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Arnschter Ausrufer - Amtsblatt für die Stadt Arnstadt und deren Ortsteile
Ausgabe 6/2023
Amtlicher Teil
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Vorentwurf Bebauungsplan Arnstadt „Käfernburgblick“

Amtliche Bekanntmachung

Vorentwurf Bebauungsplan Arnstadt „Käfernburgblick“

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Stadtrat der Stadt Arnstadt hat mit dem Beschluss-Nr.: 2021-0476 in seiner Sitzung am 22.07.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes beschlossen.

Hiermit wird amtlich bekannt gemacht, dass der Vorentwurf Bebauungsplan „Käfernburgblick“ gemäß § 3 Abs. 1 BauGB auf der Internetseite der Stadt Arnstadt veröffentlicht wird.

Folgenden Planungsunterlagen und Fachgutachten stehen ab dem 11.09.2023 bis zum 13.10.2023 auf der Internetseite der Stadt Arnstadt unter

www.arnstadt.de/beteiligungsverfahren

o Vorentwurf August 2023

  • Gutachten der BBE Handelsberatung GmbH Erfurt vom 30.07.2020 zur Umstrukturierung Ilmkreis-Center
  • Verkehrsgutachten SHP Ingenieure aus August 2021 / März 2022
  • Schalltechnisches Gutachten ASR Akustik und Schallschutz Rosenheinrich vom 21.05.2022

zur Einsichtnahme zur Verfügung.

Als zusätzliches Informationsangebot werden die Unterlagen im gleichen Zeitraum in der Stadtverwaltung Arnstadt, Verwaltungsgebäude Am Plan 2, Zimmer 3.19, 99310 Arnstadt, während der Dienstzeiten, aus arbeitsorganisatorischen Gründen nur nach vorheriger, telefonischer oder elektronischer Terminabstimmung unter 03628/745733 und 03628/745 741 bzw. andrea.theuring@stadtverwaltung.arnstadt.de zu jedermanns Einsicht bereitgehalten, sofern auf die genannten Tage im Auslegungszeitraum nicht ein gesetzlicher Feiertag fällt.

Stellungnahmen mit Hinweisen, Anregungen oder Bedenken können während der Auslagefrist postalisch an die Stadtverwaltung Arnstadt, Amt 61 Stadtentwicklung und Umwelt, Markt 1, 99310 Arnstadt oder elektronisch unter andrea.theuring@stadtverwaltung.arnstadt.de abgegeben werden.

Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen dem Einreichenden im weiteren Verfahren mitgeteilt wird, ist die Angabe des vollständigen Namens und der Anschrift des Verfassers, insbesondere auch bei elektronischer Übermittlung, erforderlich.

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass ein Bebauungsplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben.

Frank Spilling

Bürgermeister