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Arnschter Ausrufer - Amtsblatt für die Stadt Arnstadt und deren Ortsteile
Ausgabe 5/2024
Amtlicher Teil
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Information zur Beantragung von Briefwahlunterlagen zur Stichwahl des Landrates am 09.06.2024

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

wie zu jeder Wahl, haben Sie die Möglichkeit, Ihr Wahlrecht zur Stichwahl auch auf dem Wege der Briefwahl in Anspruch zu nehmen.

Die Briefwahlunterlagen können wie folgt beantragt werden:

1.

Persönliche Abholung der Briefwahlunterlagen bzw. Erledigung der Briefwahl vor Ort im Wahlbüro der Stadt Arnstadt ab 03.06.2024 bis zum 07.06.2024 zu folgen - den Servicezeiten im Raum 2.06 (Rathaussaal) des Arnstädter Rathauses

Montag

09:00 - 12:00 Uhr

Dienstag

09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr

Mittwoch

geschlossen

Donnerstag

09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr

Freitag:

09:00 - 12:00 Uhr

Am Freitag, den 07.06.2024, ist das Wahlbüro zusätzlich von 13:30 bis 18:00 Uhr geöffnet.

2.

Postalische Anforderung mithilfe eines frankierten Umschlages an:

Stadt Arnstadt

Wahlbüro

Markt 1

99310 Arnstadt

In beiden Fällen bitten wir Sie darauf zu achten, dass der Wahlscheinantrag auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung vollständig ausgefüllt das Wahlbüro erreicht. Nur so kann ein reibungsloser Ablauf im Wahlbüro sowie ein zeitnaher Postversand der Unterlagen gewährleistet werden.

3.

Alternativ ist die Beantragung der Briefwahlunterlagen auch online möglich. Bitte nutzen Sie hierzu die Homepage der Stadt Arnstadt www.arnstadt.de. Zur Online-Beantragung sind Ihre persönlichen Daten sowie Ihre Wählernummer und Stimm- oder Wahlbezirksnummer, welche Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigung finden, anzugeben. Die Online-Beantragung ist bis Freitag, den 07.06.2019 möglich.

4.

Der Antrag kann aber auch mit einer formlosen E-Mail an wahlbuero@stadtverwaltung.arnstadt.de gestellt werden. Die erforderlichen Angaben wie Name, Adresse, Geburtsdatum und Wohnanschrift müssen im Antrag unbedingt enthalten sein.

Möchten Sie die Briefwahlunterlagen für andere Personen beantragen und/oder entgegen nehmen, so ist die Vollmacht der wahlberechtigten Person für die Person, welche den Antrag stellt und/oder die Briefwahlunterlagen entgegen nehmen soll, vorzulegen. Diese Vollmacht finden Sie auch auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung und ist zusätzlich zum Wahlscheinantrag auszufüllen.