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Arnschter Ausrufer - Amtsblatt für die Stadt Arnstadt und deren Ortsteile
Ausgabe 4/2025
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung zur Abwägung der Stellungnahmen zum Vorentwurf (Abwägungsbeschluss), Billigung des Entwurfs und Offenlage (Auslegungsbeschluss) im Rahmen der 9. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Arnstadt

(beispielhafter Ausschnitt: Altstadt Arnstadt)

BESCHLUSS

Mit Beschlussnummer 2025-0232 hat der Stadtrat am 22.05.2025 in öffentlicher Sitzung die Abwägung der Stellungnahmen zum Vorentwurf (Abwägungsbeschluss), Billigung des Entwurfs und Offenlage (Auslegungsbeschluss) im Rahmen der 9. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Arnstadt beschlossen.

PLANGEBIET

Der Geltungsbereich umfasst 20 Änderungsbereiche, die sich in der Kernstadt Arnstadt (Änderungsbereich 4, 5, 8, 9, 10, 13, 18, 19, 20) und in den Ortsteilen Rudisleben (Änderungsbereich 1, 2, 3) Angelhausen-Oberndorf (Änderungsbereiche 12, 14, 16) und Dosdorf (Änderungsbereich 17), befinden.

PLANUNGSZIEL/PLANUNGSZWECK

Durch die 9. Änderung des Flächennutzungsplans sollen schon umgesetzte Gebietsveränderungen (Gemeindegrenzenregulierung) erfasst werden und zukünftige Flächenplanungen planungsrechtlich vorbereitet werden. Ebenfalls erfolgen eine Überprüfung der bestehenden Darstellungen und eine eventuelle Anpassung dieser.

Inhaltlich umfasst die 9. Änderung des Flächennutzungsplans übergeordnet die Gemeindegrenzenregulierung, den Bereich Oberer Schlossbergweg und den Bereich Hainfeld in Angelhausen-Oberndorf, allgemein Sonderbauflächen und sonstige Siedlungsflächen sowie die historische Altstadt.

VERÖFFENTLICHUNG UND BETEILIGUNG

Die Veröffentlichung des Entwurfs der 9. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Arnstadt mit Begründung und Umweltbericht gemäß §§ 3 und 4 BauGB mit den dazugehörigen Allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung erfolgt in der Zeit

vom 30.06.2025 bis einschließlich 08.08.2025.

Die Beteiligung nach § 3 Absatz 2 BauGB wird gleichzeitig mit der Beteiligung nach § 4 Absatz 2 BauGB durchgeführt. Die Unterlagen werden in diesem Zeitraum unter https://www.arnstadt.de/beteiligungsverfahren veröffentlicht. Zusätzlich können die Unterlagen während der nachstehend aufgeführten Dienstzeiten bei der Stadtverwaltung Arnstadt im Amt für Stadtentwicklung und Umwelt, Verwaltungsgebäude Am Plan 2, Raum 3.20 eingesehen werden:

MO, DI, DO, FR:

09:00 - 12:00 Uhr

DI:

13:30 - 18:00 Uhr

Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichung elektronisch an stadtentwicklung@stadtverwaltung.arnstadt.de übermittelt, bei Bedarf auch auf anderem Weg eingereicht werden (schriftlich an obenstehende Adresse oder persönlich und mündlich zur Niederschrift).

In Ausnahmefällen besteht nach telefonischer Vereinbarung unter der Nummer 03628/745-770 die Möglichkeit, außerhalb der oben genannten Sprechzeiten Auskunft über die Planung zu erhalten. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 4a Absatz 5 Satz 1 BauGB bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.

VORLIEGENDE UMWELTBEZOGENE INFORMATIONEN

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Stellungnahme des Ilm-Kreises vom 20.11.2023 u.a. zu den Belangen des Naturschutzes, des Immissionsschutzes und des Bodenschutzes

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Stellungnahme des Landesamtes für Landwirtschaft und Ländlichen Raum vom 06.11.2023 zu den Belangen der Landwirtschaft

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Stellungnahme des Landesamtes für Umwelt, Bergbau und Naturschutz vom 08.11.2023 zu den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege, der Wasserwirtschaft, des wasserrechtlichen Vollzuges, des Immissionsschutzes und der Abfallwirtschaft, der Immissionsüberwachung, Bodenschutz und Altlasten sowie des Geologischen Landesdienstes und des Bergbaus

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Stellungnahme des NABU Naturschutzbund Deutschland Landesverband Thüringen e.V. vom 19.11.2023 zu den Belangen des Naturschutzes

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Stellungnahme des AHO Thüringen e.V. Arbeitskreis Heimische Orchideen vom 20.11.2023 zu den Belangen des Naturschutzes

HINWEISE

Bei der Abgabe von Stellungnahmen ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Eine Mitteilung des Abwägungsergebnisses ist andernfalls nicht möglich. Ohne Zuordnung der Stellungnahme kann die Einschätzung der Betroffenheit privater Belange erschwert sein. Mit der Abgabe der Stellungnahme wird der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten zum Zwecke der Durchführung des Verfahrens zugestimmt.

Ergänzend zu dem Hinweis nach § 3 Absatz 2 Satz 4 zweiter Halbsatz BauGB ist in der öffentlichen Bekanntmachung darauf hinzuweisen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 UmwRG gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.