Titel Logo
Arnschter Ausrufer - Amtsblatt für die Stadt Arnstadt und deren Ortsteile
Ausgabe 4/2024
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe
-

Thüringer Kommunalwahlen am 26. Mai 2024

Öffentliche Bekanntmachung der gültigen zugelassenen Wahlvorschläge

A Wahl des Bürgermeisters der Stadt Arnstadt

Der Wahlausschuss der Stadt Arnstadt hat in seiner Sitzung am 23. April 2024 folgende Wahlvorschläge für die Wahl des Bürgermeisters in der Stadt Arnstadt als gültig zugelassen, die hiermit bekannt gegeben werden:

Wahlvorschlag 1

Kennwort:

Alternative für Deutschland (AfD)

Bewerber:

Liedtke, Martin

Wohnort:

42117 Wuppertal

Wahlvorschlag 2

Kennwort:

SPILLING

Bewerber:

Spilling, Frank

Wohnort:

99096 Erfurt

Alle Bewerber haben die Frage, ob sie wissentlich als hauptamtlicher oder inoffizieller Mitarbeiter mit dem Ministerium für Staatssicherheit, dem Amt für Nationale Sicherheit oder Beauftragten dieser Einrichtungen zusammengearbeitet haben, verneint.

Die Bewerber erklärten ferner, dass sie mit der Einholung der erforderlichen Auskünfte insbesondere beim Landesamt für Verfassungsschutz sowie beim Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR einverstanden sind und ihnen die Eignung für eine Berufung in das Beamtenverhältnis nach den für Beamte des Landes geltenden Bestimmungen nicht fehlt.

B Wahl der Stadtratsmitglieder

1.

Der Wahlausschuss der Stadt Arnstadt hat in seiner Sitzung am 23. April 2024 folgende Wahlvorschläge für die Wahl des Stadtrates der Stadt Arnstadt als gültig zugelassen, die hiermit bekannt gegeben werden. Es wird Verhältniswahl durchgeführt.

2.

Die einzelnen Wahlvorschläge in der Reihenfolge ihrer Listennummern.

 — 

 — 

 — 

 — 

 — 

 — 

 — 

 — 

C Ortsteilbürgermeisterwahl Angelhausen/Oberndorf

Der Wahlausschuss der Stadt Arnstadt hat in seiner Sitzung am 23. April 2024 folgenden Wahlvorschlag für die Wahl des Ortsteilbürgermeisters als gültig zugelassen, der hiermit bekannt gegeben wird.

Die Wahl wird als Mehrheitswahl ohne Bindung an den vorgeschlagenen Bewerber durchgeführt. Der Wähler hat eine Stimme.

Es ist ein gültiger Wahlvorschlag zugelassen worden, der auf dem amtlichen Stimmzettel vorgedruckt wird. Der Wähler/Die Wählerin kann seine/ihre Stimme vergeben, indem er/sie den Bewerber des aufgedruckten zugelassenen Wahlvorschlags kennzeichnet oder eine wählbare Person mit Nachnamen, Vornamen und Beruf einträgt.

Auf die Frage, ob er wissentlich als hauptamtlicher oder inoffizieller Mitarbeiter mit dem Ministerium für Staatssicherheit, dem Amt für Nationale Sicherheit oder Beauftragten dieser Einrichtungen zusammengearbeitet hat, erklärte der Bewerber “Nein“.

Der Bewerber erklärte ferner, dass er mit der Einholung der erforderlichen Auskünfte insbesondere beim Landesamt für Verfassungsschutz sowie beim Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR einverstanden ist und ihm die Eignung für eine Berufung in das Beamtenverhältnis nach den für Beamte des Landes geltenden Bestimmungen nicht fehlt.

D Ortsteilbürgermeisterwahl Branchewinda, Dannheim, Görbitzhausen und Roda

Der Wahlausschuss der Stadt Arnstadt hat in seiner Sitzung am 23. April 2024 folgenden Wahlvorschlag für die Wahl des Ortsteilbürgermeisters als gültig zugelassen, der hiermit bekannt gegeben wird.

Die Wahl wird als Mehrheitswahl ohne Bindung an den vorgeschlagenen Bewerber durchgeführt. Der Wähler hat eine Stimme.

