Titel Logo
Arnschter Ausrufer - Amtsblatt für die Stadt Arnstadt und deren Ortsteile
Ausgabe 7/2024
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

3. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Arnstadt

Auf Grund der §§ 19 Abs. 1 und 20 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2023 (GVBl. S. 127) hat der Stadtrat der Stadt Arnstadt in der Sitzung am 02.05.2024 die folgende Änderungssatzung beschlossen:

3. Änderungssatzung

zur Hauptsatzung der Stadt Arnstadt vom 27. März 2019

in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 5. Januar 2024

vom 21.06.2024

Artikel 1

(1)

An § 9 Abs. 3 lit. d) werden nach dem Wort „Laufzeit“ die Worte „pro Rechtsgeschäft“ angefügt.

(2)

In § 9 Abs. 3 lit. g) wird die Angabe „Absatz 1“ durch die Angabe „Absatz 2“ ersetzt.

(3)

In § 9 Abs. 4 Satz 1 wird die Angabe „Absatz 1“ durch die Angabe „Absatz 2“ ersetzt.

Artikel 2

§ 9a Abs. 4 wird wie folgt neu gefasst:

„Entscheidungen zur Leistung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben, die die Wertgrenze nach Absatz 3 überschreiten, obliegen dem Stadtrat.

Die Erheblichkeitsgrenze gemäß § 9a Absatz 1 dieser Hauptsatzung ist zu beachten.“

Artikel 3

(1)

Nach § 15 Abs. 8 wird folgender Absatz 9 angefügt:

„Schiedspersonen der Schiedsstelle der Stadt Arnstadt erhalten eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 70,00 €/Monat.“

(2)

Nach § 15 Abs. 9 wird folgender Absatz 10 angefügt:

„Der durch den Bürgermeister der Stadt Arnstadt eingesetzte Ortschronist der Stadt Arnstadt erhält eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 100,00 €/Monat.“

Artikel 4

Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Abweichend von dieser Regelung tritt Artikel 3 Absatz 1 rückwirkend zum 1. Januar 2024 in Kraft.

Stadt Arnstadt

Arnstadt, den 21.06.2024

Frank Spilling — - Dienstsiegel -

Bürgermeister

Anzeigenvermerk:

Die vorstehende Satzung ist dem zuständigen Landratsamt des Ilm-Kreises als Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 16.05.2024 angezeigt worden. Der Prüfvermerk des Landratsamtes vom 07.06.2024 ist der Stadt Arnstadt am 10.06.2024 zugegangen. Gründe für eine Beanstandung liegen nicht vor.

Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Geltendmachung von Verstößen:

Verstöße i. S. der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung oder diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Stadt Arnstadt, Der Bürgermeister, Markt 1, 99310 Arnstadt, schriftlich unter Angabe der Gründe geltend gemacht werden.

Werden Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich (§ 21 (4) Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung - Thüringer Kommunalordnung - ThürKO).

Arnstadt, den 21.06.2024

Frank Spilling  — - Dienstsiegel -

Bürgermeister