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Arnschter Ausrufer - Amtsblatt für die Stadt Arnstadt und deren Ortsteile
Ausgabe 7/2023
Amtlicher Teil
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Vierte Stufe der Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung für Arnstadt

1. Phase der öffentlichen Beteiligung

Information über die Kartierung der betroffenen Straßen

Rechtliche Basis für die Aufstellung des Lärmaktionsplanes ist die vom Europäischen Parlament eingeführte Umgebungslärmrichtlinie, die mit einer Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) in deutsches Recht überging. Der sechste Teil des BImSchG „Lärmminderungsplanung” umfasst nun die Paragraphen 47a bis 47f und beinhaltet - neben Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen - Aussagen zu Zuständigkeiten, Zeiträumen und Anforderungen an Lärmkarten und Lärmaktionspläne. Danach muss in einer dritten Stufe für Orte in der Nähe der Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über 3 Millionen Kfz pro Jahr der Lärmaktionsplan fortgeschrieben werden.

Mit dem Lärmaktionsplan als strategisches Planungsinstrument verfolgt die Stadt Arnstadt das Ziel der Minderung möglicher Lärmbelastung an den Arnstädter Hauptverkehrsstraßen.

Wesentliche Inhalte des Lärmaktionsplanes sind:

-

die bestehende aktuelle Lärmsituation mit Angabe von Problemen und verbesserungsbedürftigen Situationen beschreiben,

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eine Zusammenfassung der Ergebnisse der Lärmkartierung bzw. die Einschätzung zum Umfang der Betroffenheit der Bürger geben,

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vorhandene und geplante Maßnahmen zur Lärmminderung bzw. Begrenzung der Betroffenheit aufzeigen und

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die Festlegungen für die Bewertung der Durchführung und Ergebnisse der Lärmaktionsplanung benennen.

Mit der Veröffentlichung und dem Beschluss des Lärmaktionsplan der Stufe 1 im Jahr 2009 wurde bereits ein erstes Handlungsspektrum für die lärmbetroffenen Anwohner von Straßen mit mehr als 16.000 Fahrzeugen am Tag vorgegeben. Mit der Erweiterung des Betrachtungsraumes im Jahr 2014 wurden nun auch Straßen mit 8.000 Fahrzeugen pro Tag in die Planung aufgenommen.

Daran schlossen sich die Bearbeitungen der Stufen 2 und 3.

Die Lärmkartierungen und Betroffenheitsanalysen sind turnusmäßig fortzuschreiben. Die Stadt bearbeitet derzeit die Stufe 4, dazu liegt nunmehr die Kartierung der betroffenen Straßen vor.

Diese Unterlagen sind im Zeitraum vom 01.11.2023 bis 17.11.2023 zu jedermanns Einsicht möglich und über die Internetseite der Stadt Arnstadt www.arnstadt.de unter

Verwaltung - Stadtentwicklung - städtebauliche Fachplanungen - Lärm abrufbar.

Als zusätzliches Informationsangebot werden die Unterlagen im gleichen Zeitraum in der Stadtverwaltung Arnstadt, Verwaltungsgebäude Am Plan 2, Zimmer 2.06, 99310 Arnstadt, während der Dienstzeiten, aus arbeitsorganisatorischen Gründen nur nach vorheriger, telefonischer oder elektronischer Terminabstimmung unter 03628/745 770 oder unter stadtentwicklung@stadtverwaltung.arnstadt.de zu jedermanns Einsicht bereitgehalten, sofern auf die genannten Tage im Auslegungszeitraum nicht ein gesetzlicher Feiertag fällt.

Hinweise, Anregungen, Fragen oder Bedenken können während der Auslagefrist postalisch an die Stadtverwaltung Arnstadt, Amt 61 Stadtentwicklung und Umwelt, Markt 1, 99310 Arnstadt oder elektronisch unter stadtentwicklung@stadtverwaltung.arnstadt.de abgegeben werden.

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass dieses Verfahren öffentlich ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben.

Nach Erarbeitung des Entwurfes des Lärmaktionsplanes Stufe 4 erfolgt in der 2. Beteiligungsphase die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange.

Frank Spilling

Bürgermeister