Beschluss Nr.: 2023-0369
Genehmigung der Niederschrift der 34. Sitzung des Stadtrates der Stadt Arnstadt vom 06.07.2023 - öffentlicher Teil -
Die Niederschrift der 34. Sitzung des Stadtrats der Stadt Arnstadt vom 06.07.2023 (öffentlicher Teil) wird gemäß § 42 Abs. 2 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. 2/2003, S. 41) genehmigt.
Beschluss Nr.: 2023-0394
Änderung Bebauungsplan Arnstadt "Wohnen mit Wachsenburgblick"
Der Stadtrat Arnstadt fasst nachfolgenden Beschluss:
Die Stadt Arnstadt beschließt, für den Bebauungsplan Arnstadt „Wohnen mit Wachsenburgblick“ ein weiteres Änderungsverfahren gemäß der Bestimmungen des BauGB (Baugesetzbuch) durchzuführen.
Damit wird dem Antrag der Stadtwerke Arnstadt GmbH an den Bürgermeister der Stadt Arnstadt vom 30.08.2023 auf Einleitung des erforderlichen Bauleitplan-verfahrens zugestimmt.
Die geplante Änderung bezieht sich ausschließlich auf die Grundstücke Gemarkung Arnstadt, Flur 35, Flurstücke 236/14, 236/92, 236/93 sowie Teilflächen der Flurstücke 236/185 und 236/186, die sich im Eigentum der Stadtwerke Arnstadt GmbH und der Stadt Arnstadt befinden.
Der Geltungsbereich der Änderung des Bebauungsplanes ist auf dem beiliegenden Lageplan gekennzeichnet; der Lageplan ist Bestandteil dieses Einleitbeschlusses.
Die erforderlichen Planungs- und Sachverständigenkosten im Rahmen der Änderung des Bebauungsplanes sollen per städtebaulichen Vertrag nach § 11 BauGB auf die Stadtwerke Arnstadt GmbH übertragen werden.
Der Beschluss zur Einleitung des Änderungsverfahrens für diesen Bebauungsplan ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Beschluss Nr.: 2023-0347
1. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Arnstadt zur Anwendung des Thüringer Verwaltungskostengesetzes nebst Gebührenverzeichnis (Verwaltungskostensatzung) vom 24.10.2017
Der Stadtrat der Stadt Arnstadt beschließt die beigefügte 1. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Arnstadt zur Anwendung des Thüringer Verwaltungskostengesetzes nebst Gebührenverzeichnis (Verwaltungskostensatzung). Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
Beschluss Nr.: 2023-0383
Aufnahme eines Kommunaldarlehens für den Baubetriebshof der Stadt Arnstadt in Höhe von 100.000,00 EUR
Der Stadtrat der Stadt Arnstadt beschließt die Aufnahme von Kreditmarktmitteln in Höhe von 100.000,00 EUR bei der Bank mit den wirtschaftlichsten Konditionen.
Annuitätendarlehen
| Laufzeit: | 10 Jahre |
| Tilgung | 2.984,58 € |
| Zinssatz | 3,66% |
| Auszahlungskurs | 100 % |
| Zinsfälligkeit | vierteljährlich nachträglich |
| Tilgungfälligkeit | vierteljährlich nachträglich |
| Valuta | 01.10.2023 |
Beschluss Nr.: 2023-0374
Berufung der Wahlleiterin und des Stellvertreters der Wahlleiterin für die Kommunalwahl in der Stadt Arnstadt im Jahr 2024
Der Stadtrat der Stadt Arnstadt beruft gemäß § 4 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes über die Wahlen in den Landkreisen und Gemeinden (Thüringer Kommunalwahlgesetz - ThürKWG) vom 16 August 1993 (GVBl. S. 530) zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Mai 2022 (GVBl. S. 283)
Frau Kathy Ostenforth, Abteilungsleiterin Hauptverwaltung, zur Stadtwahlleiterin
und
Herrn Michael Kopf, Amtsleiter des Haupt- und Personalamtes, zum Stellvertreter der Stadtwahlleiterin.
Beschluss Nr.: 2023-0371
Ersatzneubau Brücke über die Gera im Zuge des Bierweges in Arnstadt inkl. Ausbau Fahrbahn und Gehweg von Brücke bis Bahngleis
Der Stadtrat beschließt den Neubau der Gerabrücke im Zuge des Bierweges inklusive Straßenausbau entsprechend der vorliegenden Pläne und Finanzierung und beauftragt den Bürgermeister mit der Durchführung der Maßnahme.
Beschluss Nr.: 2023-0387
Einleitung eines Einziehungsverfahrens nach Thüringer Straßengesetz (ThürStrG), Wilhelm-Höpken-Straße
Der Stadtrat der Stadt Arnstadt beschließt, das Einziehungsverfahren zur Einziehung der Wilhelm-Höpken-Straße gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 Thüringer Straßengesetz vom 07.05.1993- Thür.GVBl. vom 13.05.1993, S. 273- mit der Ankündigung der Absicht zur Einziehung einzuleiten.
Beschluss Nr.: 2023-0370
Genehmigung der Niederschrift der 34. Sitzung des Stadtrates der Stadt Arnstadt vom 06.07.2023 - nichtöffentlicher Teil -
Die Niederschrift der 34. Sitzung des Stadtrates der Stadt Arnstadt vom 06.07.2023 (nichtöffentlicher Teil) wird gemäß § 42 Abs. 2 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. 2/2003, S. 41) genehmigt.
Beschluss Nr.: 2023-0377
Vergabe nach Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)
Multicar mit Mähwerk - Vergabe 2023/23/61
Der Auftrag für die Lieferung eines Multicars mit Mähwerk für die Stadt Arnstadt, wird auf das Angebot der Firma Poltsch & Poltsch GbR in 99310 Dornheim erteilt.
Aus datenschutzrechtlichen Gründen gekürzter Beschlusstext.
Beschluss Nr.: 2023-0378
Vergabe nach Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)
Mannschaftstransportwagen (MTW) Feuerwehr Branchewinda - Vergabe 2023/17/30
Der Auftrag für die Lieferung eines Mannschaftstransportwagens für die Feuerwehr Branchewinda OT Görbitzhausen, wird auf das Angebot der Firma RDF-tec GmbH in 92726 Waidhaus erteilt.
Aus datenschutzrechtlichen Gründen gekürzter Beschlusstext.
Beschluss Nr.: 2023-0400
Vergabe nach Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)
TSF-W Feuerwehr Dosdorf - Ausschreibung 2023/16/30
Der Auftrag für die Lieferung eines Tragkraftspritzenfahrzeuges mit Wasser (TSF-W) für die Feuerwehr Dosdorf, wird auf das Angebot der Firma Schmitz Feuerwehrtechnik GmbH in 06279 Farnstädt erteilt.
Aus datenschutzrechtlichen Gründen gekürzter Beschlusstext.
Frank Spilling
Bürgermeister