Beschluss Nr.: 2025-0258
Genehmigung der Niederschrift der 8. Sitzung des Stadtrates der Stadt Arnstadt vom 22.05.2025 - öffentlicher Teil -
Die Niederschrift der 8. Sitzung des Stadtrates der Stadt Arnstadt vom 22.05.2025 (öffentlicher Teil) wird gemäß § 42 Abs. 2 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBI. 2/2003, S. 41) genehmigt.
Beschluss Nr.: 2025-0274
Genehmigung der Niederschrift der 9. Sitzung des Stadtrates der Stadt Arnstadt vom 26.06.2025 - öffentlicher Teil -
Die Niederschrift der 9. Sitzung des Stadtrates der Stadt Arnstadt vom 26.06.2025 (öffentlicher Teil) wird gemäß § 42 Abs. 2 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBI. 2/2003, S. 41) genehmigt.
Beschluss-Nr.: 2025-0230
Abwägung der Stellungnahmen zum Entwurf (Abwägungsbeschluss), Billigung des 2. Entwurfs und erneute Durchführung der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung (Auslegungsbeschluss) im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens "BP 50 Zentrale Funktionen im Stadtumbaugebiet Rabenhold" der Stadt Arnstadt
Der Stadtrat der Stadt Arnstadt beschließt:
| 1. | Das vorliegende Abwägungsprotokoll (Anlage 01) über die während des Beteiligungsverfahrens eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplans „BP 50 Zentrale Funktionen im Stadtumbaugebiet Rabenhold“ der Stadt Arnstadt gemäß § 1 Absatz 7 BauGB als Abwägungsergebnis (Abwägungsbeschluss). |
| 2. | Die Öffentlichkeit, die Behörden und die sonstigen Träger öffentlicher Belange, welche Hinweise und Anregungen zum ersten Entwurf gegeben haben, sind vom Ergebnis der Abwägung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB in Kenntnis zu setzen. |
| 3. | Die Billigung des 2. Entwurfs des Bebauungsplans „BP 50 Zentrale Funktionen im Stadtumbaugebiet Rabenhold“ der Stadt Arnstadt bestehend aus der Planzeichnung mit den textlichen Festsetzungen (Anlage 02) und der Begründung sowie deren Anhänge (Anlage 03 bis Anlage 13). |
| 4. | Die erneute Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB i.V.m. § 4a Absatz 2 BauGB und § 4a Absatz 3 BauGB. |
| 5. | Von einer angemessenen Verkürzung der Veröffentlichungsfrist im Internet und der Frist zur Stellungnahme nach § 4a Absatz 3 Satz 3 BauGB wird abgesehen. |
| 6. | Von der Anwendung des § 4a Absatz 3 Satz 4 BauGB wird abgesehen. Die Einholung der Stellungnahmen wird nicht auf die von der Änderung betroffene Öffentlichkeit sowie die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschränkt. |
| 7. | Der 2. Entwurf des Bebauungsplans „BP 50 Zentrale Funktionen im Stadtumbaugebiet Rabenhold“ der Stadt Arnstadt ist mit der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen sowie der Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen nach § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB erneut in das Internet einzustellen und zusätzlich erneut durch eine öffentliche Auslegung nach § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB zur Verfügung zu stellen (Auslegungsbeschluss). |
| 8. | Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Absatz 2 BauGB von der Veröffentlichung im Internet auf elektronischen Weg gemäß § 3 Absatz 2 Satz 3 BauGB zu benachrichtigen. |
| 9. | Die Internetadresse, unter der die Unterlagen eingesehen werden können, die Dauer der Veröffentlichungsfrist sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind gemäß § 3 Absatz 2 Satz 4 BauGB unter Berücksichtigung des § 4a Absatz 3 Satz 2 BauGB vor Beginn der Veröffentlichungsfrist ortsüblich bekannt zu machen. |
| 10. | Die Anlagen 01 bis 13 sind Teil dieses Beschlusses. |
