Thüringer Landesamt — Gotha, 8. September 2025
für Bodenmanagement und Geoinformation
Flurbereinigungsbereich Mittelthüringen
Hans-C.-Wirz-Straße 2
99867 Gotha
Flurbereinigungsverfahren Talsperre Heyda
Az.: 1-2-0688
| 1. | Im Flurbereinigungsverfahren Talsperre Heyda wurde auf Grundlage des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetz vom 16. Dezember 2008 (GVBl. S. 574) in der jeweils geltenden Fassung, durch das Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation, Flurbereinigungsbereich Mittelthüringen eine Liegenschaftsvermessung zur Herstellung der Verfahrensgrenze durchgeführt. Hierbei wurden Grenzpunkte wiederhergestellt. Das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung wird in einer Grenzniederschrift beurkundet. Über die Liegenschaftsvermessung und deren Ergebnis wurde eine Grenzniederschrift am 08.09.2025 in Heyda aufgenommen. |
| Hiervon betroffen sind folgende Flurstücke: |
| Gemarkung | Flur | Flurstücke |
| Heyda | 2 | 278/1, 282, 1178 |
| Wipfra | 2 | 147, 158/3, 158/4,163, 169/1, 169/2, 170, 172, 178, 949 |
| Wipfra | 6 | 825, 826, 840, 848, 852, 862 |
| Wipfra | 7 | 863, 873, 892, 894, 895, 901,903, 904, 905, 906, 908, 947/2 |
| Neuroda | 6 | 688, 705, 755, 777, 778, 779, 780 |
| Unterpörlitz | 7 | 715, 716 |
| Bücheloh | 2 | 483, 484 |
| Bücheloh | 8 | 13/1 |
—
| 2. | Diese Grenzniederschrift und die Dokumentation der Anhörung der Beteiligten sowie die dazugehörigen Skizzen können von den Beteiligten | ||
| vom 29.09.2025 bis 28.10.2025 | ||
| in den Räumen des: | ||
| Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation Flurbereinigungsbereich Mittelthüringen Hans-C.-Wirz-Straße 299867 Gotha | ||
| in der Zeit von | Mo.-Do.: | 08.00 bis 12.00 Uhr 12.30 bis 15.30 Uhr |
|
| Fr.: | 8.00 bis 12.00 Uhr |
| eingesehen werden. Hierzu sind Termine telefonisch zu vereinbaren. | ||
| Für Fragen zum Sachverhalt stehen Herr Jadranski unter 0172/6576363 und Herr Gebhardt unter 0361/574158192 zur Verfügung. | ||
| Gemäß § 10 Abs. 4 ThürVermGeoG wird durch Offenlegung das Ergebnis der oben genannten Liegenschaftsvermessung bekannt gegeben. Das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung gilt als anerkannt, wenn innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist kein Widerspruch eingelegt wurde. | ||
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist beim Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation, Flurbereinigungsbereich Mittelthüringen, Hans-C.-Wirz-Straße 2, 99867 Gotha schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch eingelegt werden.
Im Auftrag
gez. Sonja Leber
Referatsleiterin
Datenschutzrechtlicher Hinweis
Im oben genannten Verfahren werden auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c und e der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) personenbezogene Daten von Teilnehmern, sonstigen Beteiligten und Dritten verarbeitet.
Nähere Informationen zu Art und Verwendung dieser Daten, den zuständigen Ansprechpartnern sowie Ihren Rechten als betroffene Person können Sie auf der Internetseite des TLBG im Bereich Datenschutz oder direkt unter https://tlbg.thueringen.de/datenschutz abrufen. Auf Wunsch wird Ihnen auch eine Papierfassung zugesandt.