1. Am 9.Juni 2024 findet die Stichwahl zur Wahl des Landrates des Ilm-Kreises von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr statt. Anschließend wird das Wahlergebnis ermittelt.
2. Die Stadt Arnstadt bildet 20 Stimmbezirke. Die Wahlräume befinden sich
| WBZ | Wahlraum | Straße | Lage Raum | Rollstuhlgerecht |
| 101 | Stadtverwaltung Arnstadt, Barocksaal | Am Plan 2 | Barocksaal | X |
| 102 | Staatl. Regelschule „Robert Bosch“ | Goethestraße 32 | Erdgeschoss |
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| 103 | Staatl. Regelschule „Robert Bosch“ | Goethestraße 32 | Erdgeschoss |
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| 104 | Kinder- und Jugendtreff | Auf der Setze 16 | Erdgeschoss | X |
| 105 | Marienstift Arnstadt, Emil-Petri-Schule | Rosenstraße 45 | Erdgeschoss | X |
| 106 | Staatliche Grundschule „Geschwister Scholl“ | Richard-Wagner-Straße 6 | Speisesaal, Erdgeschoss | X |
| 107 | Staatl. Berufsbildende Schule | Karl-Liebknecht-Straße 27 | Erdgeschoss | X |
| 189 | Feuerwehr Arnstadt | Sankt-Florian-Straße 1 | Erdgeschoss | X |
| 110 | Sporthalle am Jahn-Sportpark | Käfernburger Straße 2 | Erdgeschoss | X |
| 111 | Marienstift Arnstadt, Emil-Petri-Schule | Rudolstädter Straße 30 | Erdgeschoss | X |
| 123 | Grundschule „Ludwig Bechstein“ | Professor-Frosch-Straße 26 | Erdgeschoss | X |
| 114 | Stadthalle Arnstadt | Brauhausstraße 1 - 3 | Stadthalle | X |
| 115 | Kindergarten „Pusteblume“ | Ritterstraße 10 | Erdgeschoss | X |
| 230 | Landgasthof „Triglismühle“ | Siegelbach 51 | Erdgeschoss |
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| 418 | Vereinshaus Freiwillige Feuerwehr | Siegelbach 3 | Erdgeschoss |
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| 519 | AWO Kneipp Kita „Angelhäuser Spatzen“ | Hainfeld 24 | Erdgeschoss |
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| 620 | Feuerwehrgerätehaus Rudisleben | Hauptstraße 29 | Erdgeschoss | X |
| 721 | Dorfgemeinschaftshaus Görbitzhausen | In Görbitzhausen 11 A | Erdgeschoss | X |
| 722 | Multifunktionsgebäude Marlishausen | Zum Sportplatz 25 | Erdgeschoss | X |
| 723 | Saal in Reinsfeld | Reinsfeld 100 | Erdgeschoss | X |
In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten übermittelt worden sind, sind der Stimmbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat.
Zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses sind Briefwahlvorstände gebildet worden. Die Arbeitsräume der Briefwahlvorstände befinden sich im Rathaus der Stadt Arnstadt, Markt 1, 99310 Arnstadt. Die genauen Räumlichkeiten entnehmen Sie am Wahltag der entsprechenden Ausschilderung im Wahlraum.
Die Briefwahlvorstände treten am Wahltag dem 9. Juni 2024 um 15:00 Uhr zur Ermittlung des Wahlergebnisses zusammen.
3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Stimmbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.
Die Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und einen amtlichen Personalausweis - Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis - oder Reisepass zur Wahl mitzubringen.
Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält nach Betreten des Wahlraums für jede Wahl, für die er wahlberechtigt ist, einen Stimmzettel ausgehändigt.
Die Stimmabgabe erfolgt auf folgende Weise:
Jeder Wähler hat eine Stimme. Die Wähler vergeben ihre Stimme dadurch, dass sie auf dem amtlichen Stimmzettel einen der aufgedruckten Wahlvorschläge kennzeichnen.
4. Der Wähler begibt sich zur Stimmabgabe in die Wahlzelle, kennzeichnet dort seine/n Stimmzettel und faltet ihn/sie so zusammen, dass andere Personen die Kennzeichnung nicht erkennen können. Jeder Stimmzettel muss einzeln gefaltet werden.
Der Wahlvorstand hat darüber zu wachen, dass das Wahlgeheimnis gewahrt bleibt. Er achtet darauf, dass sich immer nur ein Wähler in der Wahlzelle aufhält.
Ein Wähler, der des Lesens unkundig oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung gehindert ist, den Stimmzettel zu kennzeichnen, zu falten oder selbst in die Wahlurne zu legen, kann eine andere Person bestimmen, deren Hilfe er sich bei der Stimmabgabe bedienen will und gibt dies dem Wahlvorstand bekannt. Die Hilfsperson kann auch ein vom Wähler bestimmtes Mitglied des Wahlvorstands sein. Die Hilfeleistung hat sich auf die Erfüllung der Wünsche des Wählers zu beschränken. Die Hilfsperson darf gemeinsam mit dem Wähler die Wahlzelle aufsuchen, wenn dies zur Hilfeleistung erforderlich ist. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl erlangt hat.
5. Die Wahlhandlung und die Ermittlung des Wahlergebnisses sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt zum Wahlraum sowie zu den Arbeitsräumen der Briefwahlvorstände, soweit dies ohne Störungen des Wahlgeschäfts möglich ist.
6. Wähler, die einen Wahlschein haben, können durch Briefwahl an der Wahl teilnehmen. Sie müssen ihren Wahlbrief an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Stelle so rechtzeitig übersenden, dass der Wahlbrief spätestens am Wahltag, dem 9. Juni 2024, bis 18:00 Uhr dort eingeht. Wahlbriefe können bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle auch abgegeben werden. Die Briefwahlvorstände sind nicht zuständig für die Entgegennahme von Wahlbriefen.
7. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben.
Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).
8. Status- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils für alle Geschlechter und für Personen, die divers oder ohne Eintrag im Geburtenregister sind.
Arnstadt, 28. Mai 2024
Kathy Ostenforth
Wahlleiterin der Stadt Arnstadt