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Arnschter Ausrufer - Amtsblatt für die Stadt Arnstadt und deren Ortsteile
Ausgabe 9/2025
Amtlicher Teil
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Kita-Benutzungssatzung

Stadt Arnstadt

(B VIII/2025/0280)

Auf der Grundlage der §§ 19 Abs. 1, § 20 Abs. 2 und 21 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 33 des Gesetzes vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 277, 288) und der Bestimmungen des Thüringer Gesetzes über die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Kindergärten, anderen Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege (Thüringer Kindergartengesetz - ThürKigaG) vom 18. Dezember 2017 (GVBl. S. 276), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 202), des § 20 Abs. 8 ff. des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG) vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), zuletzt geändert durch Artikel 8v des Gesetzes vom 12. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 359) hat der Stadtrat der Stadt Arnstadt in seiner Sitzung am 2. Oktober 2025 nachfolgende Satzung beschlossen:

2. Änderungssatzung

zur Neufassung der Satzung der Stadt Arnstadt über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in städtischer Trägerschaft (Kita-Benutzungssatzung - KitaBenS) vom 26.11.2020

Artikel 1

Der § 1 der Satzung (Träger und Rechtsform) wird nach „Kindertagesstätte „Regenbogen“, Auf der Setze 9“ ergänzt um „Kindertagesstätte „Schillerstraße“, Schillerstraße 47“.

Artikel 2

Der § 3 Abs. 4 der Satzung (Kreis der Berechtigten) wird nach „Kindertagesstätte „Regenbogen“: vollendetes zweites Lebensjahr bis zum Schuleintritt“ ergänzt um „Kindertagesstätte „Schillerstraße“: vollendetes erstes Lebensjahr bis zum Schuleintritt“.

Artikel 3

(1) Der § 4 Abs. 2 (Öffnungszeiten/Schließzeiten/Betreuungsumfang) wird nach Nr. 1 ergänzt um:

2.

ganztags, mit einer durchschnittlichen Betreuungszeit von 10 h täglich über einen Betrachtungszeitraum von einer Betreuungswoche.

(2) Im § 4 Abs. 2 der Satzung (Öffnungszeiten/Schließzeiten/Betreuungsumfang) wird die bisherige Nr. 2 in Nr. 3 geändert.

(3) In § 4 Abs. 4 Satz 3 der Satzung (Öffnungszeiten/Schließzeiten/Betreuungs-umfang) wird das Datum „bis zum 31.10.“ ersetzt durch „nach Anhörung des Elternbeirates zu Beginn des Kindergartenjahres“.

(4) In § 4 Abs. 5 wird im Satz 1 der Satzung (Öffnungszeiten/Schließzeiten/ Betreuungsumfang) in Bezug auf die Bildungstage die Zahl „zwei“ durch „vier“ ersetzt und in Bezug auf die Bildungsnachmittage die Zahl „vier“ durch „zwei“ ersetzt.

(5) Im § 4 Abs. 5 Satz 2 der Satzung wird der Passus „April und November“ gestrichen.

(6) Im § 4 Abs. 5 Satz 3 der Satzung wird der Passus „Mai und Dezember“ gestrichen.

Artikel 4

Die 2. Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Arnstadt in Kraft.

Stadt Arnstadt, 05.12.2025

Frank Spilling — - Dienstsiegel -

Bürgermeister

Anzeigen- und Prüfvermerk:

Die vorstehende Satzung ist dem zuständigen Landratsamt des Ilm-Kreises als Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 13.10.2025 angezeigt worden; die Eingangsbestätigung des Landratsamtes ist der Stadt Arnstadt am 21.10.2025 zugegangen. Der Prüfvermerk des Landratsamtes vom 24.11.2025 ist der Stadt Arnstadt am 24.11.2025 zugegangen. Gründe für eine Beanstandung liegen nicht vor.

Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Geltendmachung von Verstößen:

Verstöße i. S. der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung oder diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Stadt Arnstadt, Der Bürgermeister, Markt 1, 99310 Arnstadt, schriftlich unter Angabe der Gründe geltend gemacht werden.

Werden Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich (§ 21 (4) Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung - Thüringer Kommunalordnung - ThürKO).

Arnstadt, den 05.12.2025

Frank Spilling  —  - Dienstsiegel -

Bürgermeister