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Arnschter Ausrufer - Amtsblatt für die Stadt Arnstadt und deren Ortsteile
Ausgabe 7/2024
Amtlicher Teil
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Bekanntmachungen zur Feststellung des Wahlergebnisses der Wahl des Stadtrates der Stadt Arnstadt am 26. Mai 2024

In der Sitzung des Wahlausschusses am 29. Mai 2024 wurde folgendes Wahlergebnis festgestellt:

Wahl der Mitglieder des Stadtrates der Stadt Arnstadt

Verhältniswahl

Zahl der Wahlberechtigten:

22.316

Zahl der Wähler:

12.991

Zahl der ungültigen Stimmabgaben:

431

Zahl der gültigen Stimmabgaben:

12.560

Zahl der gültig abgegebenen Stimmen insgesamt:

37.296

Zahl der auf die einzelnen Wahlvorschläge und Bewerber entfallenden gültigen Stimmen:

 — 

 — 

 — 

 — 

 — 

 — 

 — 

Der/die Gewählte/n sind durch X gekennzeichnet.

Jeder Wahlberechtigte kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses die Feststellung des Wahlergebnisses durch schriftliche Erklärung bei der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde, dem Landratsamt des Ilm-Kreises, Kommunalaufsicht, Ritterstraße 14, 99310 Arnstadt wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes oder der Thüringer Kommunalwahlordnung anfechten. Die schriftliche Erklärung ist vom Anfechtenden persönlich und handschriftlich zu unterzeichnen und im Original einzureichen. Die Anfechtung muss innerhalb der Anfechtungsfrist begründet werden. Neue Gründe, die nach der Anfechtungsfrist vorgetragen werden, können im Wahlanfechtungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.

Arnstadt, 4. Juni 2024

Kathy Ostenforth

Wahlleiterin