Lageplan | Ursprünglicher Geltungsbereich und Erweiterung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans „BP 50 Zentrale Funktionen im Stadtumbaugebiet Rabenhold“
BESCHLUSS
Mit Beschluss Nr. 2025-0230 hat der Stadtrat am 04.09.2025 in öffentlicher Sitzung die Abwägung der Stellungnahmen zum Entwurf (Abwägungsbeschluss), die Billigung des 2. Entwurfs und die erneute Durchführung der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung (Auslegungsbeschluss) im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens „BP 50 Zentrale Funktionen im Stadtumbaugebiet Rabenhold“ der Stadt Arnstadt beschlossen.
PLANGEBIET
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „BP 50 Zentrale Funktionen im Stadtumbaugebiet Rabenhold“ liegt in der Gemarkung Arnstadt, Flur 059 und damit südöstlich der Arnstädter Innenstadt. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 4,87 ha.
Der Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt:
| Im Norden: | Prof.-Frosch-Straße (einschließlich) |
| Im Osten: | Gehrener Straße |
| Im Süden: | Dr.-Arno-Bergmann-Straße (einschließlich, teilweise), |
| Prof.-Frosch-Straße (einschließlich) |
| Im Westen: | öffentliche Grünfläche mit Spielplatz sowie Kindertagesstätte „Rabennest“ |
Gegenüber dem Aufstellungsbeschluss Beschluss Nr. 2022-0143 hat sich der Geltungsbereich geändert. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans „BP 50 Zentrale Funktionen im Stadtumbaugebiet Rabenhold“ umfasst nun die nachfolgend genannten Flurstücke der Flur 059 Gemarkung Arnstadt:
734/2, 738/6, 738/7, 738/8, 738/10, 738/11, 738/14, 738/15, 738/65 (teilweise), 738/80, 738/81, 738/83, 738/84, 738/85 (teilweise), 738/88, 738/89, 755/11, 755/20, 755/83, 755/86, 755/87 (teilweise), 755/98, 755/99, 755/184, 755/185, 755/186, 755/187 (teilweise), 755/188, 755/189, 755/190, 755/191, 755/192, 755/193, 755/196, 755/199, 755/200, 755/201, 755/202, 755/203, 755/204, 1202/2, 1202/3, 1202/4, 1202/6, 1202/9, 1202/11 (teilweise), 1202/25, 1202/26, 1202/27, 1202/28, 1202/29 (teilweise), 1202/30.
Maßgeblich ist die Planzeichnung des Bebauungsplans „BP 50 Zentrale Funktionen im Stadtumbaugebiet Rabenhold“.
Die im Lageplan schwarz-gestrichelte Linie stellt den Geltungsbereich inklusive der nördlichen Erweiterungsfläche dar (Stand 2025), während die blau-gestrichelte Linie dem damaligen Stand des Geltungsbereichs zur ersten Veröffentlichung im Internet entspricht (Stand 2022).
ÄNDERUNGEN/ERGÄNZUNGEN GEGENÜBER DEM 1. ENTWURF
Wird der Entwurf eines Bauleitplans nach dem Verfahren nach § 3 Absatz 2 BauGB oder § 4 Absatz 2 BauGB geändert oder ergänzt, ist er gemäß § 4a Absatz 3 Satz 1 BauGB erneut nach § 3 Absatz 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen und sind die Stellungnahmen erneut einzuholen. In Bezug auf die Änderung oder Ergänzung und ihre möglichen Auswirkungen ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, hierauf wird gemäß § 4a Absatz 3 Satz 2 BauGB hingewiesen.
Die Planungsziele bleiben gegenüber der Billigung des ersten Entwurfes weitestgehend unverändert. Durch Hinweise und Anregungen aus den Beteiligungen nach § 3 Absatz 2 BauGB und § 4 Absatz 2 BauGB haben sich mehrere Änderungen ergeben, die zur Überarbeitung des 1. Entwurfs führten.