Die Unterlagen werden in der Zeit vom 15.09.2025 bis einschließlich 17.10.2025 unter https://www.arnstadt.de/stadt-verwaltung/stadtentwicklung/beteiligungsverfahren veröffentlicht. Zusätzlich können die Unterlagen während der nachstehend aufgeführten Dienstzeiten bei der Stadtverwaltung Arnstadt im Amt 61 für Stadtentwicklung und Umwelt, Verwaltungsgebäude Am Plan 2, Raum 3.20 eingesehen werden:
| MO, DI, DO, FR: | 09:00 - 12:00 Uhr |
| DI: | 13:30 - 18:00 Uhr |
Beschluss-Nr.: 2025-0286
Aufhebung des Beschlusses 2025-0182 (Abwägungs- und Satzungsbeschluss) im Rahmen des Satzungsverfahrens "Nr. 90 Ergänzungssatzung Ettischleben"
Der Stadtrat der Stadt Arnstadt beschließt:
| 1. | Die vollständige Aufhebung des Beschlusses 2025-0182 (Abwägungs- und Satzungsbeschluss) im Rahmen des Satzungsverfahrens "Nr. 90 Ergänzungssatzung Ettischleben" vom 27.03.2025. |
Beschluss-Nr.: 2025-0287
Abwägung der Stellungnahmen zum Entwurf (Abwägungsbeschluss) und Satzung (Satzungsbeschluss) im Rahmen des Satzungsverfahrens "Nr. 90 Ergänzungssatzung Ettischleben"
Der Stadtrat der Stadt Arnstadt beschließt:
| 1. | Die vorliegende Abwägungstabelle (Anlage 1) über die während des Beteiligungsverfahrens eingegangen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Entwurf der Satzung „Nr. 90 Ergänzungssatzung Ettischleben“ i.V.m. § 1 Absatz 7 Baugesetzbuch (BauGB) als Abwägungsergebnis (Abwägungsbeschluss). |
| 2. | Die Abwägungstabelle ist Teil dieses Beschlusses. |
| 3. | Gemäß § 34 Absatz 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB i.V.m. § 97 Absatz 2 Thüringer Bauordnung (ThürBO) und § 19 Absatz 1 Satz 1 Thüringer Gemeinde und Landkreisordnung - Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) sowie § 2 Absatz 1 und 2 ThürKO wird die Ergänzungssatzung „Nr. 90 Ettischleben“ - bestehend aus Planzeichnung und Begründung (Anlage 2, 3) - als Satzung beschlossen (Satzungsbeschluss). |
| 4. | Die Planzeichnung und Begründung sind Teil dieses Beschlusses. |
| 5. | Die Satzung „Nr. 90 Ergänzungssatzung Ettischleben“ ist gemäß § 21 Absatz 3 ThürKO vor der öffentlichen Bekanntmachung der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen. |
| 6. | Der Beschluss über die Satzung „Nr. 90 Ergänzungssatzung Ettsichleben“ ist gemäß § 34 Absatz 6 Satz 2 BauGB i.V.m. § 10 Absatz 3 BauGB öffentlich bekannt zu machen. |
Die Unterlagen können während der nachstehend aufgeführten Dienstzeiten bei der Stadtverwaltung Arnstadt im Amt 61 für Stadtentwicklung und Umwelt, Verwaltungsgebäude Am Plan 2, Raum 3.20 eingesehen werden:
| MO, DI, DO, FR: | 09:00 - 12:00 Uhr |
| DI: | 13:30 - 18:00 Uhr |
Beschluss-Nr.: 2025-0256-1
Änderungsantrag - Erhalt der Sportanlage Rudisleben und Weiterentwicklung als Veranstaltungsfläche
| 1. | Der Stadtrat bekennt sich zum Erhalt und zur Weiterentwicklung der Veranstaltungsfläche „Manfred von Brauchitsch-Kampfbahn“ in Rudisleben. Beschlüsse, die dieser Zielstellung entgegenstehen, sind vom Bürgermeister dem Stadtrat umgehend zur Aufhebung vorzulegen. |
| 2. | Ziel ist es, die Sportanlage zu einer Sport-, Freizeit- und Veranstaltungsfläche weiter zu entwickeln. Hier ist ein Konzept zu entwickeln und dem Stadtrat bis 31.12.25 vorzulegen. |
Beschluss-Nr.: 2025-0296
Abberufung einer sachkundigen Bürgerin aus dem Ausschuss für Rechnungsprüfung, Bürgerfragen und Ordnungsangelegenheiten auf Vorschlag der Fraktion DIE LINKE
Frau Katrin Braun wird als sachkundige Bürgerin für den Ausschuss für Rechnungsprüfung, Bürgerfragen und Ordnungsangelegenheiten abberufen.
