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Arnschter Ausrufer - Amtsblatt für die Stadt Arnstadt und deren Ortsteile
Ausgabe 8/2024
Amtlicher Teil
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Beschlüsse der 1. Sitzung des Stadtrates der Stadt Arnstadt

Beschluss Nr.: 2024-0001

Anwendung der Regelungen der Geschäftsordnung für den Stadtrat und seine Ausschüsse sowie die Ortsteilräte der Stadt Arnstadt vom 01.01.2024

Die Regelungen der Geschäftsordnung für den Stadtrat und seine Ausschüsse sowie die Ortsteilräte der Stadt Arnstadt vom 01.01.2024 werden weiter angewendet, bis sich der neu gewählte Stadtrat eine Geschäftsordnung gibt.

Beschluss Nr.: 2024-0004

Bildung und Besetzung einer Wahlkommission für alle Wahlvorgänge im Stadtrat der Stadt Arnstadt während der Amtszeit 2024-2029

  1. Für die Wahlhandlungen im Stadtrat der Stadt Arnstadt wird eine Wahlkommission gebildet.
  2. Der Wahlkommission gehört je ein Mitglied der im Stadtrat der Stadt Arnstadt vertretenen Fraktionen auf deren bindenden Vorschlag an.
  3. Den Vorsitz führt das Mitglied der stärksten Fraktion
  4. Der Wahlkommission gehören an:

Beschluss Nr.: 2024-0002

Bildung und Besetzung des Hauptausschusses des Stadtrates der Stadt Arnstadt

  1. Gemäß § 26 Abs. 1 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) i.V.m. § 22 Abs. 3 Nr. 2 der Geschäftsordnung für den Stadtrat und seine Ausschüsse sowie die Ortsteilräte der Stadt Arnstadt wird ein Hauptausschuss gebildet, der aus dem Bürgermeister als Vorsitzenden und sechs weiteren Stadtratsmitgliedern besteht.
  2. Entsprechend der Sitzverteilung nach dem Verfahren der mathematischen Proportionen „Hare-Niemeyer-Verfahren“ (§ 27 Abs. 1 ThürKO i. v. m. § 8 Abs. 3 der Hauptsatzung der Stadt Arnstadt vom 27. März 2019 in der 2. Änderungssatzung vom 02.11.2023) entfallen die Sitze wie folgt auf die einzelnen Fraktionen:
  1. Das bindende Vorschlagsrecht zur personellen Besetzung obliegt den Fraktionen.
  2. Der Stadtrat der Stadt Arnstadt bestätigt folgende Mitglieder für den Hauptausschuss des Stadtrates der Stadt Arnstadt:

Beschluss Nr.: 2024-0003

Besetzung der Ausschüsse des Stadtrates der Stadt Arnstadt auf bindenden Vorschlag der Fraktionen

  1. Gemäß der Geschäftsordnung für den Stadtrat und seine Ausschüsse sowie die Ortsteilräte der Stadt Arnstadt bestehen die Ausschüsse aus sieben Mitgliedern sowie dem Bürgermeister.
  2. Die zur Verfügung stehenden, nicht durch den Bürgermeister und dessen Vertreter besetzten Ausschusssitze werden nach dem mathematischen Proporzverfahren „Hare-Niemeyer“ verteilt.
  1. Die Fraktionen benennen folgende Ausschussmitglieder und deren Stellvertreter:
    (Freie Wähler Pro Arnstadt/FDP benennt je zwei Mitglieder, ansonsten ist jeweils ein Mitglied je Ausschuss zu benennen)

3.1 Finanzausschuss

3.2 Bau-, Vergabe- und Umweltausschuss

3.3 Ausschuss für Jugend, Sport und Soziales

3.4 Ausschuss für Rechnungsprüfung, Bürgerfragen und Ordnungsangelegenheiten

3.5 Werkausschuss für den Kulturbetrieb

3.6 Werkausschuss für den Bäderbetrieb und Baubetriebshof

Frank Spilling

Bürgermeister