Es ist ein gültiger Wahlvorschlag zugelassen worden, der auf dem amtlichen Stimmzettel vorgedruckt wird. Der Wähler/Die Wählerin kann seine/ihre Stimme vergeben, indem er/sie den Bewerber des aufgedruckten zugelassenen Wahlvorschlags kennzeichnet oder eine wählbare Person mit Nachnamen, Vornamen und Beruf einträgt.

Auf die Frage, ob er wissentlich als hauptamtlicher oder inoffizieller Mitarbeiter mit dem Ministerium für Staatssicherheit, dem Amt für Nationale Sicherheit oder Beauftragten dieser Einrichtungen zusammengearbeitet hat, erklärte der Bewerber “Nein“.

Der Bewerber erklärte ferner, dass er mit der Einholung der erforderlichen Auskünfte insbesondere beim Landesamt für Verfassungsschutz sowie beim Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR einverstanden ist und ihm die Eignung für eine Berufung in das Beamtenverhältnis nach den für Beamte des Landes geltenden Bestimmungen nicht fehlt.

E Ortsteilbürgermeisterwahl Dosdorf, Espenfeld

Der Wahlausschuss der Stadt Arnstadt hat in seiner Sitzung am 23. April 2024 folgenden Wahlvorschlag für die Wahl des Ortsteilbürgermeisters als gültig zugelassen, der hiermit bekannt gegeben wird.

Die Wahl wird als Mehrheitswahl ohne Bindung an den vorgeschlagenen Bewerber durchgeführt. Der Wähler hat eine Stimme.

Es ist ein gültiger Wahlvorschlag zugelassen worden der auf dem amtlichen Stimmzettel vorgedruckt wird. Der Wähler/Die Wählerin kann seine/ihre Stimme vergeben, indem er/sie den Bewerber des aufgedruckten zugelassenen Wahlvorschlags kennzeichnet oder eine wählbare Person mit Nachnamen, Vornamen und Beruf einträgt.

Auf die Frage, ob er wissentlich als hauptamtlicher oder inoffizieller Mitarbeiter mit dem Ministerium für Staatssicherheit, dem Amt für Nationale Sicherheit oder Beauftragten dieser Einrichtungen zusammengearbeitet hat, erklärte der Bewerber “Nein“.

Der Bewerber erklärte ferner, dass er mit der Einholung der erforderlichen Auskünfte insbesondere beim Landesamt für Verfassungsschutz sowie beim Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR einverstanden ist und ihm die Eignung für eine Berufung in das Beamtenverhältnis nach den für Beamte des Landes geltenden Bestimmungen nicht fehlt.

F Ortsteilbürgermeisterwahl Ettischleben, Hausen, Marlishausen

Der Wahlausschuss der Stadt Arnstadt hat in seiner Sitzung am 23. April 2024 folgenden Wahlvorschlag für die Wahl des Ortsteilbürgermeisters als gültig zugelassen, der hiermit bekannt gegeben wird.

Die Wahl wird als Mehrheitswahl ohne Bindung an den vorgeschlagenen Bewerber durchgeführt. Der Wähler hat eine Stimme.

Es ist ein gültiger Wahlvorschlag zugelassen worden der auf dem amtlichen Stimmzettel vorgedruckt wird. Der Wähler/Die Wählerin kann seine/ihre Stimme vergeben, indem er/sie den Bewerber des aufgedruckten zugelassenen Wahlvorschlags kennzeichnet oder eine wählbare Person mit Nachnamen, Vornamen und Beruf einträgt.

Auf die Frage, ob er wissentlich als hauptamtlicher oder inoffizieller Mitarbeiter mit dem Ministerium für Staatssicherheit, dem Amt für Nationale Sicherheit oder Beauftragten dieser Einrichtungen zusammengearbeitet hat, erklärte de Bewerber “Nein“.

Der Bewerber erklärte ferner, dass er mit der Einholung der erforderlichen Auskünfte insbesondere beim Landesamt für Verfassungsschutz sowie beim Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR einverstanden ist und ihm die Eignung für eine Berufung in das Beamtenverhältnis nach den für Beamte des Landes geltenden Bestimmungen nicht fehlt.

G Ortsteilbürgermeisterwahl Kettmannshausen, Neuroda, Reinsfeld, Schmerfeld und Wipfra

Der Wahlausschuss der Stadt Arnstadt hat in seiner Sitzung am 23. April 2024 folgenden Wahlvorschlag für die Wahl des Ortsteilbürgermeisters als gültig zugelassen, der hiermit bekannt gegeben wird.

