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Arnschter Ausrufer - Amtsblatt für die Stadt Arnstadt und deren Ortsteile
Ausgabe 5/2025
Amtlicher Teil
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Beschlüsse der Jagdgenossenschaft Arnstadt am 04.06.2025

Beschluss 01/2025

Bestätigung der Tagesordnung am 04.06.2025

Die Mitglieder der JG Arnstadt bestätigen die Tagesordnung für die heutige Sitzung in der vorliegenden Fassung mit den Änderungen: Top 6. wird um TOP 5 ergänzt. TOP 7 wird in 7.1 bis 7.3 und TOP 8. in 8.1 bis 8.2 untergliedert.

Beschluss 02/2025

Jahresrechnung 2024/2025

Die Mitglieder der JG Arnstadt haben die Jahresrechnung für das Jahr 2024/2025 einstimmig angenommen

Beschluss 03/2025

Kassenprüfungsbericht

Der Kassenprüfungsbericht wurde von den Mitgliedern der JG Arnstadt einstimmig angenommen.

Beschluss 04/2025

Entlastung des Vorstandes

Der Antrag zur Entlastung des Vorstandes wurde einstimmig angenommen:

Beschluss 05/2025

Festsetzung und Verwendung des Reinertrags

Die Mitglieder der JG Arnstadt haben die Ausschüttung des Reinertrags 2024/2025 sowie die Verwendung des nicht ausgeschütteten Reinertrags 2021/2022 und die Ausschüttung der vorhandenen Rücklagen einstimmig angenommen.

Beschluss 06/2025

Haushaltsplan 2025/2026

Die Mitglieder der JG Arnstadt haben den Haushaltsplan für das Jagdjahr 2025/2026 in der vorliegenden Fassung einstimmig beschlossen.

Beschluss 07/2025

Pachtverträge der GJB und An- und Abgliederungen

Wurden einstimmig angenommen.

S. Arnoldt

Jagdvorsteher

Hinweis zur Auszahlung des Reinertrages:

Beschließt die Jagdgenossenschaft gemäß § 14 Abs. 3 Satz 3 der Satzung der Jagdgenossenschaft Arnstadt die Auszahlung des Reinertrages der Jagdnutzung an ihre Mitglieder, so erlischt der Anspruch eines Jagdgenossen auf Auszahlung seines Anteils am Reinertrag der Jagdnutzung, wenn er nicht innerhalb von sechs Monaten nach der Bekanntgabe gegenüber dem Jagdvorsteher geltend gemacht wird.

Grundlage für die Auszahlung des Reinertrags, der nicht ausgeschütteten Reinerträge sowie der vorhandenen Rücklagen ist das Jagdkataster der JG Arnstadt. Bei der Antragstellung werden die Bankverbindung und die aktuelle Anschrift benötigt. Die Unterlagen sind bei Frau Kämpfe in der Stadtverwaltung Arnstadt unter folgender Anschrift einzureichen: Stadtverwaltung Arnstadt, Rechts- und Ordnungsamt / Abt. Liegenschaften, Markt 1, 99310 Arnstadt.