Lageplan
Übersichtsplan
Die bevorstehende Einziehung wird hier gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 Thüringer Straßengesetz vom 07.05.1993 - Thür.GVBl. vom 13.05.1993, S. 273 - öffentlich bekannt gegeben.
Die Stadt Arnstadt beabsichtigt, die folgenden Wegeparzellen der „Wilhelm-Höpken-Straße“ in den Gemarkungen Arnstadt und Rudisleben zum 01.02.2024 einzuziehen:
Gemarkung Arnstadt, Flur 6, Flurstück 263/37
Gemarkung Rudisleben, Flur 9, Flurstücke 98/18, 98/24 und 98/30
Bei der einzuziehenden Fläche handelt es sich um Wegeparzellen im GE/GI Arnstadt-Rudisleben. Diese Parzellen dienen nur der dort ansässigen Firma, welche Eigentümerin sämtlicher angrenzenden Flächen ist und diese für die Erweiterung des Standortes benötigt.
Für die einzuziehenden Wegeparzellen besteht kein öffentliches Verkehrsbedürfnis mehr.
Die genaue Lage der zur Einziehung vorgesehenen Flächen ergibt sich aus dem nachstehenden Kartenausschnitt.
Gegen die Einziehung der Verkehrsfläche kann innerhalb von einer Frist von drei Monaten nach der Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Arnstadt, Markt 1, 99310 Arnstadt, Widerspruch eingelegt werden.
Arnstadt, den 28.10.2023
Stadt Arnstadt
Frank Spilling
Der Bürgermeister