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Arnschter Ausrufer - Amtsblatt für die Stadt Arnstadt und deren Ortsteile
Ausgabe 4/2025
Amtlicher Teil
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Information zur Grundsteuerreform

Teil 2: Grundsteuer 2025

Grundsteuer für Garagennutzer und Kleingärtner

Sehr geehrte Grundsteuerpflichtige,

wir möchten Sie heute erneut darüber informieren, dass zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Grundsteuerbescheide für das Jahr 2025 durch die Stadtverwaltung Arnstadt versendet wurden.

Daher werden Sie an dieser Stelle nochmals darauf hingewiesen, dass Sie derzeit noch keine Grundsteuerzahlungen für das laufende Jahr leisten können und natürlich auch nicht gemahnt werden.

Die Stadtverwaltung Arnstadt wird ab August 2025 mit der Versendung der ersten Grundsteuerbescheide zur Grundsteuer B beginnen.

BITTE SEHEN SIE VON ANFRAGEN ZUM STAND DER BEARBEITUNG IHRES STEUERFALLS AB – NACH UND NACH WERDEN ALLE STEUERPFLICHTIGEN IHREN BESCHEID ERHALTEN.

Sehr geehrte Garagennutzer und Gartenpächter,

mit der Reform der Grundsteuer, die am 1. Januar 2025 in Kraft getreten ist, ändert sich die Steuerpflicht für Nutzer von Garagen und Gärten auf fremdem Grund und Boden.

Sollte Ihnen also das Grundstück, auf dem die von Ihnen genutzte Garage steht oder welches Sie gärtnerisch nutzen, nicht gehören, dann ist ab 01.01.2025 der Eigentümer des Grundstücks steuerpflichtig.

Der Grundstückseigentümer kann jedoch ggf., wie bei vermietetem Wohnraum auch, die von ihm geforderte Grundsteuer auf die Nutzer des Grundstücks umlegen.

Da den Grundstückseigentümern die neuen Grundsteuerbescheide derzeit noch nicht vorliegen, kann es sein, dass die Umlegung der Grundsteuer des Jahres 2025 erst im Laufe des Jahres 2026 erfolgt.

Für Grundstücke im Eigentum der Stadt Arnstadt werden Sie diesbezüglich eine gesonderte Zahlungsaufforderung erhalten.

Mit freundlichen Grüßen

im Auftrag

Ihr Sachgebiet Steuern