Zu der nichtöffentlichen Versammlung der Mitglieder
der Jagdgenossenschaft Neuroda
am Donnerstag, dem 31.07.2026 um 18:30 Uhr
in Neuroda, Ilmenauer Straße 16
(Alte Schule - Heimatverein)
ergeht hiermit an alle Eigentümer von Grundflächen, die zum Gemeinschaftsjagdbezirk Neuroda gehören und auf denen die Jagd ausgeübt werden darf, die Einladung.
Tagesordnung:
| 1. | Eröffnung und Begrüßung |
| 2. | Feststellung der Beschlussfähigkeit |
| 3. | Bekanntgabe der TO - Beschlussfassung |
| 4. | Bericht Jagdvorstand |
| 5. | Bericht Jagdpächter |
| 6. | Bericht Rechnungsprüfer |
| 7. | Entlastung Jagdvorstand - Beschlussfassung |
| 8. | Diskussion und Beschlussfassung zum Haushaltsplan |
| 9. | Verwendung der Rücklagen - Beschlussfassung |
| 10. | Verwendung des Reinertrages - Beschlussfassung |
| 11. | Diskussion und Beschlussfassung zur Neufassung der Satzung |
| 12. | Diskussion und Beschlussfassung zur Anpassung der Jagdpacht |
| 13. | Diskussion und Beschlussfassung zur Verlängerung des Jagdpachtvertrag |
| 14. | Sonstiges |
Vor Ausübung der Rechte und Pflichten, hat jeder Jagdgenosse das Eigentum mittels Grundbuchauszug nachzuweisen.
gez. T. Wiets
Jagdvorsteher
Hinweis zu § 8 der Satzung:
Bei der Beschlussfassung der Jagdgenossenschaft kann sich jeder Jagdgenosse durch seinen Ehegatten, durch einen volljährigen Verwandten in gerader Linie, durch eine in seinem Dienst ständig beschäftigte volljährige Person oder durch einen bevollmächtigten Volljährigen derselben Jagdgenossenschaft angehörenden Jagdgenossen vertreten lassen. Für die Erteilung der Vollmacht an einen Jagdgenossen ist die schriftliche Form erforderlich.