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Arnschter Ausrufer - Amtsblatt für die Stadt Arnstadt und deren Ortsteile
Ausgabe 5/2024
Amtlicher Teil
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Jagdgenossenschaft Arnstadt / Angelhausen-Oberndorf

Einladung zur Vollversammlung

Zu der nichtöffentlichen Versammlung der Mitglieder der Jagdgenossenschaft Arnstadt / Angelhausen-Oberndorf

am Freitag, dem 28. Juni 2024, 18:00 Uhr

in dem Gartenlokal „Freundschaft“,

99310 Arnstadt, Rehestädter Weg 64

ergeht hiermit an alle Eigentümer von Grundflächen, die zum Gemeinschaftsjagdbezirk Arnstadt / Angelhausen-Oberndorf gehören und auf denen die Jagd ausgeübt werden darf, die Einladung.

Tagesordnungspunkte:

1.

Eröffnung und Begrüßung

2.

Feststellung der Beschlussfähigkeit

3.

Bekanntgabe der TOP - Beschlussfassung

4.

Bericht Jagdvorstand

5.

Bericht der Jahresrechnung mit Reinertrag für die Jahre 2017/2018 bis 2023/2024

6.

Bericht Rechnungsprüfer

7.

Diskussion zu TOP 5 und 6

8.

Beschlussfassung

8.1

Festsetzung Reinertrag und Verwendung 2017/2018

8.2

Festsetzung Reinertrag und Verwendung 2018/2019

8.3

Festsetzung Reinertrag und Verwendung 2019/2020

8.4

Festsetzung Reinertrag und Verwendung 2020/2021

8.5

Festsetzung Reinertrag und Verwendung 2021/2022

8.6

Festsetzung Reinertrag und Verwendung 2022/2023

8.7

Festsetzung Reinertrag und Verwendung 2023/2024

9.

Entlastung Vorstand

10.

Neuwahl Vorstand

10.0

öffentliche Wahl – Beschlussfassung

10.1

Wahl Jagdvorsteher

10.2

Wahl stellv. Jagdvorsteher

10.3

Wahl Kassenwart

10.4

Wahl Schriftführer

10.5

Wahl Beisitzer

11.

Diskussion und Beschlussfassung zum Haushaltsplan 2024/2025

12.

Sonstiges

13.

Schlusswort

Vor Ausübung der Rechte und Pflichten hat jeder Jagdgenosse das Eigentum mittels Grundbuchauszug nachzuweisen.

S. Kirchner

Jagdvorsteher

Hinweis zu § 8 der Satzung:

Bei der Beschlussfassung der Jagdgenossenschaft kann sich jeder Jagdgenosse durch seinen Ehegatten, durch einen volljährigen Verwandten in gerader Linie, durch eine in seinem Dienst ständig beschäftigte volljährige Person oder durch einen bevollmächtigten Volljährigen derselben Jagdgenossenschaft angehörenden Jagdgenossen vertreten zu lassen. Für die Erteilung der vollmacht an einen Jagdgenossen ist die schriftliche Form erforderlich.