Lageplan | Verortung der Änderungsbereiche 1, 2 und 3 (Maßstab 1 : 10.000)
Lageplan | Verortung der Änderungsbereiche 4, 5, 8, 9, 10 und 20 (Maßstab 1 : 10.000)
Lageplan | Verortung des Änderungsbereichs 17 (Maßstab 1 : 10.000)
Lageplan | Verortung der Änderungsbereiche 12, 13, 14, 16 und 19 (Maßstab 1 : 10.000)
Die öffentliche Bekanntmachung sowie die Beteiligungen nach § 3 Absatz 2 BauGB und § 4 Absatz 2 BauGB werden aufgrund eines formalen Fehlers der vorangegangenen öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 6 vom 13.09.2025 (unzureichende Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind) wiederholt.
BESCHLUSS
Mit Beschluss Nr. 2025-0232 hat der Stadtrat am 22.05.2025 in öffentlicher Sitzung die Abwägung der Stellungnahmen zum Vorentwurf (Abwägungsbeschluss), die Billigung des Entwurfs und die Durchführung der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung (Auslegungsbeschluss) im Rahmen der 9. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Arnstadt beschlossen.
PLANGEBIET
Die Umgrenzungen der Änderungsbereiche des Entwurfs der 9. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Arnstadt sind den beigefügten Lageplänen zu entnehmen.
Nachfolgend werden die Änderungsbereiche im Stadtgebiet der Stadt Arnstadt verortet.
Die blaue Umrandung entspricht dem Umgriff des jeweiligen Änderungsbereichs. Die rote Umrandung entspricht der Gebietsgrenze der Stadt Arnstadt.
VERÖFFENTLICHUNG UND BETEILIGUNG
Die Veröffentlichung des Entwurfs der 9. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Arnstadt mit Begründung und Umweltbericht sowie den dazugehörigen allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung im Internet gemäß § 3 Absatz 2 BauGB und die Einholung der Stellungnahmen nach § 4 Absatz 2 BauGB erfolgt in der Zeit
vom 10.11.2025 bis einschließlich 12.12.2025.
Die Unterlagen werden in diesem Zeitraum unter https://www.arnstadt.de/stadt-verwaltung/stadtentwicklung/beteiligungsverfahren veröffentlicht. Zusätzlich können die Unterlagen während der nachstehend aufgeführten Dienstzeiten bei der Stadtverwaltung Arnstadt im Amt 61 für Stadtentwicklung und Umwelt, Verwaltungsgebäude Am Plan 2, Raum 3.20 eingesehen werden:
| MO, DI, DO, FR: | 09:00 - 12:00 Uhr |
| DI: | 13:30 - 18:00 Uhr |
Weiterhin können die dem Bauleitplan zu Grunde liegenden Vorschriften wie technische Anleitungen, DIN-Normen, Gesetze o.ä. an dieser Stelle eingesehen werden.
Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichung elektronisch an stadtentwicklung@stadtverwaltung.arnstadt.de übermittelt, bei Bedarf auch auf anderem Weg eingereicht werden (schriftlich an obenstehende Adresse oder persönlich und mündlich zur Niederschrift). Alternativ haben Sie die Möglichkeit das standardisierte Kontaktformular für Ihre Stellungnahme zu verwenden. Dieses finden Sie direkt auf der Website des Beteiligungsverfahrens.
In Ausnahmefällen besteht nach telefonischer Vereinbarung unter der Nummer 03628/745-770 die Möglichkeit, außerhalb der oben genannten Sprechzeiten Auskunft über die Planung zu erhalten.
Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können gemäß § 4a Absatz 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
VORLIEGENDE UMWELTBEZOGENE INFORMATIONEN
ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans „BP 50 Zentrale Funktionen im Stadtumbaugebiet Rabenhold“ wird gleichzeitig auch der Flächennutzungsplan gemäß § 8 Absatz 3 BauGB geändert (Parallelverfahren). Der Änderungsbereich 13 der 9. Änderung des Flächennutzungsplans wird hierbei parallel im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplans „BP 50 Zentrale Funktionen im Stadtumbaugebiet Rabenhold“ angepasst. Der Bebauungsplan „BP 50 Zentrale Funktionen im Stadtumbaugebiet Rabenhold“ wurde vom 15.09.2025 bis einschließlich 17.10.2025 im Internet zur Stellungnahme veröffentlicht und lag zusätzlich zur Einsichtnahme im genannten Zeitraum in der Stadtverwaltung öffentlich aus.
Zusätzlich stehen für das Verfahren der 9. Änderung des Flächennutzungsplans die nachfolgenden weiterführenden Informationen zur Einsichtnahme bereit:
| - | Fortschreibung Einzelhandels- und Zentrenkonzept 2025_14.03.2025 |
| - | Auswirkungsanalyse Nahversorgung Prof-Frosch-Straße_07.05.2021 |
HINWEISE
Bei der Abgabe von Stellungnahmen ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Eine Mitteilung des Abwägungsergebnisses ist andernfalls nicht möglich. Ohne Zuordnung der Stellungnahme kann die Einschätzung der Betroffenheit privater Belange erschwert sein. Mit der Abgabe der Stellungnahme wird der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten zum Zwecke der Durchführung des Verfahrens zugestimmt.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Thüringer Datenschutzgesetz. Weitere Informationen zum Thema „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB“ (Art. 13 DSGVO) erhalten Sie unter https://www.arnstadt.de/datenschutz.
Gemäß § 3 Absatz 3 BauGB ist bei Flächennutzungsplänen ergänzend zu dem Hinweis nach § 3 Absatz 2 Satz 4 zweiter Halbsatz BauGB in der öffentlichen Bekanntmachung darauf hinzuweisen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 UmwRG gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.