Beschluss-Nr.: 2025-0297
Berufung eines sachkundigen Bürgers in den Ausschuss für Rechnungsprüfung, Bürgerfragen und Ordnungsangelegenheiten auf Vorschlag der Fraktion DIE LINKE
Herr Lutz Kellermann wird als sachkundiger Bürger in den Ausschuss für Rechnungsprüfung, Bürgerfragen und Ordnungsangelegenheiten berufen.
Beschluss Nr.: 2025-0259
Genehmigung der Niederschrift der 8. Sitzung des Stadtrates der Stadt Arnstadt vom 22.05.2025 - nichtöffentlicher Teil -
Die Niederschrift der 8. Sitzung des Stadtrates der Stadt Arnstadt vom 22.05.2025 (nichtöffentlicher Teil) wird gemäß § 42 Abs. 2 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBI. 2/2003, S. 41) genehmigt.
Beschluss Nr.: 2025-0275
Genehmigung der Niederschrift der 9. Sitzung des Stadtrates der Stadt Arnstadt vom 26.06.2025 - nichtöffentlicher Teil -
Die Niederschrift der 9. Sitzung des Stadtrates der Stadt Arnstadt vom 26.06.2025 (nichtöffentlicher Teil) wird gemäß § 42 Abs. 2 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBI. 2/2003, S. 41) genehmigt.
Beschluss-Nr.: 2025-0279
Zustimmung zum Verkauf des stadteigenen Grundstückes in der Gemarkung Arnstadt, Flur 21, Flurstück 123/2 und 123/10 mit einer Gesamtgröße von 3.072,0 m² im Ergebnis der Ausschreibung
Der Stadtrat der Stadt Arnstadt beschließt, das Grundstück in der Gemarkung Arnstadt, Flur 21, Flurstück 123/2 und 123/10 mit einer Gesamtgröße von 3.072,0 m² zur Bebauung zu verkaufen.
Aus datenschutzrechtlichen Gründen gekürzter Beschlusstext.
Beschluss-Nr.: 2025-0293
Vergabe von Planungsleistungen nach VgV Aufstellung eines integralen Hochwasserschutzkonzeptes für das Einzugsgebiet der Wipfra
Der Stadtrat der Stadt Arnstadt beschließt, den Auftrag für die Planungsleistungen zur Aufstellung eines integralen Hochwasserschutzkonzeptes für das Einzugsgebiet der Wipfra an das Ingenieurbüro Fichtner Water & Transportation GmbH Standort Erfurt, Anger 24, 99084 Erfurt entsprechend dem Angebot vom 30.06.2025 zu vergeben.
Aus datenschutzrechtlichen Gründen gekürzter Beschlusstext.
Beschluss-Nr.: 2025-0283
Erneuerung der Lizenzen Microsoft Office - Vergabe 2025/59/10
Der Auftrag für die Lizenzerneuerung für Microsoft Office wird auf das Angebot der Firma Bechtle GmbH, Lindenallee 6, 99428 Weimar erteilt.
Aus datenschutzrechtlichen Gründen gekürzter Beschlusstext.
Beschluss-Nr.: 2025-0284
Storage für das Rathaus - Vergabe 2025/47/10
Der Auftrag für die Lieferung eines Servers für das Rathaus der Stadt Arnstadt wird auf das Angebot der Firma TEDSO Systemhaus GmbH, Ziolkowskistraße 5, 98693 Ilmenau erteilt.
Aus datenschutzrechtlichen Gründen gekürzter Beschlusstext.
Frank Spilling
Bürgermeister