| Teil 3: | Grundsteuer 2025 |
| Grundsteuerbescheide |
Sehr geehrte Grundsteuerpflichtige,
am 11. August 2025 wurden die ersten Grundsteuerbescheide für das laufende Jahr versendet. Ab diesem Zeitpunkt werden wöchentlich die weiter erstellten Grundsteuerbescheide versendet.
Die Reihenfolge der Bearbeitung richtet sich nach dem Bescheiddatum der elektronischen Grundsteuer-Messbescheide des Finanzamtes Ilmenau. Da Ihre elektronisch eingereichten Grundsteuererklärungen in der Regel automatisiert bearbeitet wurden, hängt die Reihenfolge somit davon ab, wann Sie selbst sich erklärt haben. Sollten Sie sich nicht elektronisch, sondern schriftlich in Papierform erklärt haben, gilt auch hier, dass die uns zur Verfügung gestellten Daten in der vom Finanzamt vorgegebenen Reihenfolge bearbeitet werden.
Diese Bearbeitungsreihenfolge betrifft auch vom Finanzamt vorgenommene Änderungen und Aufhebungen der ursprünglichen Bescheide.
Hinweise zur Einlegung von Widersprüchen (bei der Stadtverwaltung Arnstadt) bzw. Einsprüchen (beim Finanzamt Ilmenau):
Über die Höhe des Messbetrages (der maßgeblich ist für die jährliche Grundsteuer) entscheidet das zuständige Lagefinanzamt in Ilmenau. Sofern die einmonatige Einspruchsfrist gegen Ihren Messbescheid beim Finanzamt bereits abgelaufen ist, können Sie nur einen Antrag auf eine fehlerbeseitigende Fortschreibung nach § 222 Absatz 3 Satz 1 Abgabenordnung unter Angabe Ihres Aktenzeichens stellen.
Es sei an dieser Stelle nochmals vorsorglich und ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Widerspruch gemäß § 80 Absatz 2 Nr. 1 Verwaltungsgerichtsordnung keine aufschiebende Wirkung hat. Die Grundsteuer ist trotz eines Widerspruchs zu den angegebenen Fälligkeiten zu begleichen.
Abschließend werden Sie darauf hingewiesen, dass eine Verpflichtung zur Zusendung einer Eingangsbestätigung in Bezug auf Ihren Widerspruch nicht besteht. Gleichwohl ist die Stadtverwaltung bemüht, Ihnen bei Kenntnis einer E-Mail-Adresse den Eingang Ihres Widerspruchs per E-Mail zu bestätigen.
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
Ihr Sachgebiet Steuern