Mit Beschluss-Nr. 2024-0577 hat der Stadtrat der Stadt Arnstadt in öffentlicher Sitzung am 02.05.2024 den Entwurf der Ergänzungssatzung für den Ortsteil Ettischleben (Planzeichnung und Begründung, jeweils in der Fassung vom 09.04.2024) gebilligt und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur öffentlichen Auslegung bestimmt.
Der Bereich der Ergänzungssatzung umfasst die Flurstücke 42/3 (anteilig) und 107/12 (anteilig), Flur 1 in der Gemarkung Ettischleben und ist im nachfolgenden Plan dargestellt.
Der Entwurf der Ergänzungssatzung für den Ortsteil Ettischleben (Planzeichnung und Begründung, jeweils in der Fassung vom 09.04.2024) kann vom
10.06.2024 bis einschließlich 10.07.2024
online unter
www.arnstadt.de/beteiligungsverfahren
eingesehen werden.
Im gleichen Zeitraum liegen die Planunterlagen in der Stadtverwaltung Arnstadt im Amt für Stadtentwicklung und Umwelt, Verwaltungsgebäude Am Plan 2, Raum 2.10 öffentlich aus und können dort zu folgenden Zeiten eingesehen werden:
| Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag: | 09:00 - 12:00 Uhr |
| Dienstag: | 13:30 - 18.00 Uhr |
Während dieser Zeit besteht für jedermann die Gelegenheit, sich über die Planung zu unterrichten.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
| - | Lage in der Trinkwasserschutzzone III |
| - | Eingriffs-/Ausgleichsbilanz |
| - | Angaben zur Schmutzwasserentsorgung und zum Umgang mit Niederschlagswasser |
Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichung elektronisch an stadtentwicklung@stadtverwaltung.arnstadt.de übermittelt werden, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg (schriftlich oder mündlich zur Niederschrift) abgegeben werden.
In Ausnahmefällen besteht nach telefonischer Vereinbarung unter der Nummer 03628/745-733 die Möglichkeit, außerhalb der oben genannten Zeiten Einsicht in die Unterlagen zu nehmen.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Ergänzungssatzung unberücksichtigt bleiben.
Hinweis:
Bei der Abgabe von Stellungnahmen ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Eine Mitteilung des Abwägungsergebnisses ist andernfalls nicht möglich. Ohne Zuordnung der Stellungnahme kann die Einschätzung der Betroffenheit privater Belange erschwert sein. Mit der Abgabe der Stellungnahme wird in die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten zum Zwecke der Durchführung des Verfahrens eingewilligt.
Frank Spilling
Bürgermeister