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Arnschter Ausrufer - Amtsblatt für die Stadt Arnstadt und deren Ortsteile
Ausgabe 4/2025
Amtlicher Teil
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Beschlüsse des Stadtrates am 22.05.2025

Beschluss Nr.: 2025-0224

Genehmigung der Niederschrift der 7. Sitzung des Stadtrates der Stadt Arnstadt vom 27.03.2025 - öffentlicher Teil -

Die Niederschrift der 7. Sitzung des Stadtrates der Stadt Arnstadt vom 27.03.2025 (öffentlicher Teil) wird gemäß § 42 Abs. 2 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBI. 2/2003, S. 41) genehmigt.

Beschluss Nr.: 2025-0239

Feststellung des Jahresabschlusses der Wohnungsbaugesellschaft der Stadt Arnstadt mbH für das Geschäftsjahr 2024

Dem Bürgermeister der Stadt Arnstadt - als Vertreter des Gesellschafters

der Wohnungsbaugesellschaft der Stadt Arnstadt mbH - wird empfohlen, in einer einzuberufenden Gesellschafterversammlung

1.

den Jahresabschluss des Unternehmens zum 31.12.2024 festzustellen,

2.

entsprechend des Vorschlages des Geschäftsführers der Gesellschaft den Jahresüberschuss in Höhe von 971.324,21 € in die Gewinnrücklagen einzustellen sowie

3.

dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung des Unternehmens für das Geschäftsjahr 2024 Entlastung zu erteilen.

Beschluss Nr.: 2025-0231

Frühzeitige Beteiligung im Rahmen der 8. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Arnstadt (Erweiterung auf das Gesamtgebiet der ehemaligen Gemeinde Wipfratal)

Der Stadtrat der Stadt Arnstadt beschließt:

1.

Die Billigung des Vorentwurfs der 8. Änderung und Erweiterung des Flächennutzungsplans der Stadt Arnstadt auf das Gemeindegebiet der ehemaligen Gemeinde Wipfratal.

2.

Die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit zum Vorentwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplans gemäß § 3 Absatz 1 BauGB (Baugesetzbuch).

3.

Die Durchführung der frühzeitigen Unterrichtung der der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB.

4.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 Absatz 1 BauGB zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detailierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB aufgefordert.

5.

Die frühzeitige Beteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB wird gleichzeitig mit der frühzeitigen Unterrichtung nach § 4 Absatz 1 BauGB gemäß § 4a Absatz 2 BauGB durchgeführt.

6.

Der Vorentwurf der Planzeichnung, der Vorentwurf der Begründung und der Vorentwurf des Umweltberichts der 8. Änderung des Flächennutzungsplans sind Teil dieses Beschlusses und analog des § 3 Absatz 2 BauGB in das Internet einzustellen.

7.

Ort und Dauer der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB und § 4 Absatz 1 BauGB sind ortsüblich bekannt zu machen.

8.

Ergänzend zu dem Hinweis nach § 3 Absatz 2 Satz 4 zweiter Halbsatz BauGB ist in der öffentlichen Bekanntmachung darauf hinzuweisen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 UmwRG gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Beschluss Nr.: 2025-0232

Abwägung der Stellungnahmen zum Vorentwurf (Abwägungsbeschluss), Billigung des Entwurfs und Offenlage (Auslegungsbeschluss) im Rahmen der 9. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Arnstadt

Der Stadtrat der Stadt Arnstadt beschließt:

1.

Die Billigung des Entwurfs der 9. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Arnstadt.

2.

Die Abwägung (Abwägungsbeschluss) der eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB (Baugesetzbuch).

3.

Die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf der 9. Änderung des Flächennutzungsplans gemäß § 3 Absatz 2 BauGB (Baugesetzbuch).

4.

Die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Planentwurf und zur Begründung gemäß § 4 Absatz 2 BauGB.

5.

Die Beteiligung nach § 3 Absatz 2 BauGB wird gleichzeitig mit der Beteiligung nach § 4 Absatz 2 BauGB gemäß § 4a Absatz 2 BauGB durchgeführt.

6.

Der Entwurf der Planzeichnung, der Entwurf der Begründung und der Entwurf des Umweltberichts der 9. Änderung des Flächennutzungsplans sind Teil dieses Beschlusses und gemäß § 3 Absatz 2 BauGB in das Internet einzustellen (Auslegungsbeschluss).

7.

Ort und Dauer der Beteiligung nach § 3 Absatz 2 BauGB und § 4 Absatz 2 BauGB sind ortsüblich bekannt zu machen.

8.

