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Arnschter Ausrufer - Amtsblatt für die Stadt Arnstadt und deren Ortsteile
Ausgabe 4/2025
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung zur Frühzeitigen Beteiligung im Rahmen der 8. Änderung und Erweiterung des Flächennutzungsplans der Stadt Arnstadt auf das Gesamtgebiet der ehemaligen Gemeinde Wipfratal gemäß §§ 3 Absatz 1 und 4 Absatz 1 BauGB (Baugesetzbuch)

BESCHLUSS

Mit Beschlussnummer 2025-0231 hat der Stadtrat am 22.05.2025 in öffentlicher Sitzung die frühzeitige Beteiligung im Rahmen der 8. Änderung und Erweiterung des Flächennutzungsplans der Stadt Arnstadt auf das Gesamtgebiet der ehemaligen Gemeinde Wipfratal beschlossen.

PLANGEBIET

Der Geltungsbereich umfasst das gesamte Gebiet der ehemaligen Gemeinde Wipfratal mit allen dazugehörigen Ortsteilen: Ettischleben, Marlishausen, Hausen, Dannheim, Görbitzhausen, Roda, Branchewinda, Reinsfeld, Kettmannshausen, Schmerfeld, Wipfra, Neuroda.

PLANUNGSZIEL/PLANUNGSZWECK

Die Notwendigkeit zur Durchführung des 8. Änderungs- und Erweiterungsverfahrens für den Flächennutzungsplan der Stadt Arnstadt ergibt sich aus § 5 Absatz 1 BauGB: „Im Flächennutzungsplan ist für das ganze Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Entwicklungsabsichten der Gemeinde in den Grundzügen darzustellen“. Durch die Eingemeindung der ehemaligen Wipfratalgemeinde muss der wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Arnstadt um eben dieses Gebiet erweitert werden.

Die 8. Änderung des Flächennutzungsplans betrachtet die für das ehemalige Gebiet der Gemeinde Wipfratal zukünftig beabsichtigte Bodennutzung. Eine ausweisende Darstellung zusätzlicher Bauflächen § 1 Absatz 1 BauNVO (Baunutzungsverordnung) über den bestehenden Bestand hinaus ist nach dem Grundsatz des § 1 Absatz 5 BauGB „Innen- vor Außenentwicklung“ nicht vorgesehen. Da es für die Gemeinde Wipfratal bis dato keinen eigenen rechtswirksamen Flächennutzungsplan gab, steht im Zuge der 8. Änderung und Erweiterung eine Darstellung des tatsächlichen Flächenbestands im Vordergrund (Siedlungsflächen, Waldflächen, Gewässer, Grünflächen, Biotopkartierung und Altlasten, etc.).

VERÖFFENTLICHUNG UND BETEILIGUNG

Die Veröffentlichung des Vorentwurfs der 8. Änderung und Erweiterung des Flächennutzungsplans der Stadt Arnstadt auf das Gesamtgebiet der ehemaligen Gemeinde Wipfratal gemäß §§ 3 und 4 BauGB mit den dazugehörigen Allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung erfolgt in der Zeit

vom 30.06.2025 bis einschließlich 08.08.2025.

Die Beteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB wird gleichzeitig mit der Beteiligung nach § 4 Absatz 1 BauGB durchgeführt. Die Unterlagen werden in diesem Zeitraum unter https://www.arnstadt.de/beteiligungsverfahren veröffentlicht. Zusätzlich können die Unterlagen während der nachstehend aufgeführten Dienstzeiten bei der Stadtverwaltung Arnstadt im Amt für Stadtentwicklung und Umwelt, Verwaltungsgebäude Am Plan 2, Raum 3.12 eingesehen werden:

MO, DI, DO, FR:

09:00 - 12:00 Uhr

DI:

13:30 - 18:00 Uhr

Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichung elektronisch an stadtentwicklung@stadtverwaltung.arnstadt.de übermittelt, bei Bedarf auch auf anderem Weg eingereicht werden (schriftlich an obenstehende Adresse oder persönlich und mündlich zur Niederschrift).

In Ausnahmefällen besteht nach telefonischer Vereinbarung unter der Nummer 03628/745-769 die Möglichkeit, außerhalb der oben genannten Sprechzeiten Auskunft über die Planung zu erhalten. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 4a Absatz 5 Satz 1 BauGB bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.

VORLIEGENDE UMWELTBEZOGENE INFORMATIONEN

-

Vorentwurf Umweltbericht (Stand Mai 2025)

HINWEISE

Bei der Abgabe von Stellungnahmen ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Eine Mitteilung des Abwägungsergebnisses ist andernfalls nicht möglich. Ohne Zuordnung der Stellungnahme kann die Einschätzung der Betroffenheit privater Belange erschwert sein. Mit der Abgabe der Stellungnahme wird der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten zum Zwecke der Durchführung des Verfahrens zugestimmt.

Unbeschadet des Ergebnisses der Beteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB besteht im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Entwurfs gemäß § 3 Absatz 2 BauGB erneut die Möglichkeit Anregungen vorzubringen. Der Zeitpunkt wird im nächsten Verfahrensschritt ebenfalls ortsüblich bekannt gemacht.

Ergänzend zu dem Hinweis nach § 3 Absatz 2 Satz 4 zweiter Halbsatz BauGB ist in der öffentlichen Bekanntmachung darauf hinzuweisen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 UmwRG gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.