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Arnschter Ausrufer - Amtsblatt für die Stadt Arnstadt und deren Ortsteile
Ausgabe 5/2023
Amtlicher Teil
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Jagdgenossenschaft Reinsfeld-Kettmannshausen

Beschlüsse der Jagdgenossenschaft

Beschuss-Nr. 1/23

Bestätigung der Tagesordnung

Die Mitglieder der Reinsfeld-Kettmannshausen bestätigten die Tagesordnung für die heutige Sitzung in der vorliegenden Fassung.

Abstimmungsergebnis:

dafür 18, dagegen 0, ha 301,8965

Beschuss-Nr. 2/23

Entlastung des Vorstandes

Die Mitglieder der JG Reinsfeld-Kettmannshausen bestätigten den Bericht des Rechnungsprüfer für das Jahr 2022/2023 und erteilen dem Vorstand Entlastung.

Abstimmungsergebnis:

dafür 18, dagegen 0, ha. 301,8965

Beschuss-Nr. 6/23

Verwendung der Rücklagen

Die Mitglieder der JG Reinsfeld-Kettmannshausen beschließen in ihrer heutigen Vollversammlung, dass die Rücklagen der JG nicht an die Jagdgenossen ausgezahlt wird.

Abstimmungsergebnis:

dafür 18, dagegen 0, ha. 301,8965

Beschuss Nr. 7/23

Verwendung Reinertrag

Die Mitglieder der JG Reinsfeld-Kettmannshausen beschließen in der heutigen Vollversammlung, dass der Reinertrag der Jagdpacht nicht an die Jagdgenossen ausgezahlt wird. Der Reinertrag wird den Rücklagen zugeführt.

Abstimmungsergebnis:

dafür 18, dagegen 0, ha. 301,8965

Beschuss Nr. 5/23

Haushaltsplan 2023/2024

Die Mitglieder der JG Reinsfeld-Kettmannshausen beschließen in ihrer heutigen Vollversammlung den Haushaltsplan für das Jagdjahr 2023/2023 in der vorliegenden Fassung. Der Haushaltsplan kann beim Vorsitzenden der JG eingesehen werden.

Abstimmungsergebnis:

dafür 18, dagegen 0, ha. 301,8965

W. Herbst

Hinweis

Nach Vergabe des Bundesjagdg.Parag. 10 (3) Jagdnutzung gibt es ab sofort folgende Regelung:

Die Jagdgenossenschaft beschließt über die Verwendung des Reinertrages der Jagdnutzung. Beschließt die JG den Ertrag nicht an die Jagdgenossen, nach dem Verhältnis des Flächeninhalt ihrer beteiligt Grundstücke, zu verteilen, so kann jeder Jagdgenosse, die dem Beschuss nicht zugestimmt hat, die Auszahlung seines Anteil verlangen.

Der Anspruch erlischt, wenn es nicht binnen eines Monats nach der Bekanntmachung der Beschlussfassung schriftlich zu Protokoll des Jagdvorstand geltend gemacht wird. Dazu gehört, daß zur weiteren Bearbeitung des Antrages die aktuelle geltende komplette Bankverbindung vorgelegt bzw.eingereicht wird.