Die Wahl wird als Mehrheitswahl ohne Bindung an den vorgeschlagenen Bewerber durchgeführt. Der Wähler hat eine Stimme.

Es ist ein gültiger Wahlvorschlag zugelassen worden der auf dem amtlichen Stimmzettel vorgedruckt wird. Der Wähler/Die Wählerin kann seine/ihre Stimme vergeben, indem er/sie den Bewerber des aufgedruckten zugelassenen Wahlvorschlags kennzeichnet oder eine wählbare Person mit Nachnamen, Vornamen und Beruf einträgt.

Auf die Frage, ob er wissentlich als hauptamtlicher oder inoffizieller Mitarbeiter mit dem Ministerium für Staatssicherheit, dem Amt für Nationale Sicherheit oder Beauftragten dieser Einrichtungen zusammengearbeitet hat, erklärte der Bewerber “Nein“.

Der Bewerber erklärte ferner, dass er mit der Einholung der erforderlichen Auskünfte insbesondere beim Landesamt für Verfassungsschutz sowie beim Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR einverstanden ist und ihm die Eignung für eine Berufung in das Beamtenverhältnis nach den für Beamte des Landes geltenden Bestimmungen nicht fehlt.

H Ortsteilbürgermeisterwahl Rudisleben

Der Wahlausschuss der Stadt Arnstadt hat in seiner Sitzung am 23. April 2024 folgenden Wahlvorschlag für die Wahl des Ortsteilbürgermeisters als gültig zugelassen, der hiermit bekannt gegeben wird.

Die Wahl wird als Mehrheitswahl ohne Bindung an den vorgeschlagenen Bewerber durchgeführt. Der Wähler hat eine Stimme.

Es ist ein gültiger Wahlvorschlag zugelassen worden der auf dem amtlichen Stimmzettel vorgedruckt wird. Der Wähler/Die Wählerin kann seine/ihre Stimme vergeben, indem er/sie den Bewerber des aufgedruckten zugelassenen Wahlvorschlags kennzeichnet oder eine wählbare Person mit Nachnamen, Vornamen und Beruf einträgt.

Auf die Frage, ob er wissentlich als hauptamtlicher oder inoffizieller Mitarbeiter mit dem Ministerium für Staatssicherheit, dem Amt für Nationale Sicherheit oder Beauftragten dieser Einrichtungen zusammengearbeitet hat, erklärte der Bewerber “Nein“.

Der Bewerber erklärte ferner, dass er mit der Einholung der erforderlichen Auskünfte insbesondere beim Landesamt für Verfassungsschutz sowie beim Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR einverstanden ist und ihm die Eignung für eine Berufung in das Beamtenverhältnis nach den für Beamte des Landes geltenden Bestimmungen nicht fehlt.

I Ortsteilbürgermeisterwahl Siegelbach

Der Wahlausschuss der Stadt Arnstadt hat in seiner Sitzung am 23. April 2024 folgenden Wahlvorschlag für die Wahl des Ortsteilbürgermeisters als gültig zugelassen, der hiermit bekannt gegeben wird.

Die Wahl wird als Mehrheitswahl ohne Bindung an den vorgeschlagenen Bewerber durchgeführt. Der Wähler hat eine Stimme.

Es ist ein gültiger Wahlvorschlag zugelassen worden der auf dem amtlichen Stimmzettel vorgedruckt wird. Der Wähler/Die Wählerin kann seine/ihre Stimme vergeben, indem er/sie den Bewerber des aufgedruckten zugelassenen Wahlvorschlags kennzeichnet oder eine wählbare Person mit Nachnamen, Vornamen und Beruf einträgt.

Auf die Frage, ob er wissentlich als hauptamtlicher oder inoffizieller Mitarbeiter mit dem Ministerium für Staatssicherheit, dem Amt für Nationale Sicherheit oder Beauftragten dieser Einrichtungen zusammengearbeitet hat, erklärte der Bewerber “Nein“.

Der Bewerber erklärte ferner, dass er mit der Einholung der erforderlichen Auskünfte insbesondere beim Landesamt für Verfassungsschutz sowie beim Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR einverstanden ist und ihm die Eignung für eine Berufung in das Beamtenverhältnis nach den für Beamte des Landes geltenden Bestimmungen nicht fehlt.

Arnstadt, 30.04.2024

Kathy Ostenforth

Wahlleiterin der Stadt Arnstadt