Titel Logo
Arnschter Ausrufer - Amtsblatt für die Stadt Arnstadt und deren Ortsteile
Ausgabe 6/2024
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe
-

Bekanntmachungen zur Feststellung des Wahlergebnisses der Wahl des Bürgermeisters für die Stadt Arnstadt und der Ortsteilbürgermeister der Ortsteile der Stadt Arnstadt am 26.05.2024

In der Sitzung des Wahlausschusses am 27. Mai 2024 wurden folgende Wahlergebnisse festgestellt:

1. Wahl des Bürgermeisters der Stadt Arnstadt

Mehrheitswahl

Zahl der Wahlberechtigten:

22.316

Zahl der Wähler:

13.059

Zahl der ungültigen Stimmabgaben:

221 (= Stimmzettel)

Zahl der gültigen Stimmabgaben:

12.838 (= Stimmzettel)

Zahl der auf die einzelnen Wahlvorschläge und Bewerber entfallenden gültigen Stimmen:

Jeder Wahlberechtigte und auch jeder in einem zugelassenen Wahlvorschlag aufgestellte nicht wahlberechtigte Bewerber kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses die Feststellung des Wahlergebnisses durch schriftliche Erklärung bei der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde, dem Landratsamt des Ilm-Kreises, Kommunalaufsicht, Ritterstraße 14, 99310 Arnstadt wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes oder der Thüringer Kommunalwahlordnung anfechten. Die schriftliche Erklärung ist vom Anfechtenden persönlich und handschriftlich zu unterzeichnen und im Original einzureichen. Die Anfechtung muss innerhalb der Anfechtungsfrist begründet werden. Neue Gründe, die nach der Anfechtungsfrist vorgetragen werden, können im Wahlanfechtungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.

2. Ergebnisse der Ortsteilbürgermeisterwahlen

2.1 Ortsteilbürgermeisterwahl im Ortsteil mit Ortsteilverfassung Angelhausen/Oberndorf

Mehrheitswahl

Zahl der Wahlberechtigten:

1.041

Zahl der Wähler:

726

Zahl der ungültigen Stimmabgaben:

80 (= Stimmzettel)

Zahl der gültigen Stimmabgaben:

646 (= Stimmzettel)

 — 

Auf weitere 24 Personen entfielen 70 Stimmen.

2.2 Ortsteilbürgermeisterwahl im Ortsteil mit gemeinsamer Ortsteilverfassung Branchwinda, Dannheim, Görbitzhausen und Roda

Mehrheitswahl

Zahl der Wahlberechtigten:

430

Zahl der Wähler:

304

Zahl der ungültigen Stimmabgaben:

25 (= Stimmzettel)

Zahl der gültigen Stimmabgaben:

279 (= Stimmzettel)

 — 

Auf weitere 5 Personen entfielen 18 Stimmen.

2.3 Ortsteilbürgermeisterwahl im Ortsteil mit gemeinsamer Ortsteilverfassung Dosdorf, Espenfeld

Mehrheitswahl

Zahl der Wahlberechtigten:

314

Zahl der Wähler:

218

Zahl der ungültigen Stimmabgaben:

23 (= Stimmzettel)

Zahl der gültigen Stimmabgaben:

195 (= Stimmzettel)

 — 

Auf weitere 10 Personen entfielen 13 Stimmen.

2.4 Ortsteilbürgermeisterwahl im Ortsteil mit gemeinsamer Ortsteilverfassung Ettischleben, Hausen, Marlishausen

Mehrheitswahl

Zahl der Wahlberechtigten:

1.373

Zahl der Wähler:

934

Zahl der ungültigen Stimmabgaben:

86 (= Stimmzettel)

Zahl der gültigen Stimmabgaben:

848 (= Stimmzettel)

 — 

Auf weitere 20 Personen entfielen 46 Stimmen.

2.5 Ortsteilbürgermeisterwahl im Ortsteil mit gemeinsamer Ortsteilverfassung Kettmannshausen, Neuroda, Reinsfeld, Schmerfeld und Wipfra

Mehrheitswahl

Zahl der Wahlberechtigten:

558

Zahl der Wähler:

396

Zahl der ungültigen Stimmabgaben:

38 (= Stimmzettel)

Zahl der gültigen Stimmabgaben:

358 (= Stimmzettel)

 — 

Auf weitere 11 Personen entfielen 25 Stimmen.

2.6 Ortsteilbürgermeisterwahl im Ortsteil mit Ortsteilverfassung Rudisleben

Mehrheitswahl

Zahl der Wahlberechtigten:

830

Zahl der Wähler:

514

Zahl der ungültigen Stimmabgaben:

49 (= Stimmzettel)

Zahl der gültigen Stimmabgaben:

465 (= Stimmzettel)

 — 

Auf weitere 10 Personen entfielen 23 Stimmen.

2.7 Ortsteilbürgermeisterwahl im Ortsteil mit Ortsteilverfassung Siegelbach

Verhältniswahl

Zahl der Wahlberechtigten:

248

Zahl der Wähler:

188

Zahl der ungültigen Stimmabgaben:

11 (= Stimmzettel)

Zahl der gültigen Stimmabgaben:

177 (= Stimmzettel)

 — 

Auf weitere 5 Personen entfielen 6 Stimmen.

Jeder Wahlberechtigte kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses die Feststellung des Wahlergebnisses durch schriftliche Erklärung bei der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde, dem Landratsamt des Ilm-Kreises, Kommunalaufsicht, Ritterstraße 14, 99310 Arnstadt wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes oder der Thüringer Kommunalwahlordnung anfechten. Die schriftliche Erklärung ist vom Anfechtenden persönlich und handschriftlich zu unterzeichnen und im Original einzureichen. Die Anfechtung muss innerhalb der Anfechtungsfrist begründet werden. Neue Gründe, die nach der Anfechtungsfrist vorgetragen werden, können im Wahlanfechtungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.

Arnstadt, 29. Mai 2024

Kathy Ostenforth

Wahlleiterin