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Arnschter Ausrufer - Amtsblatt für die Stadt Arnstadt und deren Ortsteile
Ausgabe 4/2026
Amtlicher Teil
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Jagdgenossenschaft Neuroda

Jagdgenossenschaft Neuroda

Einladung zur Mitgliederversammlung am 31.07.2026

Zu der nichtöffentlichen Versammlung der Mitglieder

der Jagdgenossenschaft Neuroda

am Donnerstag, dem 31.07.2026 um 18:30 Uhr

in Neuroda, Ilmenauer Straße 16

(Alte Schule - Heimatverein)

ergeht hiermit an alle Eigentümer von Grundflächen, die zum Gemeinschaftsjagdbezirk Neuroda gehören und auf denen die Jagd ausgeübt werden darf, die Einladung.

Tagesordnung:

1.

Eröffnung und Begrüßung

2.

Feststellung der Beschlussfähigkeit

3.

Bekanntgabe der TO - Beschlussfassung

4.

Bericht Jagdvorstand

5.

Bericht Jagdpächter

6.

Bericht Rechnungsprüfer

7.

Entlastung Jagdvorstand - Beschlussfassung

8.

Diskussion und Beschlussfassung

zum Haushaltsplan

9.

Verwendung der Rücklagen - Beschlussfassung

10.

Verwendung des Reinertrages - Beschlussfassung

11.

Diskussion und Beschlussfassung

zur Neufassung der Satzung

12.

Diskussion und Beschlussfassung

zur Anpassung der Jagdpacht

13.

Diskussion und Beschlussfassung

zur Verlängerung des Jagdpachtvertrag

14.

Sonstiges

Vor Ausübung der Rechte und Pflichten, hat jeder Jagdgenosse das Eigentum mittels Grundbuchauszug nachzuweisen.

gez. T. Wiets

Jagdvorsteher

Hinweis zu § 8 der Satzung:

Bei der Beschlussfassung der Jagdgenossenschaft kann sich jeder Jagdgenosse durch seinen Ehegatten, durch einen volljährigen Verwandten in gerader Linie, durch eine in seinem Dienst ständig beschäftigte volljährige Person oder durch einen bevollmächtigten Volljährigen derselben Jagdgenossenschaft angehörenden Jagdgenossen vertreten lassen. Für die Erteilung der Vollmacht an einen Jagdgenossen ist die schriftliche Form erforderlich.