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Arnschter Ausrufer - Amtsblatt für die Stadt Arnstadt und deren Ortsteile
Ausgabe 5/2025
Amtlicher Teil
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Beschlüsse der Jagdgenossenschaft Reinsfeld Kettmannshausen am 06.06.2025

Beschuss-Nr. 1-25

Bestätigung der Tagesordnung

Die Mitglieder der Reinsfeld-Kettmannshausen bestätigten die

Tagesordnung für die heutige Sitzung in der vorliegenden Fassung.

Abstimmungsergebnis:

dafür. 15

dagegen..0. ha 324,2731

Beschuss-Nr. 2-25

Änderung der Satzung der JG Reinsfeld-Kettmannshausen

Abstimmungsergebnis:

dafür 15

dagegen 0 ha. 324,2732

Beschuss-Nr. 3-25

Entlastung des Vorstandes

Die Mitglieder der JG Reinsfeld-Kettmannshausen bestätigten den

Bericht des Rechnungsprüfer für das Jahr 2024/2025und erteilen

dem Vorstand Entlastung.

Abstimmungsergebnis:

dafür 15

dagegen 0 ha 324,2732

Beschuss-Nr. 4-25

Haushaltsplan..

Die Mitglieder der JG Reinsfeld-Kettmannshausen beschließen in ihrer

heutigen Vollversammlung den Haushaltsplan für das Jagdjahr..2025-26

in der vorliegenden Fassung. Der Haushaltsplan kann beim Vorsitzenden

der JG eingesehen werden.

Abstimmungsergebnis:

dafür 15

dagegen 0 ha 324,2732

Beschuss-Nr.5-25

Verwendung der Rücklagen

Die Mitglieder der JG Reinsfeld-Kettmannshausen beschließen in ihrer

heutigen Vollversammlung, dass die Rücklagen der JG nicht an die

Jagdgenossen ausgezahlt wird.

Abstimmungsergebnis:dafür 15 dagegen 0 ha 324,2731

Beschuss Nr. 6-25

Verwendung Reinertrag

Die Mitglieder der JG Reinsfeld-Kettmannshausen beschließen in der

heutigen Vollversammlung, dass der Reinertrag der Jagdpacht nicht an

die Jagdgenossen ausgezahlt wird.

Abstimmungsergebnis:

dafür 15

dagegen 0 ha324,2732

W. Herbst

Hinweis

Nach Vergabe des Bundesjagdg.Parag.10(3)Jagdnutzung gibt es ab sofort folgende Regelung:

Die Jagdgenossenschaft beschließt über die Verwendung des Reinertrages der Jagdnutzung. Beschließt die JG den Ertrag nicht an die Jagdgenossen, nach dem Verhältnis des Flächeninhalt ihrer beteiligt Grundstücke, zu verteilen, so kann jeder Jagdgenosse, die dem Beschuss nicht zugestimmt hat, die Auszahlung seines Anteil verlangen.

Der Anspruch erlischt, wenn es nicht binnen eines Monats nach der Bekanntmachung der Beschlussfassung schriftlich zu Protokoll des Jagdvorstand geltend gemacht wird. Dazu gehört, daß zur weiteren Bearbeitung des Antrages die aktuelle geltende komplette Bankverbindung vorgelegt bzw.eingereicht wird.