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Arnschter Ausrufer - Amtsblatt für die Stadt Arnstadt und deren Ortsteile
Ausgabe 9/2025
Amtlicher Teil
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Friedhofsverwaltung Arnstadt

Information zur Satzung der Stadt Arnstadt über die einmalige Ablösung der jährlichen Friedhofsunterhaltungsgebühren in den Orten der ehemaligen Wipfratalgemeinde

Mit dem Inkrafttreten der Satzung über die Ablösung der jährlichen Friedhofsunterhaltungsgebühren für die Friedhöfe in den Ortsteilen Branchewinda, Dannheim, Reinsfeld, Schmerfeld, Kettmannshausen, Wipfra, Roda, Neuroda, Görbitzhausen, Hausen und Marlishausen ergeben sich folgende Änderungen:

Allen Nutzungsberechtigten einer Grabstätte in den genannten Ortsteilen wird ein Gebührenbescheid zugestellt, in dem die insgesamt abzulösenden Friedhofsunterhaltungsgebühren für die Dauer der Grababnutzung enthalten sind.

Die bisher erteilten Einzugsermächtigungen verlieren zum 31.12.2025 ihre Gültigkeit.

Die jeweilige Gesamtsumme ist sodann bis zur Fälligkeit 31.05.2026 auf das Konto der Stadtverwaltung Arnstadt:

Sparkasse Arnstadt-Ilmenau

IBAN DE59 8405 1010 1830 0002 64

zu zahlen. Geben Sie als Verwendungszweck bitte zwingend das Aktenzeichen des Gebührenbescheids an.

Sollten Sie aufgrund Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse nicht in der Lage sein, die Forderung in einer Summe zu begleichen, dann stellen Sie bitte nach Erhalt des Gebührenbescheids einen entsprechenden Antrag auf Ratenzahlung. Ein vorgefertigtes Formular finden Sie auf unserer Homepage www.arnstadt.de. Dort finden Sie ebenfalls ein Formular für SEPA-Lastschriftmandate.

Bei Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter/innen des Sachgebiets Friedhöfe telefonisch unter 03628 661675 oder 03628 6609771, per E-Mail über friedhof@stadtverwaltung.arnstadt.de oder persönlich in der Friedhofsverwaltung, Am Friedhof 2, gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

im Auftrag

Ihre Friedhofsverwaltung

Stadt Arnstadt