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Arnschter Ausrufer - Amtsblatt für die Stadt Arnstadt und deren Ortsteile
Ausgabe 5/2024
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §47d Abs.3 BlmSchG zum Entwurf zur 4. Stufe der Lärmkartierung und Lärmminderung für die Stadt Arnstadt

Mit Beschluss-Nr. 2024-0580 hat der Stadtrat der Stadt Arnstadt in öffentlicher Sitzung am 02.05.2024 den Entwurf zur 4. Stufe der Lärmkartierung und Lärmminderung für die Stadt Arnstadt gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

Der Entwurf zur 4. Stufe der Lärmkartierung und Lärmminderung für die Stadt Arnstadt kann vom

10.06.2024 bis einschließlich 10.07.2024

online unter

https://www.arnstadt.de/stadt-verwaltung/stadtentwicklung/staedtebauliche-fachplanungen/laerm

eingesehen werden.

Im gleichen Zeitraum liegt der Entwurf in der Stadtverwaltung Arnstadt im Amt für Stadtentwicklung und Umwelt, Verwaltungsgebäude Am Plan 2, Raum 2.10 öffentlich aus und können dort zu folgenden Zeiten eingesehen werden:

Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag:

09:00 - 12:00 Uhr

Dienstag:

13:30 - 18.00 Uhr

Während dieser Zeit besteht für jedermann die Gelegenheit, sich über die Planung zu unterrichten.

Folgende Informationen sind verfügbar:

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Entwurf Textteil zur 4. Stufe der Lärmkartierung und Lärmminderung für die Stadt Arnstadt

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Entwurf Anhang 1.1 - Lärmkarte Zeitbereich 24 Stunden

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Entwurf Anhang 1.2 - Lärmkarte Zeitbereich Nacht

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Entwurf Anhang 2.1 - Hotspotkarte Zeitbereich 24 Stunden

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Entwurf Anhang 2.2 - Hotspotkarte Zeitbereich Nacht

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Entwurf Anhang 3 - Dokumentation der untersuchten Straßenabschnitte

Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichung elektronisch an stadtentwicklung@stadtverwaltung.arnstadt.de übermittelt werden, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg (schriftlich oder mündlich zur Niederschrift) abgegeben werden.

In Ausnahmefällen besteht nach telefonischer Vereinbarung unter der Nummer 03628/745-733 die Möglichkeit, außerhalb der oben genannten Zeiten Einsicht in die Unterlagen zu nehmen.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben.

Hinweis:

Bei der Abgabe von Stellungnahmen ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Eine Mitteilung des Abwägungsergebnisses ist andernfalls nicht möglich. Ohne Zuordnung der Stellungnahme kann die Einschätzung der Betroffenheit privater Belange erschwert sein. Mit der Abgabe der Stellungnahme wird in die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten zum Zwecke der Durchführung des Verfahrens eingewilligt.

Frank Spilling

Bürgermeister