Titel Logo
Arnschter Ausrufer - Amtsblatt für die Stadt Arnstadt und deren Ortsteile
Ausgabe 7/2025
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

2. Änderung der ordnungsbehördlichen Verordnung über die Erteilung von Hausnummern für Grundstücke im Gebiet der Stadt Arnstadt

Aufgrund der §§ 27, 50, 51 des Thüringer Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Ordnungsbehörden (Ordnungsbehördengesetz - OBG) vom 18. Juni 1993 (GVBl. Seite 323), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 2. Juli 2024 (GVBl. Seite 277, 283) verordnet die Stadt Arnstadt als zuständige Ordnungsbehörde nach Vorlage beim Landratsamt des Ilm-Kreises als Rechtsaufsichtsbehörde was folgt:

2. Änderung der

ordnungsbehördlichen Verordnung

über die Erteilung von Hausnummern

für Grundstücke im Gebiet der Stadt Arnstadt

Artikel 1

Die Ordnungsbehördliche Verordnung über die Erteilung von Hausnummern für Grundstücke im Gebiet der Stadt Arnstadt vom 12.07.2017 mit 1. Änderung vom 27.08.2020 wird wie folgt geändert:

1. § 4 wird wie folgt geändert:

1.

In Absatz 1 Satz 1 werden nach dem Wort „Geschäftshaus“ die Worte „einem Wochenendhaus oder einer Gartenlaube“ eingefügt.

2.

In Absatz 2 Satz 1 wird nach den Worten „unbebaute Grundstücke“ der Wortlaut „sowie Grundstücke, welche ausschließlich mit einer Garage bebaut sind“ eingefügt.

3.

Absatz 2 Satz 2 wird aufgehoben.

Artikel 2

Die 2. Änderungsverordnung zur ordnungsbehördlichen Verordnung über die Erteilung von Hausnummern für Grundstücke im Gebiet der Stadt Arnstadt vom 12. Juli 2017 tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Frank Spilling

Bürgermeister