Beschluss-Nr.: 2025-0223
Zuschuss an die Feuerwehrvereine
Der Stadtrat der Stadt Arnstadt beschließt:
| 1. | Der Stadtratsbeschluss Nr. 186/95 vom 08. Juni 1995 wird aufgehoben. |
| 2. | Die Feuerwehrvereine erhalten jährlich einen Zuschuss in Höhe von 25,00 € pro Mitglied der jeweils örtlichen Freiwilligen Feuerwehr, pro Mitglied der örtlichen Alters- und Ehrenabteilung sowie pro Mitglied der örtlichen Jugendfeuerwehr. |
| 3. | Von den Einnahmen der Brandsicherheitswachen werden zwei Drittel jeweils an den örtlichen Feuerwehrverein ausgezahlt, welcher der Feuerwehr zuzu-ordnen ist, deren Mitglieder die Brandsicherheitswache ausgeführt haben. Die Höhe des an die jeweiligen Vereine auszuzahlenden Betrages richtet sich nach der Anzahl der abgeleisteten Brandsicherheitswachen der jeweiligen Feuer-wehr. |
| 4. | Die Einnahmen aus dem Zuschuss des Freistaates Thüringen zur Förderung der Jugendfeuerwehren wird vollständig an die Feuerwehrvereine weitergeleitet und nach der Anzahl der zum 31.12. des Vorjahres betreuten Kinder in der jeweiligen örtlichen Wehr aufgeteilt. |
Beschluss Nr.: 2025-0273
Antrag zu Entsendung eines fraktionslosen Stadtratsmitgliedes in die Fachausschüsse
Der Stadtrat beschließt, Herrn Andy Kühn, fraktionsloses Mitglied des Stadtrates, gemäß § 27 Abs. 3 ThürKO (Thüringer Kommunalordnung) auf Vorschlag der AfD-Fraktion wie folgt in die Fachausschüsse zu entsenden:
| 1. | Als ordentliches Mitglied: | |
| • | Bau-, Vergabe- und Umweltausschuss |
| 2. Als stellvertretendes Mitglied: | ||
| • | Hauptausschuss |
| • | Finanzausschuss |
| • | Werkausschuss für den Bäderbetrieb und den Baubetriebshof |
Beschluss Nr.: 2025-0260
Aufhebung des Erbbaurechtsvertrages "Berggaststätte Alteburg" zum 31.12.2025 und Rückerwerb des Gebäudes Alteburg 3
Der Stadtrat der Stadt Arnstadt stimmt der Aufhebung des Erbbaurechtsvertrages mit der Nr. 1295/2005 vom 04.11.2005 zum 31.12.2025 und dem damit verbundenen Rückerwerb der Berggaststätte Alteburg (Alteburg 3, 99310 Arnstadt) durch die Stadt Arnstadt zu.
Aus datenschutzrechtlichen Gründen gekürzter Beschlusstext.
Frank Spilling
Bürgermeister