Ergänzend zu dem Hinweis nach § 3 Absatz 2 Satz 4 zweiter Halbsatz BauGB ist in der öffentlichen Bekanntmachung darauf hinzuweisen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 UmwRG gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Beschluss Nr.: 2025-0234

Fortschreibung der "Stadtentwicklungskonzeption Stadtumbau Ost - Teilbereich Gründerzeitviertel Rahmenplan" aus dem Jahr 2005 und Aktualisierung des "Gestaltungskonzepts öffentlicher Raum - Teilbereich Gründerzeitviertel" aus dem Jahr 2020

Der Stadtrat der Stadt Arnstadt beschließt:

1.

Die Fortschreibung der "Stadtentwicklungskonzeption Stadtumbau Ost - Teilbereich Gründerzeitviertel Rahmenplan" aus dem Jahr 2005.

2.

Die Aktualisierung, Evaluierung und Anpassung des "Gestaltungskonzepts öffentlicher Raum - Teilbereich Gründerzeitviertel" aus dem Jahr 2020.

Beschluss Nr.: 2025-0235

Aufhebung des Beschlusses Nr. 2024-0561 "Bebauungsplan der Stadt Arnstadt Feuerwehr Dosdorf" im Ortsteil Dosdorf (Aufstellungsbeschluss) vom 02.05.2024

Der Stadtrat der Stadt Arnstadt beschließt:

1.

Die Aufhebung des Beschlusses Nr. 2024-0561 "Bebauungsplan der Stadt Arnstadt Feuerwehr Dosdorf“ im Ortsteil Dosdorf (Aufstellungsbeschluss) vom 02.05.2024.

2.

Die ortsübliche öffentliche Bekanntmachung der Aufhebung des Beschlusses Nr. 2024-0561 "Bebauungsplan der Stadt Arnstadt Feuerwehr Dosdorf“ im Ortsteil Dosdorf (Aufstellungsbeschluss) vom 02.05.2024.

Beschluss Nr.: 2025-0236

Aufhebung des Beschlusses Nr. 2022-0157 "Bebauungsplan am Talweg - Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses und Einleitung eines Aufhebungsverfahrens zum Teilbereich Am Talweg I" vom 22.09.2022

Der Stadtrat der Stadt Arnstadt beschließt:

1.

Die Aufhebung des Beschlusses Nr. 2022-0157 "Bebauungsplan am Talweg - Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses und Einleitung eines Aufhebungsverfahrens zum Teilbereich Am Talweg I" vom 22.09.2022.

2.

Die ortsübliche öffentliche Bekanntmachung der Aufhebung des Beschlusses Nr. 2022-0157 "Bebauungsplan am Talweg - Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses und Einleitung eines Aufhebungsverfahrens zum Teilbereich Am Talweg I" vom 22.09.2022.

Beschluss Nr.: 2025-0233

Neufassung des "Radverkehrskonzept 2035" der Stadt Arnstadt

Der Stadtrat der Stadt Arnstadt beschließt das vorliegende „Radverkehrskonzept 2035“ der Stadt Arnstadt gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB als strategische Grundlage, zur Beurteilung und Abwägung von weiteren planerischen Maßnahmen im Radverkehrsnetz der Stadt Arnstadt. Das „Radverkehrskonzept 2035“ ist Bestandteil des Beschlusses und als Anlage beigefügt.

Beschluss Nr.: 2025-0222

Entgeltordnung über den Kostenersatz für Einsätze der Freiwilligen Feuerwehr Arnstadt

Der Stadtrat der Stadt Arnstadt beschließt die aus der Anlage ersichtliche Entgelt-ordnung über den Kostenersatz für Einsätze der Freiwilligen Feuerwehr Arnstadt zu erlassen.

Beschluss Nr.: 2025-0238

Nutzung eines Dienstwagens der Stadt Arnstadt durch den Bürgermeister der Stadt Arnstadt für Privatfahrten

Der Stadtrat der Stadt Arnstadt fasst folgenden Beschluss:

1.

Dem Bürgermeister der Stadt Arnstadt wird gestattet, einen Dienstwagen auch für Privatfahrten zu nutzen.

2.

Zwischen der Stadt Arnstadt und dem Bürgermeister werden in einer Vereinbarung für Privatfahrten Regelungen getroffen, die insbesondere die Zahlung eines monatlichen Nutzungsentgeltes in Höhe der tatsächlich für die private Nutzung anfallenden Kosten, die Führung eines Fahrtenbuches sowie die Modalitäten zur Berechnung des mit der privaten Nutzung einhergehenden geldwerten Vorteils beinhalten.

Beschluss Nr.: 2025-0225

Genehmigung der Niederschrift der 7. Sitzung des Stadtrates der Stadt Arnstadt vom 27.03.2025 - nichtöffentlicher Teil -

Die Niederschrift der 7. Sitzung des Stadtrates der Stadt Arnstadt vom 27.03.2025 (nichtöffentlicher Teil) wird gemäß § 42 Abs. 2 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBI. 2/2003, S. 41) genehmigt.

Frank Spilling

Bürgermeister