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Arnschter Ausrufer - Amtsblatt für die Stadt Arnstadt und deren Ortsteile
Ausgabe 9/2024
Amtlicher Teil
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Amtlicher Teil

Beschluss 01/2024

Bestätigung der Tagesordnung am 28.06.2024

Die Mitglieder der JG Arnstadt / Angelhausen-Oberndorf bestätigen die Tagesordnung für die heutige Sitzung in der vorliegenden Fassung mit den Änderungen TOP 8. und TOP 5.

Abstimmungsergebnis:

dafür 5

dagegen 0

Beschluss 02/2024

Verwendung Reinertrag

Die Mitglieder der JG Arnstadt / Angelhausen-Oberndorf beschließen die Auskehrung des Reinertrages nach Aktualisierung des Jagdkatasters für die Jahre 2017/2018 bis 2023/2024.

Abstimmungsergebnis:

dafür 5

dagegen 0

Beschluss 03/2024

Entlastung des Vorstandes

Der Antrag zur Entlastung des Vorstandes wurde einstimmig angenommen:

Abstimmungsergebnis:

dafür 5

dagegen 0

Neuwahlen Vorstand

Die gewählten Mitglieder haben die Wahl und die Funktion angenommen.

Abstimmungsergebnis:

dafür 5

dagegen 0

Beschluss 04/2024

Haushaltsplan 2023/2024

Die Ausgaben sind durch die Einnahmen gedeckt. Der vorgelegte Haushaltsplan für das Jagdjahr 2024/2025 wurde einstimmig beschlossen und kann beim Vorsitzenden der Jagdgenossenschaft eingesehen werden.

Abstimmungsergebnis:

dafür 5

dagegen 0

Beschluss 05/2024

Sonstiges

Die Mitglieder der JG Arnstadt / Angelhausen-Oberndorf beschließen, den Jagdbogen „Eichfeld“ zur besseren Zuordnung in den Jagdbezirk „Arnstadt / Eichfeld“ umzubenennen.

Abstimmungsergebnis:

dafür 5

dagegen 0

S. Arnoldt

Jagdvorsteher

Hinweis zur Auszahlung des Reinertrages:

Beschließt die Jagdgenossenschaft gemäß § 14 Abs. 3 Satz 3 der Satzung der Jagdgenossenschaft Arnstadt / Angelhausen-Oberndorf die Auszahlung des Reinertrages der Jagdnutzung an ihre Mitglieder, so erlischt der Anspruch eines Jagdgenossen auf Auszahlung seines Anteils am Reinertrag der Jagdnutzung, wenn er nicht innerhalb von sechs Monaten nach der Bekanntgabe gegenüber dem Jagdvorsteher geltend gemacht wird.

Für die Antragstellung werden ein Grundbuchauszug, der nicht älter als sechs Wochen sein darf, die Bankverbindung und die aktuelle Anschrift benötigt. Die Unterlagen sind bei Frau Kämpfe in der Stadtverwaltung Arnstadt unter folgender Anschrift einzureichen:

Stadtverwaltung Arnstadt, Rechts- und Ordnungsamt / Abt. Liegenschaften, Markt 1, 99310 Arnstadt.