einen Wahlschein haben, können durch Briefwahl an der Wahl teilnehmen. Sie müssen ihren Wahlbrief an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Stelle so rechtzeitig übersenden, dass der Wahlbrief spätestens am Wahltag, dem 26. Mai 2024, bis 18:00 Uhr dort eingeht. Wahlbriefe können bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle auch abgegeben werden. Die Briefwahlvorstände sind nicht zuständig für die Entgegennahme von Wahlbriefen.

7. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben.

Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).

8. Falls die Ergebnisermittlung am 26. Mai 2024 nicht abgeschlossen werden kann, wird sie am Montag, dem 27. Mai 2024, ab 09:00 Uhr im Rathaus der Stadt Arnstadt, Markt 1, 99310 Arnstadt und im Rathaus II, Gebäude Am Plan, Am Plan 2, 99310 Arnstadt öffentlich fortgesetzt. Eine detaillierte Beschilderung zu den einzelnen Wahlräumen finden Sie an den Eingangstüren der beiden Gebäude.

9. Status- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils für alle Geschlechter und für Personen, die divers oder ohne Eintrag im Geburtenregister sind.

Arnstadt, 30. April 2024

Kathy Ostenforth

Wahlleiterin der Stadt Arnstadt