Beschluss Nr.: 2024-0569
Genehmigung der Niederschrift der 39. Sitzung des Stadtrates der Stadt Arnstadt vom 14.03.2024 - öffentlicher Teil -
Die Niederschrift der 39. Sitzung des Stadtrates der Stadt Arnstadt vom 14.03.2024 (öffentlicher Teil) wird gemäß § 42 Abs. 2 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. 2/2003, S. 41) genehmigt.
Beschluss Nr.: 2024-0571
Feststellung des Jahresabschlusses der Wohnungsbaugesellschaft der Stadt Arnstadt mbH für das Geschäftsjahr 2023
Dem Bürgermeister der Stadt Arnstadt - als Vertreter des Gesellschafters der Wohnungsbaugesellschaft der Stadt Arnstadt mbH - wird empfohlen, in einer einzuberufenden Gesellschafterversammlung
| 1. | den Jahresabschluss des Unternehmens zum 31.12.2023 festzustellen, |
| 2. | entsprechend des Vorschlages des Geschäftsführers der Gesellschaft den Jahresüberschuss in Höhe von 957.346,60 € in die Gewinnrücklagen einzustellen sowie |
| 3. | dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung des Unternehmens für das Geschäftsjahr 2023 Entlastung zu erteilen. |
Beschluss Nr.: 2024-0565
Feststellung des Jahresabschlusses des Bäderbetriebes der Stadt Arnstadt zum 31. Dezember 2022
| 1. | Der Jahresabschluss des Bäderbetriebes der Stadt Arnstadt zum 31. Dezember 2022 mit einer Bilanzsumme von 11.329.939,51 € und einem Jahresgewinn von 5,00 € wird auf der Grundlage des Berichtes der BBH AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2022 (Abschlussprüfung) festgestellt. |
| 2. | Der Jahresgewinn des Wirtschaftsjahres 2022 in Höhe von 5,00 € wird auf neue Rechnung vorgetragen. |
| 3. | Der Werkleitung wird für das Jahr 2022 Entlastung erteilt. |
| Auslegungshinweis: Die Unterlagen können während der allgemeinen Servicezeiten der Stadtverwaltung Arnstadt im Rathaus, Markt 1, Zimmer 2.02, 99310 Arnstadt, eingesehen werden. |
Beschluss Nr.: 2024-0552
2. Verlängerung des Sanierungsgebietes - Erhaltungsgebietes "Historische Innenstadt Arnstadt"
Der Stadtrat der Stadt Arnstadt fasst nachfolgenden Beschluss:
Gemäß § 142 Abs. 3 Satz 4 BauGB wird die Laufzeit um weitere 5 Jahre der rechtskräftigen „Satzung zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes „Altstadt““ vom 01.11.1993 fristgemäß über den gesetzlich befristeten Zeitraum nach § 253 Abs. 4 BauGB, datiert gemäß 1. Verlängerungsbeschluss 2019/0979 bis zum 31.12 2030, bis zum 31.12.2035 verlängert. Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, die entsprechende Anzeige der Verlängerung beim Thüringer Landesverwaltungsamt einzureichen.
Beschluss Nr.: 2027-0561
Bebauungsplan der Stadt Arnstadt "Feuerwehr Dosdorf" im Ortsteil Dosdorf Aufstellungsbeschluss
Der Stadtrat Arnstadt fasst nachfolgenden Beschluss:
| 1. | Für die Grundstücke in Arnstadt, Ortsteil Dosdorf Gemarkung Dosdorf, Flur 6, Flurstücke 92 und 93 wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) der Bebauungsplan „Feuerwehr Dosdorf“ aufgestellt. |
| 2. | Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Zulässigkeit zur Errichtung eines Feuerwehrgerätehauses. |
| 3. | Das Plangebiet ist im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Arnstadt in der Fassung der 6. Änderung vom 02.02.2022 als Grünfläche und Fläche für Landwirtschaft dargestellt. Die Planung steht nicht in Übereinstimmung mit der Darstellung im Flächennutzungsplan. Entsprechend § 8 Abs. 3 BauGB ist der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren zu ändern. |
| 4. | Die Größe des Plangebiets beträgt 0,48 ha. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist auf dem beiliegenden Lageplan dargestellt; der Lageplan ist als Anlage Bestandteil dieses Beschlusses. |
| 5. | Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. |
Beschluss Nr.: 2024-0575
Bebauungsplan der Stadt Arnstadt "Am Mühlgarten" im OT Siegelbach Aufstellungsbeschluss
Der Stadtrat der Stadt Arnstadt fasst nachfolgenden Beschluss:
| 1. | Für das Gebiet in Arnstadt, OT Siegelbach Gemarkung Siegelbach, Flur 4, Flurstücke 522/107; 555/106, 554/106 wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) der Bebauungsplan „Am Mühlgarten“ aufgestellt. |
| 2. | Anlass der Planung ist die Absicht eines privaten Investors das Plangebiet als Wohngebiet zu entwickeln. |
| 3. | Ziele der Planung sind die städtebaulich geordnete Entwicklung des Gebiets und die Schaffung der planungsrechtlichen Zulässigkeit von Wohngebäuden. |
| 4. | Das Plangebiet ist im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Arnstadt in der Fassung der 6. Änderung vom 02.02.2022 als Wohnbaufläche dargestellt. Die Planung eines Wohngebiets entspricht der Darstellung im Flächennutzungsplan. |