Hierzu gehören zum einen die Erweiterung des Geltungsbereiches um die nordwestlichen Flurstücke. Aufgrund des zusätzlichen Planungsziels, eine höhere Anzahl an Wohneinheiten im Rabenhold umzusetzen als noch im Rahmen der städtebaulichen Studie vorgesehen, wurde der städtebaulicher Entwurf überarbeitet. Durch die Erweiterung des Geltungsbereichs entstand ein weiteres Baugebiet mit dazugehörigen textlichen und zeichnerischen Festsetzungen, die darüber hinaus eine inhaltliche Ergänzung der Begründung erforderlich machten.
Außerdem haben sich weitere Änderungen und Ergänzungen der zeichnerischen und textlichen Festsetzungen (z.B. Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise, überbaubare/nicht-überbaubare Grundstücksfläche, Geh-, Fahr- und Leitungsrechte) ergeben. Die Begründung wurde entsprechend dieser Anpassungen ergänzt und zusätzlich das Kapitel der übergeordneten Planungen aktualisiert.
Ebenso wurde der Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan, die Schallimmissionsprognose, die artenschutzrechtliche Beurteilung und der Bericht zur Luftbildauswertung (Kampfmitteluntersuchung) aktualisiert. Außerdem wurde die Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts fertiggestellt und vom Stadtrat mit der Beschluss Nr. 2025-0188 am 28.03.2025 gemäß § 1 Absatz 6 Nr. 11 BauGB als städtebauliches Entwicklungskonzept beschlossen. Die Aktualisierungen der Fachgutachten führten zusätzlich zu Änderungen und Ergänzungen der zeichnerischen und textlichen Festsetzungen.
Im Rahmen der erneuten Veröffentlichung im Internet nach § 4a Absatz 3 Satz 1 BauGB können zu den Änderungen, Ergänzungen und zum gesamten Entwurf des Bauleitplans Stellungnahmen abgegeben werden.
VERÖFFENTLICHUNG UND BETEILIGUNG
Die Veröffentlichung des Entwurfs des Bebauungsplans „BP 50 Zentrale Funktionen im Stadtumbaugebiet Rabenhold“ der Stadt Arnstadt mit Begründung und Umweltbericht sowie den dazugehörigen allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung im Internet gemäß § 3 Absatz 2 BauGB und die Einholung der Stellungnahmen nach § 4 Absatz 2 BauGB erfolgt in der Zeit
vom 15.09.2025 bis einschließlich 17.10.2025.
Die Unterlagen werden in diesem Zeitraum unter https://www.arnstadt.de/stadtverwaltung/stadtentwicklung/beteiligungsverfahren veröffentlicht. Zusätzlich können die Unterlagen während der nachstehend aufgeführten Dienstzeiten bei der Stadtverwaltung Arnstadt im Amt 61 für Stadtentwicklung und Umwelt, Verwaltungsgebäude Am Plan 2, Raum 3.20 eingesehen werden:
| MO, DI, DO, FR: | 09:00 - 12:00 Uhr |
| DI: | 13:30 - 18:00 Uhr |
Weiterhin können die dem Bauleitplan zu Grunde liegenden Vorschriften wie technische Anleitungen, DIN-Normen, Gesetze o.ä. an dieser Stelle eingesehen werden.
Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichung elektronisch an stadtentwicklung@stadtverwaltung.arnstadt.de übermittelt, bei Bedarf auch auf anderem Weg eingereicht werden (schriftlich an obenstehende Adresse oder persönlich und mündlich zur Niederschrift). Alternativ haben Sie die Möglichkeit das standardisierte Kontaktformular für Ihre Stellungnahme zu verwenden. Dieses finden Sie direkt auf der Website des Beteiligungsverfahrens.
In Ausnahmefällen besteht nach telefonischer Vereinbarung unter der Nummer 03628/745-770 die Möglichkeit, außerhalb der oben genannten Sprechzeiten Auskunft über die Planung zu erhalten.
Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können gemäß § 4a Absatz 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
VORLIEGENDE UMWELTBEZOGENE INFORMATIONEN
Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung:
| - | Stellungnahme der Stadtwerke Arnstadt Netz GmbH & Co.KG vom 30.05.2023 zu Schutzabständen bei Baumpflanzungen |
| - | Stellungnahme des Landratsamtes Ilm-Kreis vom 28.06.2023 u.a. zu Belangen des Umweltschutzes, des Naturschutzes und der Landschaftspflege |
| - | Stellungnahme des Thüringer Landesverwaltungsamtes vom 29.06.2023 u.a. zu planungsrechtlichen Hinweisen zum Planverfahren und Planentwurf (Anfertigung Umweltbericht auf Grundlage einer Umweltprüfung) |
| - | Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum vom 19.06.2023 u.a. zu landwirtschaftlichen und agrarstrukturellen Belangen im Rahmen der Umweltprüfung (Umweltbericht mit Grünordnungsplan) |
| - | Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz vom 22.06.2023 u.a. zu Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege |
| - | Stellungnahme des NABU Thüringen vom 02.07.2023 u.a. zu Belangen des Artenschutzes, des Naturschutzes und des Klimaschutzes |
| - | Stellungnahme des Thüringen Forst vom 14.06.2023 zu forstrechtlichen Belangen |
| - | Stellungnahme des WAZV Arnstadt und Umgebung vom 09.06.2023 u.a. zu Regen- und Niederschlagswässer (Schutzgut Wasser) |
Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung zum Entwurf:
| - | Stellungnahme des Landratsamtes Ilm-Kreis vom 21.10.2024 seitens der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) u.a. zu Belangen des Naturschutzes (Baumschutz, Artenschutz) sowie der Unteren Immissionsschutzbehörde (UIB) u.a. zum Schallschutz |
| - | Stellungnahme des Thüringer Landesverwaltungsamtes vom 21.10.2024 u.a. zur Umweltprüfung/Umweltbericht |
| - | Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz vom 15.10.2024 u.a. zu Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege |
| - | Stellungnahme des Thüringer Landesamtes für Verbraucherschutz, Abteilung Arbeitsschutz vom 24.10.2024 u.a. zum Boden- und Grundwasserschutz |
| - | Stellungnahme der Arbeitsgruppe Artenschutz Thüringen e.V. vom 24.10.2024 zum Naturschutz, Artenschutz und Klimaschutz |
| - | Stellungnahme ADFC Ortsgruppe Arnstadt vom 25.10.2024 u.a. zur Bepflanzung auf Grundstücken und Parkplätzen |
| - | Stellungnahme des WAZV Arnstadt und Umgebung vom 24.09.2024 u.a. zum Leitungsschutz, zur Grundstücksentwässerung sowie Regen- und Niederschlagswässer (Schutzgut Wasser) |
Berichte, Konzepte, Prognosen und sonstige Stellungnahmen:
ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans „BP 50 Zentrale Funktionen im Stadtumbaugebiet Rabenhold“ wird gleichzeitig auch der Flächennutzungsplan gemäß § 8 Absatz 3 BauGB geändert (Parallelverfahren). Der Änderungsbereich 13 der 9. Änderung des Flächennutzungsplans wird hierbei parallel im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplans „BP 50 Zentrale Funktionen im Stadtumbaugebiet Rabenhold“ geändert.
Die erneute Veröffentlichung des 2. Entwurfs des Bebauungsplans „BP 50 Zentrale Funktionen im Stadtumbaugebiet Rabenhold“ im Internet erfolgt zeitgleich mit der Veröffentlichung des Entwurfs der 9. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Arnstadt im Internet.
HINWEISE
Bei der Abgabe von Stellungnahmen ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Eine Mitteilung des Abwägungsergebnisses ist andernfalls nicht möglich. Ohne Zuordnung der Stellungnahme kann die Einschätzung der Betroffenheit privater Belange erschwert sein. Mit der Abgabe der Stellungnahme wird der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten zum Zwecke der Durchführung des Verfahrens zugestimmt.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Thüringer Datenschutzgesetz. Weitere Informationen zum Thema „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB“ (Art. 13 DSGVO) erhalten Sie unter https://www.arnstadt.de/datenschutz.