Zu der nicht öffentlichen Versammlung der Mitglieder der JG Reinsfeld-Kettmannshausen am Samstag dem 22.06.24 um 19 Uhr im großen Saal von Reinsfeld ergeht hiermit an alle Eigentümer von Grundflächen, die zum Gemeinschaftsjagdbezirk Reinsfeld-Kettmannshausen gehören und auf denen die Jagd ausgeübt werden darf, die Einladung.
Tagesordnung:
| 1. | Eröffnung und Begrüssung |
| 2. | Feststellung der Beschlussfähhigkeit |
| 3. | Bekanntgabe der Tagesordnung, Beschlussfassung |
| 4. | Bericht Jagdvorstand |
| 5. | Bericht Jadgpächter |
| 6. | Bericht Rechnungsprüfer |
| 7. | Entlastung Jagdvorstand,Beschlussfassung |
| 8. | Diskussion zum Haushaltsplan, Beschlussfassung |
| 9. | Verwendung des Rücklagen, Beschlussfassung |
| 10. | Verwendung des Reinertrages, Beschlussfassung |
| 12. | Sonstiges |
Vor Ausübung der Rechte und Pflichten, hat jeder Jagdgenosse das Eigentum mittels Grundbuchauszug nachzuweisen.
gez. W. Herbst
Hinweis zu Paragraph 8 der Satzung:
Bei der Beschlussfassung der JG kann sich jeder Jagdgenosse durch Ehegatten, durch einen volljährigen Verwandten in gerader Linie, durch eine in seinen Dienst ständig beschäftigte volljährige Person oder durch einen bevollmächtigten Volljährigen derselben JG angehörenden Jagdgenossen vertreten lassen. Für die Erteilung der Vollmacht an einen Jagdgenossen ist die schriftliche Form erforderlich.