| 5. | Die Größe des Plangebiets beträgt 0,7 ha. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist auf dem beiliegenden Lageplan dargestellt; der Lageplan ist als Anlage Bestandteil dieses Beschlusses. |
| 6. | Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. |
Beschluss Nr.: 2024-0577
Billigungs- und Auslegungsbeschluss für die Ergänzungssatzung für den Ortsteil Ettischleben
Der Stadtrat der Stadt Arnstadt beschließt:
| 1. | Der Entwurf der Ergänzungssatzung für den Ortsteil Ettischleben, bestehend aus der Planzeichnung und Begründung, wird in der vorliegenden Fassung vom 09.04.2024 gebilligt. |
| 2. | Abweichend zum Aufstellungsbeschluss ändert sich die Flurstücksbezeichnung für das Ergänzungssatzungsgebiet. Aufgrund der zwischenzeitlich erfolgten Katastermessung ändert sich das ursprüngliche anteilige Flurstück 42/2, Flur 1, Gemarkung Ettischleben zum anteiligen Flurstück 42/3, Flur 1, Gemarkung Ettischleben. Das anteilige Flurstück 107/12, Flur 1, Gemarkung Ettischleben wird neu in den Bereich der Ergänzungssatzung einbezogen. |
| 3. | Der Entwurf der Ergänzungssatzung für den Ortsteil Ettischleben, bestehend aus der Planzeichnung und Begründung, jeweils in der Fassung vom 09.04.2024, wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (Baugesetzbuch) für die Dauer eines Monats im Internet veröffentlicht sowie zusätzlich öffentlich ausgelegt. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der Veröffentlichung im Internet und der öffentlichen Auslegung zu informieren und im Verfahren zu beteiligen. |
| 4. | Ort und Dauer der Veröffentlichung im Internet und der öffentlichen Auslegung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen. |
Beschluss Nr.: 2024-0583
Siedlungsflächenkonzeption Erfurter Kreuz
Der Stadtrat der Stadt Arnstadt beschließt:
Die Siedlungsflächenkonzeption Erfurter Kreuz für die Stadt Erfurt, den Landkreis Gotha und den Ilm-Kreis inklusive Kooperationsvereinbarung mit den entsprechend der Gebietskulisse beteiligten Partnern der Region wird in der vorliegenden Fassung vom 23. Februar 2024 beschlossen.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die vorgelegte Kooperationsvereinbarung zu unterzeichnen.
Die Stadt Arnstadt stimmt dem dargelegten Arbeitsprozess zur Umsetzung der Siedlungsflächenkonzeption Erfurter Kreuz zu.
Beschluss Nr.: 2024-0550
Bewilligung von Ehrensold für den Ortsteilbürgermeister des Ortsteils Siegelbach, Herrn Karl-Heinz Trefflich
Dem Ortsteilbürgermeister des Ortsteils Siegelbach, Herrn Karl-Heinz Trefflich, wird für die Zeit nach seinem Ausscheiden aus dem Amt Ehrensold nach § 8 Abs. 1 des Thüringer Gesetzes über kommunale Wahlbeamte (ThürKWBG) bewilligt.
Beschluss Nr.: 2024-0559
Bewilligung von Ehrensold für den Ortsteilbürgermeister des Ortsteils Rudisleben, Herrn Joachim Lindner
Dem Ortsteilbürgermeister des Ortsteils Rudisleben, Herrn Joachim Lindner, wird für die Zeit nach seinem Ausscheiden aus dem Amt Ehrensold nach § 8 Abs. 1 des Thüringer Gesetzes über kommunale Wahlbeamte (ThürKWBG) bewilligt.
Beschluss Nr.: 2024-0580
Entwurf zur 4. Stufe der Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung für die Stadt Arnstadt- Auslegungsbeschluss
Der Stadtrat der Stadt Arnstadt beschließt:
| 1. | Dem Entwurf der Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung für die Stadt Arnstadt, 4. Stufe, in der Fassung vom April 2024 (siehe Anlage), wird zugestimmt. |
| 2. | Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf der Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung für die Stadt Arnstadt, 4. Stufe, im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 47d Abs. 3 BImSchG für mindestens einen Monat öffentlich auszulegen. |
Beschluss Nr.: 2024-0524
Prüfauftrag zur Finanzierung des geplanten Baumhausprojektes des Kinder- und Jugendtreffs auf der Setze
Wir bitten den Bürgermeister zu prüfen, unter welchen zeitlichen und finanziellen Rahmenbedingungen das geplante Baumhausprojekt des Kinder- und Jugendtreffs mit Unterstützung der Stadt Arnstadt realisiert werden kann.
Beschluss Nr.: 2024-0570
Genehmigung der Niederschrift der 39. Sitzung des Stadtrates der Stadt Arnstadt vom 14.03.2024 - nichtöffentlicher Teil -
Die Niederschrift der 39. Sitzung des Stadtrates der Stadt Arnstadt vom 14.03.2024 (nichtöffentlicher Teil) wird gemäß § 42 Abs. 2 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBI. 2/2003, 5. 41)
genehmigt.
Beschluss Nr.: 2024-0554
Vergabe 2024/14/30 - Mannschaftstransportwagen für die Freiwillige Feuerwehr
Der Auftrag für die Lieferung eines Mannschaftstransportwagens für die Feuerwehr Arnstadt, wird auf das Angebot der Firma RDF-tec GmbH in 92726 Waidhaus erteilt.
Aus datenschutzrechtlichen Gründen gekürzter Beschlusstext.
Frank Spilling
Bürgermeister